ZitatOriginal geschrieben von Mr Jeep
Zahlungserinnerung (1) von ebay und die Möglichkeit die Transaktion in beidseitigem Einverständnis nicht abzuschließen (2) sind doch 2 verschiedene Möglichkeiten, die ebay dem Verkäufer bietet, um seine Provisionsgebühren wieder zurück zu bekommen.
Bei (1) wird der Käufer verwarnt und bei (2) eben nicht. Der Verkäufer bekommt aber in beiden Fällen seine Gebühren wieder.
Vielleicht wurde das ja seitens handytick verwechselt und u.a. deswegen auch der Unmut auf den vorherigen Seiten.
Mein Antrag wurde auch abgelehnt. Ist auch nicht weiter tragisch. Liegt wohl daran, dass ich meinen letzten O2 Vertrag 3 Tage nach Erhalt der Sim-Karte gekündigt habe.
Aber Handytick
Auf mein Zitat oben hast du nicht geantwortet.
Über ebay habe ich auch die Variante (1) bekommen. Was soll ich da denn machen?
Es ist viel einfacher, wenn ihr Variante (2) macht. Ein einziger Klick vom Käufer und die Sache ist dann für beide Seiten zurfriedenstellend erledigt.
Was soll ich denn jetzt machen?
Ebay schlägt 3 Varianten vor:
Wie möchten Sie antworten?
Ich möchte die Zahlung mit dem Verkäufer besprechen.
Ich habe den Artikel bereits bezahlt.
Ich möchte Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen oder erklären, weshalb ich den Betrag noch nicht bezahlt habe.
Warum macht ihr nicht einfach Variante (2) ? :confused: