Annahme verweigert - was tun? Expertenrat benötigt...

  • Hallo,
    desöfteren passiert es, dass Kunden Ware bestellen und dann in den zwei Tagen die bis zur Lieferung vergehen plötzlich kein Interesse mehr an dieser haben.
    In diesem Fall gibt es ja unser liebes Fernabsatzgesetz, welches ermöglicht die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.
    Wie sieht das ganze aber aus, wenn das Paket erst gar nicht angenommen wird (vor allem bei Nachnahme der Fall)?
    Soweit ich weiß ist der Kunde dazu nicht berechtigt - bzw. hier greift das Fernabsatzgesetz nicht! Ich kann dem Kunden also die mir entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
    z.b. 12,-€ Versandkosten + 5,-€ Bearbeitungspauschale
    Ist das soweit richtig?
    Bin ich wirklich dazu berechtigt ihm diese Kosten zu berechnen?
    Mehr als fair wär es ja! Mir gegenüber und den korrekten Kunden gegenüber auch !!


    Wer weiß hier mehr?


    danke,
    matthias

  • Hi,


    das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr!
    Es ist ins BGB §§ 312b ff. integriert worden. Das nur mal zum Sprachgebrauch.


    Du kannst dem Kunden die entstandenen Mehrkosten berechnen. Aber nur die, die über den normalen Rücksendeweg hinaus entstandenen Kosten.


    Der BGH hat neuerdings entschieden (Urteil als pdf), daß dem Kunden bei Anwendung der §§ 312b ff. BGB alle Kosten zu ersetzen sind, die ihm durch das Geschäft entstanden sind.


    D.h.:


    [list=1]
    [*]Kaufpreis
    [*]Versandkosten zum Kunden
    [*]Rücksendekosten des Kunden zum Händler
    [/list=1]


    Wenn also die "Annahmeverweigerungskosten" für Dich höher sind, als die normalen Rücksendekosten des Kunden, kannst Du die Differenz berechnen.


    Desweiteren kommt es darauf an, ob Du vertraglich (auch AGB) vereinbart hast, daß die Rücksendekosten bei einem Warenwert von bis zu 40 EURO vom Kunden zu tragen sind.
    Wenn dem so ist, dann muß der Kunde seine Rücksendekosten natürlich selbst tragen. In dem Fall würde ich ein Postpaket (=6,90 EURO) zzgl. der Mehrkosten durch die Annahmeverweigerung berechnen.


    Bei Fragen: Gern...

  • Erstmal vielen Dank für die Info!
    Der Warenwert bewegt sich bei mir so gut wie immer über 40,-€, daher hätte der Kunde das Recht auf Erstattung der Versandkosten!
    Die Annahmeverweigerungskosten können somit nicht höher sein, da ich ja "nur" die Kosten des Versands habe (was bei Nachnahme aber auch fast 12,-€ sind). Diese Kosten hätte ich ja auch gehabt wenn der Kunde die Ware angenommen und dann wieder zurückgesendet hätte.
    Ist es somit nicht möglich dem Kunden was in Rechnung zu stellen??
    Ich finde es "okay", besser gesagt ich akzeptiere es, dass der Kunde ein 14tägiges Rückgaberecht hat. Allerdings kann ich nicht damit leben, dass Kunden bei mehreren Händlern bestellen und dann einfach das Paket das später kommt nicht annehmen!
    Diesen Kunden muß ich doch was berechnen können.
    Bei Annahme und Rücksendung nicht, das ist klar (ist ja so geregelt).
    Aber bei Nichtannahme muß ich doch was verlangen können.


    gruß,
    matthias

  • wäre es dir denn lieber, wenn du das geöffnete und wieder zurückgesendete Paket prüfen musst und das Geld zurücküberweisen? Das ganze wäre ja auch viel umständlicher als das nicht angenommene Paket. Andere Möglichkeit: Nicht auf NN liefern

    Viele Grüße
    Martin

  • nein, natürlich nicht!
    Lieber wär es mir, wenn es solche Kunden erst gar nicht geben würde :D
    Nein - mir ist auch klar, dass der Kunde Sicherheiten braucht. Aber wieso sollen wir händler für alles gerade stehen? Bei manchen Kunden ist es halt einfach offensichtlich!
    Und wenn man den Kunden dann anruft, warum er das Paket nicht angenommen hat und der sich dann einen lacht...:mad:
    Der hatte halt nie vor das Paket anzunehmen und dann ist er auch noch im Recht!:confused:
    Da passt doch was nicht...
    Du siehst doch die Moral im Werbeforum!
    "Bestell doch einfach bei drei anbietern, irgendeiner wird schon schnell liefern..." oder so ähnlich!
    Macht mich schon etwas wütend :flop:

  • @ Martin Reicher:


    Deine Aussage ist ein Witz, sorry :flop: Stammt von jemanden, der nicht täglich irgendwelche NN Sendungen (die dazu schweineteuer sind) zurück bekommt.


    Ich schliesse mich ganz und gar Direktel an, solchen Kunden sollte man, eine fette Aufwandsentschädigung berechnen. :D

  • natürlich ist das verdammt ärgerlich wenn sauteuere Sendungen zurückkommen und man auf dem Porto sitzen bleibt, da kann ich jedem nur zustimmen, aber ich sehe keine Möglichkeit da wegzukommen außer keine Nachnahme Lieferungen mehr vorzunehmen

    Viele Grüße
    Martin

  • Ich denke auch, Nachnahmesendungen sind nicht mehr zeitgemäß.
    Ich mache ausschließlich Vorkasse. Hat sich durch Ebay doch eingebürgert und ruft kein Mißtrauen mehr hervor. Und wenn doch... dann habe ich Pech.


    Aber: keinen Ärger...


    Denn die Schwelle zum Widerruf sinkt durch die Vorkasse gewaltig. Das Geld des Kunden ist erstmal weg und schwieriger wieder zu bekommen.


    Bei Nachnahme ist es halt sehr einfach. Ich hab noch nichts bezahlt und nehme einfach nicht an.



    Ciao und frohes Schwitzen :(
    Stephan

  • hallo,


    wir arbeiten gerade an der variante bei erstbestellung vorkasse und ab der zweitbestellung, also für registrierte kunden auch nachnahme, das könnte eine faire lösung werden


    sebastian

  • naja, dass mit der Nachnahme ist so ein Ding. Allerdings werde ich in Zukunft Pakete welche Av wurden, und per Nachnahme versendet wurden, berechnen. Nur an das geld wirst du nie kommen :))

    alle Angebote verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten. Angebote sind solange gültig wie der Vorrat reicht. Bitte beachtet das wir aus organisatorischen Gründen keine PN´s beantworten können.
    http://www.fonez.de
    tel. 07720.99.51.9.0
    fax.07720.99.51.9.29

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