ist das zulässig? Charge-Back-Gebühr bei Widerruf gem. §312b BGB

  • Ist es eigentlich zulässig, dass ein Händler eine "Charge-Back" Gebühr berechnet, wenn der Kunde eine Sendung, die mit Kreditkarte bezahlt wurde, im Rahmen des Widerrufsrechts zurücksendet?


    Ich denke mal nein und die Klausel in den AGB ist unzulässig. was meint ihr dazu?


    In den selben AGB wollen sie auch noch die Versandkosten auf den Kunden abwälzen wenn der Artikel weniger als 40€ kostet und ein Sachmangel aufgetreten ist, das ist ja wohl erst recht unzulässig...

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    kannst du gerne machen ;) ist buyandbehappy.de


    Wundert mich jetzt aber. Hab mit dem guten Mann zusammen mein Abitur geschrieben und als wir uns mal über die AGBs unterhalten haben, sagte er, die wären vom Anwalt aufgesetzt worden.


    Dann werde ich ihm wohl mal nen Tip geben, wenn ich ihn das nächste Mal sehe ;)

  • Re: ist das zulässig? Charge-Back-Gebühr bei Widerruf gem. §312b BGB


    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Ist es eigentlich zulässig, dass ein Händler eine "Charge-Back" Gebühr berechnet, wenn der Kunde eine Sendung, die mit Kreditkarte bezahlt wurde, im Rahmen des Widerrufsrechts zurücksendet?


    Ich denke mal nein und die Klausel in den AGB ist unzulässig. was meint ihr dazu?


    Ich wuerde die mal nett ansprechen, ich denke es handelt sich da um ein Misverstaendnis.


    Ein Chargeback findet statt, wenn ein Kunde bei seiner kreditkartenausgebenden Bank die Zahlung widerruft. In dem Fall wird dem Haendler von seinem Acquirer eine Cahrgeback Gebuehr in Rechnung gestellt, die in den meisten Faellen deutlich hoeher als 10 EUR ist.


    Bei Rueckgabe muss der Haendler jedoch lediglich ein Storno ausloesen, was keine "Strafgebuehr" kostet. Ich denke das soll eine Art "handling charge" fuer die Aufwaende des Haendlers sein. Das mag zulaessig sein, ist dann aber unverschaemt und falsch formuliert.


    Frank.

  • Die Charge-Back-Gebühr wird wohl auch daher rühren, daß die dort in letzter Zeit viele KK-Zahlungen hatten, die der Kunde dann hat stornieren lassen. Nach dem Motto ich habe nix bestellt.

  • in der Bestellbestätigungsmail steht zusammenhängend:

    Zitat

    Widerrufsrecht:
    Auf alle im Online-Shop gekauften Waren erhalten Sie ein Widerrufsrecht nach §361a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet, dass Sie den mit uns geschlossenen Vertrag, ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 2 Wochen widerrufen können, wobei diese Frist zu laufen beginnt, sobald Sie sowohl die Ware als auch eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Die Frist erlischt spätestens 4 Monate nach Empfang der Ware. Das Widerrufsrecht kann schriftlich, per E-Mail oder durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden, wobei jeweils eine Absendung innerhalb der 2 Wochen-Frist ausreicht. Der Verbraucher ist nach Absendung des Widerrufs zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Shopbetreibers verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung hat bei einem Bestellwert bis 40,- Euro der Käufer zu tragen, ansonsten übernehmen wir diese Kosten. Nach der fristgerechten Rücksendung wird der Kaufvertrag aufgelöst. Bereits geleistete Zahlungen werden an Ihre Kontoverbindung zurücküberwiesen. Die Rückerstattung bezieht sich auf den reinen Kaufpreis der Ware. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind Sonderbestellungen, sowie speziell für den Kunden angefertigte Ware. Ebenso ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist gebrauchte, sowie nicht originalverpackte Ware. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei vorangegangener Kreditkartenzahlung und Ausübung des Widerrufsrechts eine Stornogebühr erheben müssen. Näheres dazu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


    IMHO ist damit eindeutig das Zurücksenden der Ware gemeint

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Auf alle im Online-Shop gekauften Waren erhalten Sie ein Widerrufsrecht nach §361a des Bürgerlichen Gesetzbuches.


    Diesen Paragraphen gibt es nicht.

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