Ich hab da mal ne Frage bzgl. eines Satzes, den ich schon öfters ( bzw. immer mehr) bei EBay lese : Wegen der neuen EU-Rechtslage Verkauf von Privat ohne Garantie und ohne Rüchnahme
Muß man diesen Satz jetzt auch z.B. auch bei TT einsetzen, wenn man etwas verkaufen möchte ?
Oder gilt das nur bei Auktionen ?
Ich hatte schon Carsten gefragt, und der weiss das auch nicht so 100 %
Könnt Ihr helfen ?
Gruß
Ninja6