hallo TT-ler, ich habe mich heute durchgegoogelt und nicht das richtige gefunden!
wer kennt ein urteil, gesetz oder ähnliches?
heute morgen stehe ich um 9 in der schalterhalle der Deutschen bank um eine einzahlung zu tätigen, da ich weiß, heute kommt eine lastschrift! (habe ich gestern nicht mehr geschafft)
am mittag schaue ich online und was muß ich sehen:eek: erst die lastschrift, dann die einzahlung dann kosten für rücklastschfrift und dann die rücklastschrift! ganz abgesehen von dem stress mit dem einziehenden
ich also hin zur bank und mich beschwert!
die "kosten" der rüla wurden sofort erstattet, aber warum die einzahlung nicht beachtet wurde, "es tut uns leid, es gab wohl eine überschneidung"
bis jetzt habe ich nur eine BGH urteil NJW 1989/0582 gefunden, was sich mit dem tag der wertstellung befasst und es wird indirekt angesprochen, daß die einzahlung vor geht.
ich weiß, die postbank, macht ihre disposition erst am späten abend oder nachts. das heißt, wenn ich online eine bewegung ins minus sehe, kann ich dies schnell ausbügeln in dem ich was einzahle. auf dem auszug steht dann immer erst die einzahlung und danach die lastschrift.
und irgendwo habe ich mal sowas gehört, das es grundsätzlich so gemacht werden soll! positiva gehen vor negativa!
wer weiß mehr???