streit mit der bank, wer kennt ein urteil etc.

  • hallo TT-ler, ich habe mich heute durchgegoogelt und nicht das richtige gefunden!
    wer kennt ein urteil, gesetz oder ähnliches?
    heute morgen stehe ich um 9 in der schalterhalle der Deutschen bank um eine einzahlung zu tätigen, da ich weiß, heute kommt eine lastschrift! (habe ich gestern nicht mehr geschafft)
    am mittag schaue ich online und was muß ich sehen:eek: erst die lastschrift, dann die einzahlung dann kosten für rücklastschfrift und dann die rücklastschrift! ganz abgesehen von dem stress mit dem einziehenden


    ich also hin zur bank und mich beschwert!
    die "kosten" der rüla wurden sofort erstattet, aber warum die einzahlung nicht beachtet wurde, "es tut uns leid, es gab wohl eine überschneidung"


    bis jetzt habe ich nur eine BGH urteil NJW 1989/0582 gefunden, was sich mit dem tag der wertstellung befasst und es wird indirekt angesprochen, daß die einzahlung vor geht.


    ich weiß, die postbank, macht ihre disposition erst am späten abend oder nachts. das heißt, wenn ich online eine bewegung ins minus sehe, kann ich dies schnell ausbügeln in dem ich was einzahle. auf dem auszug steht dann immer erst die einzahlung und danach die lastschrift.
    und irgendwo habe ich mal sowas gehört, das es grundsätzlich so gemacht werden soll! positiva gehen vor negativa!


    wer weiß mehr???

  • Die buchen den ganzen Tag, alle 15 Min. Wenn eine Lastschrifft kommt und sie ist nicht gedeckt, wird sie zurück gegeben. Wenn Du dann nachher Geld einbezahlst, ist das schon geschehen. Daß Dir die Gebühren erstattet wurden ist Kulanz. Mit Klagen etc. kommst Du nicht weiter. Die DB hat eine gute Rechtsabteilung. ;)

    "... infinity’s a great place to start"
    No Line on the Horizon - U2

  • Ich kann dazu nur beitragen dass meine Sparkasse bei Einzahlungen sehr schnell ist. Einzahlen am Bankschalter, danach direkt zum Kontoauszug und das ganze ist schon verbucht :top: :cool:

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  • Das ist bei der DB genau so. Die Einzahlung und Abfrage greifen ja auf das gleich System zu.

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  • die Lastschrift wird nachts gebucht, dem Betreuer morgens angezeigt, lange bevor Du in die Schalterhalle kommst, und wenn Du dann einzahlst, ist schon alles gelaufen. Ich empfehle in so nem Falle immer: vorher ma den Banker Deines Vetrauens anzurufen, damit die Lastschrift nicht zurückgegeben wird...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    die Lastschrift wird nachts gebucht, dem Betreuer morgens angezeigt, lange bevor Du in die Schalterhalle kommst, und wenn Du dann einzahlst, ist schon alles gelaufen. Ich empfehle in so nem Falle immer: vorher ma den Banker Deines Vetrauens anzurufen, damit die Lastschrift nicht zurückgegeben wird...


    Hach, da spricht der Insider :).


    Finde es aber besonders süss, wie die Bank immer alles schuld ist und man das ganze nicht aus Banksicht beleuchten will.


    -Andi-

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  • aber wozu hat der arbeitstag 24h, wenn ich die lastschrift ja auch erst einen tag spätér auf dem auszug sehen würde?
    wie schon beschrieben, online sieht man was im laufe des tages alles gebucht wird! da hat die DB schon eine gute seite. aber mir hilfts nicht wirklich weiter, da ich mich eigentlich darauf verlassen will, wie es bei anderen banken auch läuft.


    das mit der kostenerstattung ist keine kulanz, sondern pflicht! es gibt zwei BGH urteile in denen es um diese kosten geht! und der bankkunde kann diese gebühren bis zu 30 jahre lang zurückfordern!

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyguru
    aber wozu hat der arbeitstag 24h, wenn ich die lastschrift ja auch erst einen tag spätér auf dem auszug sehen würde?
    wie schon beschrieben, online sieht man was im laufe des tages alles gebucht wird! da hat die DB schon eine gute seite. aber mir hilfts nicht wirklich weiter, da ich mich eigentlich darauf verlassen will, wie es bei anderen banken auch läuft.


    das mit der kostenerstattung ist keine kulanz, sondern pflicht! es gibt zwei BGH urteile in denen es um diese kosten geht! und der bankkunde kann diese gebühren bis zu 30 jahre lang zurückfordern!


    So, dann werde ich auch einmal etwas sagen:


    1. Erik liegt falsch. Die meisten Banken (außer vielleicht ein paar Volksbanken) buchen den ganzen Tag. Wuerde auch rein technisch gar nicht funktionieren, alle Lastschriften in der Nacht abzuwickeln. Der Berater bekommt zwar eine Liste der Debitoren am Morgen, zu sehen ist die Lastschrift aber bereits sobald sie im System verbucht ist.


    2. Die Rueckerstattung der Gebuehren ist in diesem Fall tatsaechlich Kulanz.
    Dahinter steht folgendes Prinzip: Die Valuta Deiner Einzahlung ist gestern. Die Valuta der Lastschrift koennte sowohl gestern als auch vorgestern sein. Bist Du Dir sicher, dass auch die Valuta den gestrigen Tag angibt?
    Weisen 2 Transaktionen die selben Valuta auf, so gilt in der Tat, dass die Taetigkeit, die zuerst im System ankommt, auch zuerst bearbeitet wird.
    Es ist dabei unerheblich, ob Du ins Minus oder ins Plus kommst.
    Valuta sind tagesspezifisch und nicht stunden- oder minutenspezifisch.
    Eine Lastschrift wird inzwischen auch automatisch verweigert, da muss kein Berater mehr sitzen und kontrollieren.


    3. Eckoman...das sieht so aus, ist aber nicht so :cool: Bei der DeuBa heisst das "im System erfasste aber noch nicht gebuchte Vorgaenge"


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von Eckoman
    Ich kann dazu nur beitragen dass meine Sparkasse bei Einzahlungen sehr schnell ist. Einzahlen am Bankschalter, danach direkt zum Kontoauszug und das ganze ist schon verbucht :top: :cool:




    So schnell ist meine Raiffeisenbank auch. Die machen das ebenfalls so.


    MFG


    Stefan


    P.S. Mit Banken hat man doch oft ärger!

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • und der anwalt sagt:
    das urteil ist korrekt. die bank ist erfüllungsgehilfe des kunden und muß die valutierung des tages beachten! da eine stornierung auch am folgetag mit dem valutadatum "gestern" getätigt werden kann, entstünde der bank kein schaden!
    also hat die bank definitiv falsch gehandelt! nur spielt die DB ihre arroganz aus, da wegen 5,-€ niemand klagen wird.:flop:

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