Erfahrungen mit handytick.de, modeo.de und fonmarkt.de


  • Wäre es nicht sinnvoller im Thread für DSL diese Frage zu stellen?


    Beim Abgleich der Ebaydaten haben wir einmal ein Adressfeld für den Ebayaccountinhaber und einmal für den Antragsteller, dort kannst du abweichende Daten eingeben. Richtig wichtig sind erst die Angaben im Antrag. Die 12 Monate sind auf dem Ausdruck von dem Aktivierungsprogramm fixiert, wir drucken zusätzlich dort den Antrag nochmal aus.




    siehe oben

  • Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Wäre es nicht sinnvoller im Thread für DSL diese Frage zu stellen?


    Stimmt, sorry. Ich hoffe wir können das Thema an sich aber zu ende klären und wenn ein Moderator lust hat, dann diese paar Beiträge in den Angebotsthread verschieben.

    Zitat


    Beim Abgleich der Ebaydaten haben wir einmal ein Adressfeld für den Ebayaccountinhaber und einmal für den Antragsteller, dort kannst du abweichende Daten eingeben. Richtig wichtig sind erst die Angaben im Antrag.


    1. Das steht meiner Meinung aber nicht so deutlich bei der entsprechenden Maske da. Aber egal. Habe jetzt bei meinem Handytick.de-Account einfach nur die Ausweis-Meldeadresse und hoffe, dass das jetzt trotzdem alles passt. Denn den ebay-Datenabgleich kann ich trotz Eingabe der Bestellid und Code nicht mehr durchführen: Ich bekomme nur das Adressfeld für den Homezonecheck, den ich nicht brauche.

    Zitat


    Die 12 Monate sind auf dem Ausdruck von dem Aktivierungsprogramm fixiert, wir drucken zusätzlich dort den Antrag nochmal aus.


    2. Verstehe nicht: Was ist das Aktivierungsprogramm und auf welchen Antrag wird es nochmal ausgedruckt? Also im Klartext: Wie erhalte ich schriftlich, dass sich diese MVLZ nur 12 Monate auf das gesamte DSL-Paket beläuft? Ich frage es deshalb, weil neben mir noch zwei weitere Personen aus meinem Bekanntenkreis auf meine Werbung hin diesen Vertrag bei Dir abgeschlossen haben und es auch wissen möchten.


    Danke schon mal im voraus.


    Ciao


  • Du kannst es auf dem Blatt manuell ändern, da der Antrag noch einmal ausgedruckt aus dem Aktivierungssystem genau die 12 Monate enthält. Im Zweifel fragst du nach Aktivierung in der Freischaltabteilung an und wir lassen dir den original Antrag noch einmal zukommen (oder du notierst es auf dem Deckblatt, dass du den Antrag noch einmal als PDF geschickt haben möchtest)

  • Hi,


    ich will Ende November auch bei Handytick bestellen und meine Vertragskarte bei VF die am 26.11. in ein CallYa Karte umgewandelt wird dann wieder in einen Vertrag wandeln lassen! (damit ich die Rufnummer behalten kann)


    Hat das schon mal jemand probiert bzw. gab es Probleme bei der Abwicklung?


    Kostet das zusätzlich Geld? Brauche ich noch irgendwelche Verzichtserklärungen von Vodafone?


    Wieviel Tage vorher kann ich die Bestellung bei Handytick auslösen, da ja mir die Unterlagen erst per Poste gesandt werden, gehe ich von 1 Woche aus? Richtig?



    Danke euch schon mal! :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr Jeep
    Ist meine Frage schon zum 2. mal untergegangen?


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2677790#post2677790


    Das sagt schon der gesunde Menschenverstand: damit würden wir unsere Ebayverkaufsprovision nicht zurück bekommen... :rolleyes:


  • Geht ohne Problem ohne Zusatzkosten.

  • Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Das sagt schon der gesunde Menschenverstand: damit würden wir unsere Ebayverkaufsprovision nicht zurück bekommen... :rolleyes:


    Natürlich würdet ihr sie zurück bekommen!
    Schau dir erstmal die ebay Regeln genau an, bevor du mit solchen Flachlegern wie gesunder Menschenverstand kommst :gpaul:


    Beide Varianten führen zum Ziel ohne Verwarnung des Käufers und Provisionserstattung für den Verkäufer. Die von euch gewählte ist nun mal umständlicher - und das ist Fakt!

  • Ich hab meinen Vertrag bei Handytick verlaengert.


    Dienstag den Brief mit dem Formular eingeworfen, Mittwoch Eingangs- und Versandbestaetigung und heute, Donnerstag, ist das Geraet schon angekommen.


    War wirklich schnell und unkompliziert :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr Jeep
    Natürlich würdet ihr sie zurück bekommen!
    Schau dir erstmal die ebay Regeln genau an, bevor du mit solchen Flachlegern wie gesunder Menschenverstand kommst :gpaul:


    Beide Varianten führen zum Ziel ohne Verwarnung des Käufers und Provisionserstattung für den Verkäufer. Die von euch gewählte ist nun mal umständlicher - und das ist Fakt!


    Kommt drauf an in welchem Status!


    Ich habe den Artikel bereits bezahlt. - löst entweder eine Diskussion aus (1. Schritt) oder aber (im zweiten Schritt nach Angebot zur Rückabwicklung der Transaktion) bekommen wir nicht unsere Provision zurück. Sei nicht böse, aber mit Ebay kenn ich mich recht gut aus. ;)


    Wir verwarnen nur, wenn der Ebaykunde nicht antwortet auf den nichtbezahlten Artikel, da wir dann nur so unsere Verkaufsprovision zurück erhalten. Was meinst du wieviel kunden nach dem Angebot zur einvernehmlichen Rücknahme dann noch klicken, das die Transaktion durchgeführt wurde? Ca. 20% und versuch dann mal das Geld zurück zu erhalten... Wenn du in der Diskussion vorher dann schon angegeben hast, bezahlt zu haben. sieht es schwarz aus für uns Verkäufer.

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