Re: ist das zulässig? Charge-Back-Gebühr bei Widerruf gem. §312b BGB
ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
In den selben AGB wollen sie auch noch die Versandkosten auf den Kunden abwälzen wenn der Artikel weniger als 40€ kostet und ein Sachmangel aufgetreten ist, das ist ja wohl erst recht unzulässig...
Diese Klausel mit den 40Euro ist zulässig! Steht auch so im Gesetzbuch drin.
§357 Absatz2
"2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
"