Zitat
Anders als bei Verkäufen durch Händler liegt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgte und der Käufer einen Gewährleistungsanspruch geltend machen will, die Beweislast von vornherein beim Käufer. Beim Kauf von einem Händler gilt ja bekanntlich in den ersten 6 Monaten, daß davon ausgegangen wird, daß ein Fehler schon von Anfang an da war und der Händler höchstens versuchen könnte, das Gegenteil zu beweisen (was i.d.R. nicht funktioniert). Erst nach 6 Monaten muß dann der Kunde beweisen, daß ein Fehler von Anfang an da war
(was i.d.R. auch nicht funktioniert) :confused: