Handy ohne Fixkosten

  • schottenhandy


    AudiV8



    schottenhandy hat mir auf


    Zitat

    Da ich meist mehr angrufen werde als selbst telefoniere ist das nichts für mich. Zumal man ja nicht weiß, bei welchem Nutzungsverhalten dies noch zur Nutzung zählt oder auch das Geld zurückverlangt wird


    folgendes geantwortet


    Zitat

    Na dann wäre doch der Vertrag genau das richtige. Wenn sie nur angerufen werden, dann nutzen sie doch das Angebot. Und um mehr geht es doch nicht.


    Wenn dem so ist, dann wäre das Angebot natürlich interessant für mich. Aber das ist vertraglich leider nicht klar ausgedrückt, wann es sich um eine Nutzung oder Nichtnutzung handelt. Im Zweifelsfall habe ich eben bedenken, dass ich am Ende doch immer der Dumme bin.
    Wie soll ich beweisen, dass die Karte im Handy ist, wenn ich selbst damit nicht anrufe sondern mich nur anrufen lasse?


    Somit hat dies wohl weder mit Meckern noch sonst was zu tun. Ich empfinde das eben in dieser Darlegung als eine Art "Grauzone" wo ich letztendlich nicht beweisen kann, dass ich den Vertrag wirklich auch nutze und somit extrem gefährdet bin, nachher alles zurückzahlen zu müssen.


    Ich verstehe es schon, dass Händler sich absichern wollen. Soweit das rechtlich möglich ist und der Kunde mitspielt ist das auch legitim, wenn es eine klare unmißverständliche schriftliche Regelung gibt. Aus meiner Sicht gibt es die hier aber nicht - vielleicht verstehe ich es auch nur nicht - mag auch sein. Aber es gibt eben auch ein Unternehmerrisiko das man nicht abwälzen kann. Wäre ansonsten auch ne feine Sache für die Unternehmer.

    Gruß
    Der Clamaut

  • Nur mal eine Frage zum Schluß ( was mich betrifft )
    Den Satz mit der Nicht-Telefonie finden wir natürlich auch unglücklich gewählt und ich denke auch, dass nicht so viele Abschlüsse gemacht werden wie man gerne hätte.
    Die Händler die nicht richtig in Ihrer Beschreibung aufklären werden wahrscheinlich viele Abschlüsse haben und u. U. einen Haufen Stress im nachhinein.


    Wir haben den Satz
    "Wir behalten uns die Rückbelastung der Erstattungsleistungen in Betrugsfällen sowie bei Nichtnutzung der karte über einen längeren Zeitraum vor!"


    gewählt.
    Mir ist an diese Stelle klar dass jetzt die Frage kommt wielange dieser längere zeitraum ist.
    Ich denke aber dass selbst ein Gericht davon ausgeht dass nicht gemeint ist 2 Wochen.


    Mit Wir ist Ppe telecom gemeint da, in unserem Fall, wir nicht der Vertragspartner sind sondern Ppe telecom.


    Wir fungieren lediglich als Vermittler. Das gilt übrigens im Falle von schottenhandy.de auch so und für all die anderen Händler die diesen Vertrag anbieten oder anbieten werden.


    Deshalb verstehe ich auch nicht wenn gesagt wird es wäre der Vertrag von schottenhandy.de


    Also nun mal für alle.
    Der Vertrag wird in erster Linie zwischen dem Kunden und Cellway geschlossen.
    Die Auszahlungsregelung ist ein Abkommen zwioschen dem kunden und Ppe telecom.


    Jeder der dieses Angebot anbietet fungiert als Vermittler.


    Achja, ich möchte mit diesem Beitrag nicht bewirken dass alle Interessenten von TT das Angebot bei uns abschliessen sondern lediglich herausfinden was der einzelne Interessent lesen muß um den Ablauf der Aktion zu verstehen.
    Was ich also an dieser Stelle mal von euch anfordere ist konstruktive Kritik aber bitte keine Abschlüsse.



    Gruß
    Marco


    Ich geh' jetzt baden :)


  • Na sobald du die Karte im handy hast und das Handy einschaltest und den PIN eingibst, wirst Du doch sozusagen ins Netz "eingelogt". Da weiß doch der Provider das Du das bist. Sonst könntest du ja garnicht angerufen werden...

  • Zitat

    Original geschrieben von Clamaut
    Wie soll ich beweisen, dass die Karte im Handy ist, wenn ich selbst damit nicht anrufe sondern mich nur anrufen lasse?


    Du hast doch 15 Minuten jeden Monat frei, bzw. 50 Frei-SMS. Wenn du das Gerät und die Karte sowieso dabei hast, dann kann man das Inklusiv-Kontigent ja auch irgendwie verbraten. Das sollte nun wirklich kein Problem sein, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Du hast doch 15 Minuten jeden Monat frei,


    nur damit es richtig ist, das Angebot gilt scheinbar nur mit FreeSMS, nicht mit Freiminuten.


    Zitat


    bzw. 50 Frei-SMS. Wenn du das Gerät und die Karte sowieso dabei hast, dann kann man das Inklusiv-Kontigent ja auch irgendwie verbraten. Das sollte nun wirklich kein Problem sein, oder?


    Das versenden von Free SMS scheint nicht zu reichen. Jedenfalls mal so wie ich das auffasse was im Vertrag steht.
    Da steht : ... bei absichtlicher Nicht-Telefonie.
    Versende ich nun die SMS telefoniere ich noch lange nicht.


    Auch nur die Bereitschaft mit dem Handy scheint damit nicht zu reichen. Dies würde beides, so fasse ich es auf, heißen, ich telefoniere nicht über die Karte und darf alles zurückzahlen.


    Ich habe die AGB jetzt nicht gelesen, vermutlich steht da auch irgendwo, dass Nebenabreden nicht gelten. Somit, sorry schottenhandy, kann man das hier auslegen wie man es will. Letztendlich zählt nur was im Vertrag steht.

    Gruß
    Der Clamaut

  • Zitat

    Original geschrieben von Clamaut
    Jedenfalls mal so wie ich das auffasse was im Vertrag steht.


    Es führt zu nichts. Dir ist leider nicht zu helfen.

  • Ich finde ein solches Angebot mit einer solchen Klausel - egal wie formuliert - einfach schlecht. Damit tut sich kein Händler ein Gefallen. Vermutlich führt es nur zu irgendwelchen Streitereien. Die Resonaz seht ihr ja selbst in diesem Thread.


    Z.T. wird ja hier sehr moralisch argumentiert. Ich würde in keinem Fall jedoch den hier zitierten "Schmarotzern" einem Vorwurf machen. Schließlich setzt dies zunächst ein Angebot voraus, das sich zum "Schmarotzen" überhaupt eignet. Bedenklich ist es für mich, wenn man als Händler dies in einer Fussnote umschiffen will. Da kann man formulieren was man will - eine faktische Nutzungsverpflichtung der Simkarte im Ermessensspielraum des Händlers wird kein Gericht in Deutschland anerkennen.


    Wenn ihr darauf angewiesen seit, dass eure Kunden auch mit dem Vertrag telephonieren, dann gestaltet ihn so, dass er sich auch dafür eignet. Mit irgendwelchen windigen Klauseln schadet Ihr euch langfristig nur selbst.

  • Zitat


    Es führt zu nichts. Dir ist leider nicht zu helfen.

    Man merkt, daß du noch nichts mit Anwälten und dem Rechtssystem zu tun hattest. Da wird jede Formulierung aufs genaueste auseindergenommen.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Also wenn ich jeden Monat einmal die kostenlose Hotline anrufe und nur eine ver 50 FreiSMS verschicke, dann nutze ich doch die Karte oder? Dann kann mir doch keiner Nichtnutzung vorwerfen, oder?
    Irgendwie kapier ich das mit dieser Nichtnutzung immer noch nicht. Da Handy und Vertrag ja (rechtlich gesehen) getrennt gekauft werden, kann es denen doch total schnuppe sein ob ich den Vertrag nutze, oder nicht.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Man merkt, daß du noch nichts mit Anwälten und dem Rechtssystem zu tun hattest. Da wird jede Formulierung aufs genaueste auseindergenommen.


    Jetzt wäre doch fast der Nachmittagskaffee auf dem Monitor gelandet. Einem so zum Lachen zu reizen sollte gesetzlich verboten werden. Was da alles passieren könnte ...

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