Ist es eigentlich zulässig, dass ein Händler eine "Charge-Back" Gebühr berechnet, wenn der Kunde eine Sendung, die mit Kreditkarte bezahlt wurde, im Rahmen des Widerrufsrechts zurücksendet?
Ich denke mal nein und die Klausel in den AGB ist unzulässig. was meint ihr dazu?
In den selben AGB wollen sie auch noch die Versandkosten auf den Kunden abwälzen wenn der Artikel weniger als 40€ kostet und ein Sachmangel aufgetreten ist, das ist ja wohl erst recht unzulässig...