Erfahrungen mit handytick.de, modeo.de und fonmarkt.de

  • Zitat

    Original geschrieben von meDDn
    Gestern um 10 Uhr das Iphone 5s 32gb bestellt samt Vertrag. Heute früh kam das Paket bereits an und die Sim-Karte funktionierte auch sofort ohne Probleme. Ich bin hell auf begeistert! Gerne jederzeit wieder!!! :)


    Vielen Dank für dein positives Feedback! :top:




    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von quiltin
    Na dann will ich doch auch mal mein Feedback hinterlassen... Insgesamt kann ich mich den Stimmen meiner Vorredner anschließen. Die Vertragsannahme und Weiterleitung geschah rasch und konnte dank Herrn Altergott auch digital abgewickelt werden. Die Rufnummernportierung klappt jetzt hoffentlich auch ganz fix, nachdem sich VF quer gestellt hat (Nicht der Fehler von Handtick).
    Leider habe ich das gleiche Problem wie meine Vorredner. Mein Handy lässt auf sich warten. Es wird seit 5 Tagen für den Versand vorbereitet, was aber wohl einfach nur heißen soll: Wir warten auf die Bestellung. Das geht besser, vor allem für einen doch recht großen Shop. Jetzt sitze ich hier mit schon bestellter Handyhülle und kann es kaum erwarten, doch es dauert noch. Ich hoffe sehr, dass das iPhone noch bis zum Vertragsstart kommt, denn mein altes Handy kann keine Nano-Sim aufnehmen.
    Besonders Loben möchte ich meinen Ansprechpartner von Handytick hier im TT Herrn Altergott. Der Mailverkehr war stets sehr freundlich und zügig und ließ keine Wünsche offen. Das sollte mal gesagt sein!
    Hoffe meine Einschätzung war hilfreich für die anderen Forenmitglieder.
    Frohe Weihnachten euch allen :)


    Nachtrag:
    Weihnachten ist vorbei und meine gute Laune auch...
    Leider muss ich einige Punkte meiner vorherigen Aussage komplett revidieren.
    Zum ersten Punkt. Ich habe immer noch kein iPhone, obwohl ich es vor über drei Wochen bezahlt habe!!! Ich finde das nicht nur eine Unverschämtheit, sondern zeigt ein absolutes Versagen im Warenwirtschaftssystem von Handytick. Wie schwer kann es sein, ein momentan unglaublich beliebtes Handy, bei dem bei Vertragsabschluss "sofort lieferbar" hinterlegt war auf Lager zu halten. Es ist ein stink normales iPhone!!! Kauft euch doch einfach mal 100 Stück und behaltet die auf Lager, so wie jeder andere Online Store!
    Zum zweiten Punkt: Ich wäre wahrscheinlich nicht so wütend, wenn ich nicht den Support und vor allem einen Mitarbeiter im besonderen so gelobt hätte. Ich habe am 04.12.14 den Vertrag abgeschlossen. Am 22.12 habe ich per Mail Herrn Altergott darauf hingewiesen, dass das Handy immer noch nicht da ist und ich langsam ungeduldig werde. Die Antwort kam noch am gleichen Tag, aber das ist so ziemlich das einzig positive an der Rückmeldung. Mir wurde klar gemacht, dass der Handyvertrag noch nicht laufen würde (sollte wohl bedeuten: "Wo ist denn dein Problem..?!") und dass alle bestellten iPhones bereits vergeben wurden, ich aber mit den nächsten Lieferungen (Wann immer das sein mag...) meine schon bezahlte (!!!) Ware erhalte. Nicht eine Silbe der Entschuldigung oder des Bedauerns der Umstände wurde in dieser Mail geschrieben. Ich antwortete daraufhin auf diese Mail und machte ihm klar, dass ich dieses Verhalten nicht tolerieren werde und die verspätete Portierung nur eine schwache Ausrede sei. Bis heute Warte ich auf eine Antwort seitens Herrn Altergott. Aber keine Antwort ist manchmal auch eine Antwort. Dafür gibt es nur ein Wort: Schwach.
    Habe schön öfter diese art von Handyverträgen abgeschlossen und mich nie gescheut gute Rezessionen zu hinterlassen, da ich der festen Meinung bin das gute Arbeit honoriert werden muss. Naja konsequenterweise sollte schlechte Arbeit auch honoriert werden... (Ist hiermit erfolgt) Vielleicht lernt Ihr ja was daraus. Und aus meiner persönlichen Erfahrung noch ein guter Tipp: "Der Kunde ist König, IMMER!!!"

  • Zügig und schnell wurde mein VF Vertrag berarbeitet, Endgeräte sind auch schon da. Nun muss nur noch Auszahlung in 6 Wochen kommen, alles top soweit :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von quiltin
    Und aus meiner persönlichen Erfahrung noch ein guter Tipp: "Der Kunde ist König, IMMER!!!"


    Nein, ist er nicht, er hat nur den Anspruch, es zu sein, auch wenn er diesen nicht erfüllt. Ein Kunde, der sich wie ein König benimmt, wird diesem nicht gerecht.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711
    Nein, ist er nicht, er hat nur den Anspruch, es zu sein, auch wenn er diesen nicht erfüllt. Ein Kunde, der sich wie ein König benimmt, wird diesem nicht gerecht.


    Abgesehen davon dass es in der heutigen Marktwelt (Kundenmarkt) dieser Spruch eigentlich weiterhin Gültigkeit hat, nehme ich an, dass dein Kommentar mit Sicherheit nicht auf mein (faires) Verhalten zurückzuführen ist.

  • Wenn du das Anspruchsdenken hast, das dieser Spruch immer gültig wäre, dann ist das deine Sachen und deine Entscheidung. Der Kunde hat nicht immer recht, nur weil er denkt, das er König ist. Es ist immer eine Sache, wie man das ganze angeht und du forderst etwas ein, was dir (noch) nicht zusteht.


    DU sagst selber, das der Vertrag noch nicht geschaltet ist (so habe ich dich zumindest verstanden), das auch schon bezahlte Handy steht dir allerdings erst dann zu, wenn der Vertrag auch geschaltet ist, denn sonst würdest du ja einen Gegenwert bekommen, der dir nicht zusteht.


    Und zum Thema Lagerware, ein freier Händler hat oftmals Probleme, gerade bei Appleprodukten, diese in gwünschter und bestellter Menge zu bekommen, denn zuallererst bekommen die großen die Ware, sprich Apple, Gravis, Media Saturn Holding, MediMax und Konsorten und dann erst die freien Händler. Sie können also teilweise nicht, wie sie wollen.


    Und zum Thema Warenwirtschaftssystem, mal ein kleines Beispiel, auf Lager sind 5 Geräte, aber 10 Leute bestellen, solange aber die Vertragsunterlagen nicht eingegangen bzw. bearbeitet sind und der Vertrag geschaltet ist, bleibt der Warenbestand auf 5, obwohl 10 Bestellungen vorliegen (denn es gibt ja Personen, die bestellen, aber senden die Unterlagen nicht ein oder werden vom Provider abgelehnt), also wird solange nichts geordert, bis feststeht, das die Ware auch benötigt wird. Ist eine gänige Praxis, um Lagerüberberstände zu vermeiden.


    Ich spreche nicht für Handytick, sondern aus Erfahrung, wie Warenwirtschaft logischerweise funktioniert (gibt natürlich Firmen, die das anders handhaben).

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Naja abgesehen von allen philosopischen Fragen den König betreffend. (Ich habe von meinen Erfahrungen gesprochen und meinte damit, dass ich alle Kunden gut behandle.)
    Zu deinem zweiten Punkt kann man natürlich ebenfalls philosophisch antworten. Allerdings habe ich bereits das Recht dieses Handy zu benutzen, denn ich habe dafür gezahlt. Wenn ich jetzt auf die lustige Idee kommen würde und das Handy weiterverkaufe, dann bin ich jetzt der gelackmeierte, da ich für Ware bezahlt habe, diese aber nicht verkaufen kann. Wie fair ist das?!
    Wenn wir jetzt die Philosophie aussen vor lassen und uns um die rechtliche Lage kümmern, so ist die sage absolut eindeutig.
    Dieses Angebot und die Annahme dieses Angebotes waren zwei bzw. drei Verträge.
    Der erste ist ein Dienstleistungsvertrag zwischen mir und Handytick: Handytick vermittelt mir einen Vertrag mit O2.
    Mit meiner Unterschrift auf den Vertragsunterlagen kam der zweite Dienstleitungsvertrag zwischen O2 und mir zustande, der ab dem 02.01.15 gilt. Und zwar: ich zahle monatlich Geld und bekomme dafür die Möglichkeit das O2 Mobilfunknetz zu nutzen.
    Und jetzt kommt der nächste Vertrag, um den es hier im Besonderen geht. Ein Kaufvertrag zwischen Handytick und mir. Ich zahle im Voraus €239,- und erhalte dafür ein iPhone. Die einzige Vertragsbedingung, damit ich dieses Handy bekomme ist der Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Dieser Vertrag wurde abgeschlossen, nur noch nicht vollzogen, was in diesem Fall aber vollkommen nebensächlich ist.
    Was das Warenwirtschaftssystem angeht, hast du je selber bestätigt, was ich die ganze Zeit sage: Es ist geschaffen worden um Überbestände zu vermeiden. Dies geht jedoch auf Kosten der Kunden. Das kann nicht Ziel des ganzen sein. Ergo der Kunde ist in diesem Fall nicht König. Und im Falle eines iPhones, das so oder so eigentlich immer weg geht, könnte man etwas kundenorientierter sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von quiltin
    Allerdings habe ich bereits das Recht dieses Handy zu benutzen, denn ich habe dafür gezahlt.


    Und genau da irrst du, es sei denn, du hast den handelsüblichen Straßenpreis bezahlt ohne weiteren Bundlevertrag. Dir steht das Handy erst zu, wenn auch der Vertrag dementsprechend geschaltet ist, denn dadurch erwirbst du sozusagen das Handy, denn der Kaufvertrag des Handys ist der zeitgleiche Abschluss eine Mobilfunkvertragesbzw. die dementsprechende Freischaltung durch den Händler bzw. die Annahme des Providers.


    Zitat

    Die einzige Vertragsbedingung, damit ich dieses Handy bekomme ist der Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Dieser Vertrag wurde abgeschlossen, nur noch nicht vollzogen, was in diesem Fall aber vollkommen nebensächlich ist.


    Les dir die Vertragsbedingung nochmal durch, denn diese kommt nicht durch Zuzahlung deinerseits zustande, sondern durch die Freischaltung des Mobilfunkvertrages, der weitere Kosten beinhaltet.


    Aber beharre weiter auf deiner Meinung, viel Erfolg dabei. Ich bin raus Guten Rutsch :D

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Ich finde hier ist nicht der richtige Ort (ist ja schließlich ein Erfahrungs Thread) um diese Konversation weiterzuführen. Ich bin aber gerne bereit, diese Unterhaltung per PN weiterzuführen. Doch muss ich deine falsche juristische Einschätzung anfechten.
    Du hast es schon richtig gesagt, dieser günstige Preis des iPhones kam nur zustande, weil der Provider (O2) das Handy subventioniert. Ich habe den Vertrag mit O2 bereits abgeschlossen. Erfüllung i.S.v Zahlung und Leistung des Mobilvertrages sind nicht notwendig. Vertragsschluss nach §433 BGB gilt bereits. Also kurz: Ich habe bereits einen Vertrag mit O2 (auch wenn noch nicht geschaltet). Daher ist das Handy mein Eigentum.
    Zu den nebensächlichen Vertragsbedingungen die ich bereits erwähnt habe, sei noch zu sagen, das AGB's nicht immer rechtens sind, auch wenn sie im Vertrag vorkommen. Der Vertrag wird allerdings trotzdem eingegangen, die AGB Fehler werden nach allgemeiner Rechtauffassung geheilt.
    Aber verlass dich dabei bitte nicht nur auf das Wort eines studierten BWL'ers, der Vertrags- und Wirtschaftsprivatrecht im Studium hatte, sondern auch gerne auf die Aussage einer guten Freundin, die so eben ihr erstes Staatsexamen in Jura sehr erfolgreich bestanden hat.
    Trotzdem guten Rutsch :cool:


  • Hi,


    melde dich bitte mit kurzer Schilderung deines Problems und Angabe deiner Auftragsnummer per Mail bei mir.
    Ich prüfe den aktuellen Status deines Auftrages und schaue nach einer Lösung.


    alexander.altergott@motion-tm.de




    Gruß

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