Erfahrungen mit handytick.de, modeo.de und fonmarkt.de

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr Jeep
    Zahlungserinnerung (1) von ebay und die Möglichkeit die Transaktion in beidseitigem Einverständnis nicht abzuschließen (2) sind doch 2 verschiedene Möglichkeiten, die ebay dem Verkäufer bietet, um seine Provisionsgebühren wieder zurück zu bekommen.
    Bei (1) wird der Käufer verwarnt und bei (2) eben nicht. Der Verkäufer bekommt aber in beiden Fällen seine Gebühren wieder.
    Vielleicht wurde das ja seitens handytick verwechselt und u.a. deswegen auch der Unmut auf den vorherigen Seiten.


    Mein Antrag wurde auch abgelehnt. Ist auch nicht weiter tragisch. Liegt wohl daran, dass ich meinen letzten O2 Vertrag 3 Tage nach Erhalt der Sim-Karte gekündigt habe.


    Aber Handytick


    Auf mein Zitat oben hast du nicht geantwortet.
    Über ebay habe ich auch die Variante (1) bekommen. Was soll ich da denn machen?
    Es ist viel einfacher, wenn ihr Variante (2) macht. Ein einziger Klick vom Käufer und die Sache ist dann für beide Seiten zurfriedenstellend erledigt.


    Was soll ich denn jetzt machen?


    Ebay schlägt 3 Varianten vor:


    Wie möchten Sie antworten?


    Ich möchte die Zahlung mit dem Verkäufer besprechen.

    Ich habe den Artikel bereits bezahlt.

    Ich möchte Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen oder erklären, weshalb ich den Betrag noch nicht bezahlt habe.



    Warum macht ihr nicht einfach Variante (2) ? :confused:

  • Also von mir geht ein ganz ganz großes Lob an Handytick! Ich habe noch nie so einfach, billig und schnell ein Handy bestellt. Hatte heute nach erhalt des Handys + SIM noch eine Frage, die mir innerhalb von 10min per E-Mail beantwortet wurde. Also auch nach dem Kauf und Erhalt ein TOP Kundenservice. Morgen werde ich schon eine zweite Bestellung durchführen, dann aber für meinen Bruder :)


    Eine kurze Chronologie, damit ihr wisst, wie die Bestellung abgelaufen ist:


    #15.10. abends per Nachname bestellt und mir noch gleich das Formular für den Vertrag ausgedruckt und ausgefüllt
    #16.10. Vertrag per Post (Brief) an Handytick versandt
    #17.10. Eingangsbestätigung und Weiterleitung meiner Bestellung in die Freischaltabteilung
    #18.10. Wollte meine Bestellung nachverfolgen, doch das hier im Forum angesprochene Systemproblem ist aufgetreten. Kurze E-Mail an Handytick - sofort eine Antwort erhalten
    #19.10. Systemproblem behoben --> Status ist wieder auf "Bearbeitung"
    #20./21.10 war Wochenende
    #22.10. mittags: Bestellung wurde in die Versandabteilung übergeben, abends bekam ich dann die Tracking Nr. für die Paketverfolgung über DHL
    #23.10. (heute) habe ich kurz nach Mittag mein Paket mit SIM-Karte und Handy original verpackt und mit allem Zubehör erhalten


    Nochmals vielen lieben Dank an Handytick!


    Mit freundlichen Grüßen
    Domi

  • Zitat

    Original geschrieben von hansi11
    Was hattest du bestellt? Mein Antrag ging 2 Tage früher ein, hab aber noch keine Versandbestätigung.


    Ich habe ein Sony Ericsson K850i in Luminous Green bestellt.

  • Zitat

    Original geschrieben von vogGl.de
    Ich habe ein Sony Ericsson K850i in Luminous Green bestellt.


    und mit welchem Vertrag?

  • W-5-65593 ebay o2DSL Datenabgleich Meldeadresse vs ebay-Adresse?


    Hallo,


    soll bei dem Datenabgleich die Meldeadresse des Ausweises als Stammdaten des Kunden eingetragen werden, obwohl diese Meldeadresse nicht der ebay-Adresse entspricht, über die ich das o2DSL bestellt habe (W-5-65593)?


    Ist bischen verwirrend das ganze. Am besten Ihr schreibt gleich bei der ebay-Kaufabwicklung, dass beim anschließendem Datenabgleich die Meldeadresse und nicht die ebay-Lieferadresse (falls diesbezüglich Abweichungen bestehen) eingetragen werden soll, wenn Ihr das letztendlich so haben wollt. Soll ja paar Leute geben, die mehr als nur einen Wohnsitz haben.


    Habe jetzt meine Ausweis-Adresse eingetragen bei diesem Datenabgleich und hoffe, dass es das ist, was Ihr haben wollt.


    Zu dem aktuellen o2DSL mit "Monsterauszahlung" von 275EUR selber: Es steht nirgendwo in dem o2 Formular selber - im Gegensatz zu den Formularen Eures Konkurrenten - das sich die Mindesvertragslaufzeit dieses DSL-Vertrages nur auf 12 Monate beläuft - was für den Kunden ein bischen riskant ist, denn offiziell sind es ja 24 Monate. 12 Monate werden namentlich nur im Zusammenhang mit der Surf-Flatrate als DSL-Surf-Pack aufgeführt. hat das trotzdem seine Richtigkeit.


    Ciao

  • Ich bin zufrieden wenn handytick heute meine vor drei Tagen getätigte Online ÜW erhält und meine O2 VVL weiterbearbeitet ;-)

  • Zitat

    Zu dem aktuellen o2DSL mit "Monsterauszahlung" von 275EUR selber: Es steht nirgendwo in dem o2 Formular selber - im Gegensatz zu den Formularen Eures Konkurrenten - das sich die Mindesvertragslaufzeit dieses DSL-Vertrages nur auf 12 Monate beläuft - was für den Kunden ein bischen riskant ist, denn offiziell sind es ja 24 Monate. 12 Monate werden namentlich nur im Zusammenhang mit der Surf-Flatrate als DSL-Surf-Pack aufgeführt. hat das trotzdem seine Richtigkeit.


    Ähm jetzt wo er es schreibt: Ich habe gerade nochmal in die an den Vertrag angehängten AGB geschaut. Dort steht unter Punkt 8 explizit:
    "Sofern mit dem Kunden im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten..."


    Für eine Klärung wäre ich sehr dankbar! Ehrlich gesagt wollte ich mir keinen 24 Monatsvertrag ans Bein binden...


    Grüße


    xray

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