SIM-Lock beim Netzbetreiber

  • Hallo Leute,


    seit geraumer Zeit wohne ich in Ungarn und habe aus diesem Grund auch einen ungarischen Handy-Vertrag abgeschlossen. Das Problem ist, dass die hiesigen Handys trotz Vetrag einen SIM-Lock haben.


    Nun meine Frage an Euch: soweit ich weiss, werden Vertragshandys in Deutschland ohne SIM-Lock vertrieben, da man die Subventionen in den 24 Monaten so oder so mit der Grundgebühr zurückzahlt.


    Gibt es in Deutschland hierfür eine gesetzliche Regelung oder wurde bei deutschen Netzbertreibern bis jetzt nur freiwillig auf einen SIM-Lock verzichtet?


    Sollte es eine gesetzliche Regelung geben waere ich Euch sehr verbunden wenn Ihr mir in dieser Richtung weiter helfen könnt, denn somit könnte man diese Vorgehensweise auch in Ungarn gerichtlich anfechten.


    Gruss

  • 1. Weiso sollte eine Gesetzliche Regelung in De in Ungarn greifen? Wenn Du da was angreifen willst, dann mußt Du schon in Ungarn nach einem Gesetz suchen.
    2. Gab es in der Anfangszeit auch in Deutschland SIM-Lock Handys für verträge. Das wurde nur später aufgegeben, weil dann die 24 Monatige Vertragsbindung eingeführt wurde, und es damit für die Netzbetreiber keinen Grund mehr gab, die Handys zu locken.


    Sogesehen denke ich nicht daß Du da einen Chance hast.

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  • Ich hab nicht gesagt, dass eine deutsche gesetzliche Regelung in Ungarn greifen würde, ich meinte nur, dass wenn es eine Regelung in Deutschland gebe man wesentlich leichter vor einem ungarischen Gericht argumentieren könnte, da man diese Vorgehensweise aus den gleichen Gründen anfechten könnnte, wie es Juristen in Deutschland getan haben.


    Ausserdem glaube ich nicht, dass die Netzbetreiber in Deutschland freiwillig auf diese Einnahmequelle verzichtet haben, denn in Ungarn wird nicht nur der SIM-Lock integriert, sondern nach 2 Jahren nur gegen Zahlung von umgerechnet 80-100 Euro aus dem Geraet entfernt.

  • moin moin,


    etwas o.t., aber


    schätze mal das sich das Marktwirtschaft nennt. Bist ja nicht verpflichtet, bei dem Provider/Netzbetreiber ein gelocktes Gerät zu erwerben.


    Gut, ich kenne mich da nicht so aus, wieviele Netzbetreiber pp. dort an Start sind. Aber es besteht sicher die Möglichkeit, ein "freies" Gerät zu erwerben und analog dazu einen entspr. Dienstleistungsvertrag zu beauftragen.


    Es ist ja in D. auch Pflicht, eine entsprechende Limitsperre für Mobilfunkkarten zu gewähren. So wollte es ja der Regulierer. Der Vorschrift ist genüge getan, wenn der Netzbetreiber oder Provider eine entspr. PrePaid-Karte anbietet. Das dort die Tarife "unter aller Kanone" sind, versteht sich (leider) ja fast von selbst.



    Kurti

    div. RVs auf Nachfrage (EPS+D1)

  • Es gibt bei uns jedenfalls keine gesetzliche Regelung die einen Simlock verbietet.Die Netzbetreiber machen die Bindung halt nicht über den SimLock sondern über den 24monatigen Vertrag. Und auch in deinem Nachbarland Österreich ist ja bei vielen vertragshandys das Gerät gelockt

    \/\/olfgangS

  • Die Regeln die bzgl. SIM-Locks von der EU-Kommission bereits 1996 aufgestellt wurden, findest Du hier in der Fußnote oder in dem neueren Dokument der Oftel (Regulierungsbehörde in UK) unter Ziff. 1.6. Den Link zum Original-Paper der EU-Kommssion finde ich leider nicht mehr.


    HTH


    muli

  • moin moin,...


    naja, EU-Vorschriften hin, EU-Regeln her... .


    Noch ist Ungarn NICHT in der EU. Daher wären verpflichtende Vorschriften der EU z. Zt. für solchen Fall "nicht zitierfähig".


    Sicher, als Beitrittskandidat zum 01.05.2004 sollte man sich auf EU-Richtlinien pp. vorbereiten, eine rechtliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.


    Gruss KURTi

    div. RVs auf Nachfrage (EPS+D1)

  • Zitat

    Original geschrieben von DerKurti
    ...Daher wären verpflichtende Vorschriften der EU z. Zt. für solchen Fall "nicht zitierfähig". ...


    Das ist klar, aber phone-freak wollte "Argumentationshilfen" (s.o.) aus dem Deutschen Recht. Da mir aber "nur" die EU-Regelungen zu diesem Thema bekannt sind, habe ich diese in diesem Sinne gepostet. ;)


    Und ... voila, das Haus verliert nichts :D , der Link zum Originaldokument IP/96/791 (Presseinfo) der EU in dieser Sache.


    Gruß


    muli

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