Handy ohne Fixkosten

  • hpo


    Ich kann nicht verstehen, warum Du hier so auf die "supi Community" einprügelst.


    Wenn ein Händler hier ein Angebot groß "ohne Fixkosten" bewirbt und dann noch ausdrücklich dazuschreibt "keinen Mindestumsatz" dann ist es zumindest verwunderlich, wenn im Kleingedruckten das Gegenteil steht. Da bestand doch wohl Klärungsbedarf. Dieser Klärungsbedarf besteht genaugenommen immer noch, denn schottenhandy hat die Klausel zwar hier im Forum entschärft aber das bestenfalls mißverständliche Bestellformular ist nach wie vor online. Und das wird, im Gegensatz zu seiner Aussage hier im Forum Vertragsbestandteil. Ein Kunde, der aufgrund der Zusicherungen hier im Posting blind den Vertrag unterschreibt und die Karte selten bis gar nicht nutzt, riskiert unter Umständen den Verlust der Auszahlung. Auf diese Gefahr hat zatrix hingewiesen und dieser Punkt wurde im folgenden hinterfragt (für hiesige Verhältnisse ungewöhnlich sachlich). Damit ist es unwahrscheinlich, daß jemand, der hier mitliest "reinfällt".


    ---> Die Community hat funktioniert.




    Zitat

    Original geschrieben von fonhouse.de
    Kein Händler darf wissentlich Schubladenverträge schalten.
    Tut er es dennoch riskiert er die Stornierung der Provisionen und ist in null komma nichts weg vom Fenster.


    Daß kein Netzbetreiber Interesse an Schubladenverträgen hat, ist wohl jedem hier klar. Und daß ein Händler Probleme mit seinem "Chef" bekommt, wenn er nur Geld kostet aber keinen Umsatz bringt leuchtet wohl auch jedem ein.


    Aber warum bewirbt er dann sein Angebot als Schubladenvertrag? Warum baut er sein Angebot ausschließlich darauf auf, daß alles nichts kostet? Die Kunden solcher Verträge wurden hier als Schmarotzer abgestempelt (gut, so ganz aus der Luft gegriffen ist der Vorwurf nicht), dabei nehmen sie doch lediglich ein Angebot wahr, daß ihnen ein Händler macht. Als Kunde habe ich nicht die Aufgabe (und meist auch gar keine Möglichkeit), die Kalkulation des Anbieters zu prüfen.


    Ich werfe schottenhandy nicht vor, daß er eine entsprechende Klausel in seinem Formular drin hat. Ich werfe ihm auch nicht die unglückliche Formulierung vor. Was mir nur sauer aufstößt (und IMHO ist das auch der Kritikpunkt, den Martin Kissel bereits mehrfach angeführt hat), ist, daß dieser "Haken" in seinem Werbeposting einfach verschwiegen wurde. Eine Formulierung wie "Die Freiminuten/Frei-SMS müssen in Anspruch genommen werden, sonst entfällt der Anspruch auf die Erstattung" wäre doch völlig ausreichend gewesen und hätte die Attraktivität des Angebotes nicht geschmälert. Damit wäre das Angebot für User wie Merlin als Prepaidersatz doch immer noch interessant gewesen. Und - um ehrlich zu sein - auch für die Schmarotzer. Ein kostenloses 15-min-Telefonat pro Monat ist wohl keine allzu große Hürde auf dem Weg zu einem Gratishandy.

    4 8 15 16 23 42

  • eben und wenn überall groß von "kein Mindestumsatz" und "ohne Fixkosten" geworben wird, dann ist es überraschend wenn hinterher in den AGB vorgeschrieben wird, zu telefonieren. Vor Gericht sehe ich da für den Händler keine Chance durchzukommen...

    Viele Grüße
    Martin

  • Irgendwie besteht da wirklich noch Klärungsbedarf. Denn ich habe die folgende Aussage von Schottenhandy:


    Zitat

    Na dann wäre doch der Vertrag genau das richtige. Wenn sie nur angerufen werden, dann nutzen sie doch das Angebot. Und um mehr geht es doch nicht. Gerade für Sie und andere Telefonierer, die größtenteils nur erreichbar sein wollen ist das doch genau das Angebot. Es geht doch nur drum, das die Karte auch mal genutzt wird. Das bedeutet doch nicht immer Umsatz machen.


    eigentlich so verstanden, das es auch als Nutzung gilt, wenn man nur angerufen wird. - Das erscheint mir nun allerdings ziemlich fragwürdig.


    Aber da werden wir uns wohl bis Montag gedulden müssen, um eine Antwort von Schottenhandy zu erhalten.


    - In diesem Sinne: Gute Nacht + Schönes Wochenende! :)


    - Elke

  • Zitat

    Original geschrieben von Saletti
    Aber warum bewirbt er dann sein Angebot als Schubladenvertrag? Warum baut er sein Angebot ausschließlich darauf auf, daß alles nichts kostet? Die Kunden solcher Verträge wurden hier als Schmarotzer abgestempelt (gut, so ganz aus der Luft gegriffen ist der Vorwurf nicht), dabei nehmen sie doch lediglich ein Angebot wahr, daß ihnen ein Händler macht. Als Kunde habe ich nicht die Aufgabe (und meist auch gar keine Möglichkeit), die Kalkulation des Anbieters zu prüfen.


    Ich werfe schottenhandy nicht vor, daß er eine entsprechende Klausel in seinem Formular drin hat. Ich werfe ihm auch nicht die unglückliche Formulierung vor. Was mir nur sauer aufstößt (und IMHO ist das auch der Kritikpunkt, den Martin Kissel bereits mehrfach angeführt hat), ist, daß dieser "Haken" in seinem Werbeposting einfach verschwiegen wurde. Eine Formulierung wie "Die Freiminuten/Frei-SMS müssen in Anspruch genommen werden, sonst entfällt der Anspruch auf die Erstattung" wäre doch völlig ausreichend gewesen und hätte die Attraktivität des Angebotes nicht geschmälert. Damit wäre das Angebot für User wie Merlin als Prepaidersatz doch immer noch interessant gewesen. Und - um ehrlich zu sein - auch für die Schmarotzer. Ein kostenloses 15-min-Telefonat pro Monat ist wohl keine allzu große Hürde auf dem Weg zu einem Gratishandy.


    Die mangelhafte Beschreibung auf der HP wurde bereits angesprochen.
    Das der Werbethread hier ebenso an Informationskraft zu wünschen übrig lies ist da nur verständlich.


    das müssen aber nun nicht alle User einzeln bemängeln oder ?


    kann sein dass ich was übersehen habe aber ich konnte nichts von Schubladenvertrag in einer Aussage von schottenhandy.de lesen.


    Zitat


    eben und wenn überall groß von "kein Mindestumsatz" und "ohne Fixkosten" geworben wird, dann ist es überraschend wenn hinterher in den AGB vorgeschrieben wird, zu telefonieren. Vor Gericht sehe ich da für den Händler keine Chance durchzukommen...


    hauptsache man liest was man unterschreibt.
    Einige dachten ja auch es würde nicht rechtens sein in Verträgen den vorzeitigen Verlust des Wiederufsrecht zu regeln ...



    das das Vertragsformular unglücklich Formuliert wurde ist nicht Sache von schottenhandy.de . Es wurde schon ausgiebig erwähnt dass es ursprünglich ein Angebot von Ppe telecom ist.


    Das er nicht auf die Aussage "keine Grundgebühr" eingeht dagegen schon.


    da könnte man ja mal ein * einbauen.


    Evt. ist auch ein hinweis in der Art " Wir setzen voraus, dass wenigstens die SIM-Karte in das mitgelieferte Handy eingesteckt und die Inklusiv-Leistungen des Anschlusses genutzt werden. "


    man achte auf das genutzt werden !!!
    Ich habe nicht geschrieben aufgebraucht ( nur für den Fall der Fälle )


    Zitat


    Wenn sie nur angerufen werden, dann nutzen sie doch das Angebot. Und um mehr geht es doch nicht. Gerade für Sie und andere Telefonierer, die größtenteils nur erreichbar sein wollen ist das doch genau das Angebot. Es geht doch nur drum, das die Karte auch mal genutzt wird. Das bedeutet doch nicht immer Umsatz machen.


    Ah, habe ich also doch etwas überlesen :-(
    damit nehme ich den Hinweis zurück keinen Hinweis auf Schubladenvertrag gelesen zu haben.
    Von der Sache her kommt diese Aussage dem sehr nahe.
    Hier kann man davon ausgehen dass dies so nicht stimmt.



    Also von meiner Seite ist dazu alles gesagt.
    das Angebot dürfte nunmehr jedem klar sein und sachliche Kritik an dem Angebot als solchem dürfte hier langsam die Oberhand bekommen.


    Bin gespannt :-)


    schönes Wochenende
    Marco

  • ............


    Hallo, ich wollte nochmal was loswerden.
    Also, diese "Klausel" im Vertrag, soll nichts anderes, als Betrüger abschrecken. Und keine normalen Kunden.
    Wie die Grundgebühr erstattet ist, steht doch auch sehr deutlich im Vertrag. Deshalb verstehe ich das auch nicht ganz, wieso es immer heißt, das sei "mangelhaft...". Naja, bekomme ich vielleicht noch raus.
    Und somit ist für mich die diskussion hier zu Ende.
    Ich habe schon in etlichen Antworten mehr als deutlich beschrieben, wie das gemeint ist und warum das dort drin steht. Nur leider scheint das überlesen zu werden, weil immer wieder die selben Fragen und Vorwürfe auftauchen, obwohl es schon 100mal erklärt ist.
    Für normale Fragen, stehe ich natürlich weiterhin gerne zur Verfügung. :top:

  • du schreibst HIER immer wie es GEMEINT IST, aber das hier dürfte bei einem etwaigen Rechtsstreit der aufkommen KÖNNTE (nicht muss!) nicht sonderlich beweiskräftig sein.


    Und wer ist für dich Betrüger?
    Also ich würde es nicht Betrug nennen, wenn ich das Angebot abgeschließe, die Karte in die Schublade werfe und das Handy anderweitig benutze oder verkaufe.
    hier mal § 263 (1) StGB:

    Zitat

    Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Erstmal fürchte ich, dass es sich nicht um einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil handelt" und etwas falsches Vorspiegeln hat wohl auch kaum jemand vor...

    Viele Grüße
    Martin

  • Re: ............


    Zitat

    Original geschrieben von schottenhandy
    Ich habe schon in etlichen Antworten mehr als deutlich beschrieben, wie das gemeint ist und warum das dort drin steht.


    Ja, das hast Du. Die Erklärung habe ich auch gelesen und verstanden. Diese Erklärung reicht aber nicht aus, da im Antrag immer noch die ungenaue Formulierung drin steht. Woher soll ein Kunde, der diese Diskussion nicht mitverfolgt hat, wissen, daß es ausreicht die Freiminuten abzutelefonieren?


    Zitat

    Original geschrieben von schottenhandy
    Also, diese "Klausel" im Vertrag, soll nichts anderes, als Betrüger abschrecken. Und keine normalen Kunden.


    In welche dieser Kategorien gehört für Dich ein Kunde, der einen solchen Vertrag abschließt, die Karte vergräbt und das Handy als Ersatz für sein defektes benutzt?

    4 8 15 16 23 42

  • Zitat

    Martin Kissel - Du fragst Schottenhandy ob er nachdenkt bevor ein Angebot macht? Ich frage Dich, denkst du nach bevor du irgendeinen, von rechtlichem Halbwissen geprägten Kommentar abgibst? wahrscheinlich nicht.

    Frag mal einen Rechtsanwalt zu diesem Angebot. Dann wirst du merken, daß das so nicht ganz ok ist.
    Ich finds halt nur nicht ok, wenn falsch geworben wird.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • ...


    martin


    Das wäre sicher von einem Gericht zu klären, weder ich noch du, geschweige denn die TT Community sind in der Lage das zu klären.
    Auch dein/mein/irgendein Anwalt kann das nicht sagen.
    NUR ein Richter/Instanz kann- und vor allen Dingen DARF das festlegen.


    Ich finde das was hier läuft schon ein bissel komisch. Diese Vertragsangebote gibt es ja nun nicht erst seit gestern. Ich denke mal, seit ca. 3 Jahren behalten sich die Provider das Recht gegenüber dem Händler vor, die Provi zurück zu belasten.
    Nun, natürlich wird der Händler einen Teufel tun, dieses aus eigener Tasche zu bezahlen. Also wird das Risiko auf den Kunden übertragen, logsich. So wie das halt jeder machen würde.


    Das es tatsächlich zu einer Rückbelastung kommt, wird nur eintreten wenn der Kunde sich den Vertrag mit dem Handy kommen lässt, Die Karte in die Schublade legt und nix damit macht. (Wurde ja hier schon 500² mal erwähnt).


    Also, alle - ich nenne es bewusst - SCHMAROZER - mit alles umsonst Mentalität, die den Vertrag nicht brauchen, sondern NUR das Handy haben wollen, werden wohl diese Rückbelastung bekommen.
    Es sei denn, man ist SCHMAROZER mit Hirn in rundes ding auf dem Hals, und benutzt die frei Telefonie/ Frei SMS, so das der Provider halt sieht das es keine Schubladenkarte ist.


    So wie es bei 1,5 Millionen anderen Angeboten seit Jahren ist, und nur noch keiner dieses gelesen hat.


    Alle diejenigen die das VERTRAGSANGEBOT gut finden (zb. Merlin) die werden sich darüber nie Gedanken machen müssen, nur diejenigen die halt ein Handy Abstauben wollen.


    Ergo: Ihr wisst alle worum es geht, und keiner wird euch einen schriftlichen Bescheid über das ausreichende Nutzen der Mobilfunkkarten geben.
    Nehmt das Angebot an, wenn ihr damit auch telefonieren wollt, ansonsten lasst es halt sein, oder werdet Schmarozer mit Hirn.


    so long

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

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