ist das zulässig? Charge-Back-Gebühr bei Widerruf gem. §312b BGB

  • Re: ist das zulässig? Charge-Back-Gebühr bei Widerruf gem. §312b BGB


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher

    In den selben AGB wollen sie auch noch die Versandkosten auf den Kunden abwälzen wenn der Artikel weniger als 40€ kostet und ein Sachmangel aufgetreten ist, das ist ja wohl erst recht unzulässig...


    Diese Klausel mit den 40Euro ist zulässig! Steht auch so im Gesetzbuch drin.


    §357 Absatz2
    "2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
    "

  • habe ich ja schon selbst geschrieben, dass sie unzulässig ist.
    Du bist trotzdem im falschen Paragraphen, du gehst vom Widerruf aus, es ist aber in den AGB anders gemeint.
    Richtig wäre der §439 (2)

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    habe ich ja schon selbst geschrieben, dass sie unzulässig ist.
    Du bist trotzdem im falschen Paragraphen, du gehst vom Widerruf aus, es ist aber in den AGB anders gemeint.
    Richtig wäre der §439 (2)


    Auf wessen Aussage beziehst du dich damit?
    Meine Aussage bezieht sich auf die Versandkosten, die man selbst tragen muss, wenn der Artikel weniger als 40 Euro kostet.
    Das ist zulässig .


    Michael

  • auf deine
    Lies bitte mal mein Posting richtig durch, hier geht es ausdrücklich darum, was mit den Versandkosten ist, wenn ein Sachmangel autritt NICHT bei einem Widerruf.
    Bei einem Sachmangel sind Gemäß §439 (2) ALLE Wege- und Transportkosten vom Verkäufer zu tragen, es spielt keine Rolle ob das Produkt 4000€ oder 40ct gekostet hat

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Auf wessen Aussage beziehst du dich damit?
    Meine Aussage bezieht sich auf die Versandkosten, die man selbst tragen muss, wenn der Artikel weniger als 40 Euro kostet.
    Das ist zulässig .


    Michael


    ist hier nicht der knackpunkt der "sachmangel"?
    dabei handelt es sich ja nicht um das 14-tägige rückgaberecht ohne angabe von gründen! das dabei unter 40€ die kosten der rücksendung nicht erstattet werden ist klar!


    edit:
    na toll, man sollte threads nicht zu lange geöffnet lassen, bevor man die antwort abschickt...:rolleyes:

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Wenn die Dir die Gebühr nur andrehen wollen, weil Du per Kreditkarte gezahlt hast, frag doch einfach mal bei Mastercard oder Visa nach, die werden Dir wahrscheinlich erklären, dass das nicht ok ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!