Hallo,
desöfteren passiert es, dass Kunden Ware bestellen und dann in den zwei Tagen die bis zur Lieferung vergehen plötzlich kein Interesse mehr an dieser haben.
In diesem Fall gibt es ja unser liebes Fernabsatzgesetz, welches ermöglicht die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.
Wie sieht das ganze aber aus, wenn das Paket erst gar nicht angenommen wird (vor allem bei Nachnahme der Fall)?
Soweit ich weiß ist der Kunde dazu nicht berechtigt - bzw. hier greift das Fernabsatzgesetz nicht! Ich kann dem Kunden also die mir entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
z.b. 12,-€ Versandkosten + 5,-€ Bearbeitungspauschale
Ist das soweit richtig?
Bin ich wirklich dazu berechtigt ihm diese Kosten zu berechnen?
Mehr als fair wär es ja! Mir gegenüber und den korrekten Kunden gegenüber auch !!
Wer weiß hier mehr?
danke,
matthias