Garantie: Ebay u. Nokia ...

  • Hallo Zusammen,


    habe im Mai dieses Jahres ein N6610 bei Ebay ersteigert.
    Das Gerät stammte aus einer Vertragsverlängerung von O2.
    Eine Rechnung eines O2-Shops wurde dem Gerät beigefügt. Daraus sollte auch eine 24-monatige Garantie resultieren.


    Nach einigen Wochen stürzte das Gerät mehrmals am Tag ab, so dass ich bei O2 (HOTLINE) einen Garantiefall meldete.


    Habe daraufhin folgende Aussage erhalten:
    Die Garantie gilt nur für O2 Kunden, die das Gerät ursprünglich erworben haben. Ein Übergang der Garantie beim Verkauf findet nicht statt.
    Ich kann jedoch die Nokia Werksgarantie in Anspruch nehmen.


    Inzwischen habe ich das Gerät über die 1-jährige Nokia Werksgarantie 3. Mal reparieren lassen. ...ohne Erfolg...
    Am Montag ist das Gerät schon wieder an w-support rausgegangen....



    Wie sind Eure Erfahrungen bei Garantiefällen aus Ebay-Versteigerungen???


    Wann wird ein Gerät über die Werksgarantie ausgetauscht?
    (ich denke, dass 4. erfolglose Reparaturen ausreichen sollten)



    Viele Grüße


    r0mek

  • Hallo,


    Nach 3 vergeblichen Reparaturen hast Du Anspruch auf ein Tauschgerät bzw. auf "Geld zurück"!


    Ich würds austauschen lassen ...


    Wie das genau aussieht mit der Garantie, wenn das Gerät über einen Netzbetreiber erworben wurde, kann ich nicht sagen.
    Dafür ist aber das Geplauder- oder Provider- Forum wohl besser, denn es hat ja nichts mit Nokia zu tun.


    Das Gleiche hätte Dir auch mit einem Siemens, SonyEricsson oder anderen Herstellern passieren können.



    Viele Grüße


    Chris

  • Nochmal langsam zum Mitschreiben ;) Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers, darüber hinaus gibt es eine zweijährige Gewährleistung durch den Händler, die sich allerdings nur auf Schäden bezieht, die schon beim Kauf vorhanden waren. Diese Gewährleistung gilt normalerweise auch bei Verkäufen von Privatpersonen, diese haben aber die Möglichkeit, die Gewährleistungszeit zu verkürzen oder die Gewährleistung auszuschließen.


    Steht in der betreffenden eBay-Auktion nichts über die Gewährleistung, so hast du einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer; dieser kann dann wiederum den Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler geltend machen. D.h. du müsstest dein Handy an den eBay-Verkäufer schicken, der es dann weiter an O2, dann bekommt er es von O2 zurück und schickt es wieder an dich.


    Um euch beiden keinen unnötigen Stress zu machen würde ich aber in deinem Fall empfehlen, soweit möglich auf deine Gewährleistungsansprüche zu verzichten und dich an den Hersteller zu wenden, solange der noch Garantie drauf gibt ;)


    (@TT-Juristen ;) Korrigiert mich wenn ich was velwechsert haben sollte :rolleyes: )


    Wenn ich mich nicht irre (ab hier bin ich mir aber nicht mehr sicher, meine aber, das irgendwo auf TT so gelesen zu haben) müsste O2 das Handy nicht gleich tauschen sondern hätte seinerseits drei Nachbesserungsversuche, die gescheiterten Versuche über die Herstellergarantie zählen dabei nicht mit. Ob der Hersteller tauschen muss kann ich dir leider nicht sagen, ich gehe aber nicht davon aus, dass er gesetzlich dazu verpflichtet ist -- wie gesagt handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers. Eventuell steht ja dazu was in den Garantiebedingungen, die dem Gerät beiliegen müssten ;)

  • Mit dem Kaufbeleg hast du auf jeden Fall noch die Garantie beim Hersteller. Dieser übernimmt normalerweise auch die Gewährleistung des Netzbetreibers, weils ja hü oder hott ist, ob das Gerät jetzt vom NB zu ihnen, oder vom Kunden zu ihnen gebracht wird.


    Und wie me too schon sagte, nach 3mal erfolglosem Reparieren hast du ein Recht auf ein Austauschgerät. Sollte keines verfügbar sein, muss er dir ein min. gleichwertiges oder besseres Gerät geben (6610 werden ja aber noch geliefert, also...).


    Und das mit der O2 Hotline... naja, naja... schätz mal wieder Azubi ;-)
    Wenn ich heute im Media Markt nen Fernseh für meinen Bruder kaufe, Rechnung auf mich ausgestellt, und mein Bruder kommt 2 Monate später kann der auch nicht sagen, dass die Rechnung auf mich läuft und nix reparieren. Tatsache ist, das Gerät wurde VERKAUFT mit 24 Monaten Garantie, und WER die beansprucht ist egal.
    Würde nochmal anrufen, vielleicht erreichste ja nen erfahreneren Mitarbeiter :D


    Grüße,
    Sebastian


    PS: Original Rechnung wirst du haben, oder?

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • es ist völlig egal, wem ein produkt gehört, eine garantie kann (und wird normal immer) mitverkauft. es kann ja wie oben gesagt nicht angehen, das man nichtmal den bruder losschicken kann um den defekten fernseher zurückzubringen.


    die wollten dich nur abwimmeln, da sieht man gleich wieder was fürn toller club das alles ist...
    aus diesem grund kaufe ich solche "hightech e-teile" nur im richtigen geschäft. wenn was fehlschlägt und der verkäufer sich querstellt mach ich rabatz.

  • Also vieles was hier geschrieben wurde stimmt, ein paar kleine Ungenauigkeiten gibt es aber.


    Garantie ist nicht gleich Gewährleistung, d.h.: der Hersteller ist bei einer Garantierep. nicht verpflichtet zu tauschen da ja bereits die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung ist und diese vom Hersteller im Umfang frei vereinbart werden kann (und er sicherlich keinen Umtausch anbieten wird)


    Der Ebay-Verkäufer hat wenn er sich nicht entbunden hat 2 Jahre Gewährleistung zu geben, wenn er ein Händler und nicht Privatmann ist muß er bei nem Gebrauchtgerät mindestens 1 Jahr gewähren, nur der Privatverkäufer kann sich komplett entbinden.


    Sprich:
    Ich würde mich an den Verkäufer wenden und sei es nur dass dieser seine Gewährleistung von O2 in Anspruch nimmt (dass er die Ware weiterverkauft hat braucht er ja nicht verraten).
    Die Sache mit dem Bruder der nen TV abgibt ist ganz einfach, der Bruder (oder Gebrauchtkäufer) könnte sich als Vertreter des Erstkäufers ausgeben und könnte somit problemlos die Gewährleistung in die Wege leiten - offizieller Nutznießer ist aber selbstverständlich der Erstkäufer.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    Garantie ist nicht gleich Gewährleistung, d.h.: der Hersteller ist bei einer Garantierep. nicht verpflichtet zu tauschen da ja bereits die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung ist und diese vom Hersteller im Umfang frei vereinbart werden kann (und er sicherlich keinen Umtausch anbieten wird)

    ....nicht ganz. Nach 3 Fehlreperaturen mit dem SELBEN Defekt hat der Käufer Anspruch auf ein Tauschgerät. ;)
    Und da das der Fall ist hat er die Möglichkeit sich dadrauf zu berufen.


    Grüße,
    Sebastian

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    - Dieter Nuhr

  • Das mit der Garantie kann ich absolut nicht bestätigen.


    Ich hatte einem Bekannten ein 6310 abgekauft welches er bei O² erworben hatte. Als er mir das Gerät verkauft hat, war es bereits einmal defekt, wurde aber von einem NSC repariert.


    Gerät funktionierte einwandfrei. Jetzt ging es mir auch kaputt. Ich ließ es reparieren und es ging wieder. Jetzt passierte das ganze ein drittes mal und ich stattete somit dem O² Shop einen Besuch ab.


    Die wollten erst alles auf Nokia schieben - und bla bla bla, man kennt das ja.


    Nichts desto trotz, tauschten Sie mir das Gerät dann gegen ein neues Samsung Handy, denn ein normales 6310 wollte ich nach dem Erlebnis nicht mehr haben.

  • Fockx: Ich hab vielleicht vergessen zu sagen dass ich es nur vom rechtlichen Sachverhalt hab.
    Da der Kunde Vertragspartner des Händlers ist hat er gegen den Hersteller keinerlei Rechte aus Gewährleistung!
    Er bräuchte nen Anspruch um vom Händler oder Hersteller nen Austausch zu bekommen und da er sich beim 1. / 2. / 3. Fehler nicht an seinen Vertragspartner gewendet hat sondern anderweitig um Fehlerbehebung gebeten hat muß ihm der Händler gar nix austauschen!
    Der Hersteller wie gesagt hat schon gar keine vertragliche Beziehung mit dem Kunden und ist somit auch nicht verpflichtet zu tauschen wenn man hier das Gewährleistungsrecht anwendet (und wie gesagt, der Umfang der Garantie kann vom Hersteller selbst definiert werden).


    Das die Praxis anders aussehen kann - keine Frage aber darauf kann man sich halt nicht berufen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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