schottenhandy hat mir auf
ZitatDa ich meist mehr angrufen werde als selbst telefoniere ist das nichts für mich. Zumal man ja nicht weiß, bei welchem Nutzungsverhalten dies noch zur Nutzung zählt oder auch das Geld zurückverlangt wird
folgendes geantwortet
ZitatNa dann wäre doch der Vertrag genau das richtige. Wenn sie nur angerufen werden, dann nutzen sie doch das Angebot. Und um mehr geht es doch nicht.
Wenn dem so ist, dann wäre das Angebot natürlich interessant für mich. Aber das ist vertraglich leider nicht klar ausgedrückt, wann es sich um eine Nutzung oder Nichtnutzung handelt. Im Zweifelsfall habe ich eben bedenken, dass ich am Ende doch immer der Dumme bin.
Wie soll ich beweisen, dass die Karte im Handy ist, wenn ich selbst damit nicht anrufe sondern mich nur anrufen lasse?
Somit hat dies wohl weder mit Meckern noch sonst was zu tun. Ich empfinde das eben in dieser Darlegung als eine Art "Grauzone" wo ich letztendlich nicht beweisen kann, dass ich den Vertrag wirklich auch nutze und somit extrem gefährdet bin, nachher alles zurückzahlen zu müssen.
Ich verstehe es schon, dass Händler sich absichern wollen. Soweit das rechtlich möglich ist und der Kunde mitspielt ist das auch legitim, wenn es eine klare unmißverständliche schriftliche Regelung gibt. Aus meiner Sicht gibt es die hier aber nicht - vielleicht verstehe ich es auch nur nicht - mag auch sein. Aber es gibt eben auch ein Unternehmerrisiko das man nicht abwälzen kann. Wäre ansonsten auch ne feine Sache für die Unternehmer.