Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn man dagegen jetzt protestiert, kommen die dann vielleicht auf die Idee die ganzen Verbindungen des letzten Jahres rückwirkend zu berechnen? Wäre ja prinzipiell denkbar.
Wie würdet ihr vorgehen?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wenn man dagegen jetzt protestiert, kommen die dann vielleicht auf die Idee die ganzen Verbindungen des letzten Jahres rückwirkend zu berechnen? Wäre ja prinzipiell denkbar.
Wie würdet ihr vorgehen?
Hi,
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Henning
Moin zusammen,
ich dachte bis eben auch, dass o2 RUL von der Homezonenummer zu einem anderen o2 Handy nicht berechnen kann, aber dann viel mir folgender Passus in der Tarifbroschüre ins Auge:
Damit könnten sie doch die Berechnung begründen, oder habe ich einen :gpaul: ?
Henning
Ja, ich denke schon *g*
Also, WENN o2 es technisch einrichten KÖNNTE, daß RUL für Festnetz- und Mobilnummer unterschiedlich gehandhabt werden, dann und nur dann dürfen sie eine RUL wie oben beschrieben berechnen.
Solange eine eingerichtete RUL für beide Anrufarten greift, dürfen sie es nicht.
Ich kann als Kunde ja immer noch sagen, daß ich eine RUL nur für meine 0179-xxxxxxx eingerichtet habe und gar nicht wußte, daß Anrufe auf die Festnetznummer innerhalb der Homezone mit umgeleitet werden. Da sollen sie einem erstmal das Gegenteil beweisen.
Außerdem, so wie die virtuelle Festnetznummer z.Zt. implementiert ist, ist es (technisch) überhaupt nicht möglich, getrennte RUL zu schalten.
Ergo: Sie können erzählen, was sie wollen, aber berechnen dürfen sie es nicht. Im Zweifelsfall wollte man halt nur seine Mobilfunknummer umleiten...
Die Beweislast liegt nämlich beim Anbieter..
Gruß
Seby
die sind sicherlich nicht in der lage die weiterleitungen nachzuberechnen, da die verbindungsdaten anch 90tagen gelöscht werden müssen.
ich würde mich auf jeden fall beschweren, da ich es nicht einsehen würde so ziemlich als einziger diese gebühren zu zahlen, selbst wenn sie meiner meinung nach berechtigt wären.
Wie gehe ich beim Einspruch vor?
Auch bei einem Einspruch buchen die ja weiterhin automatisch die Gesamtrechnung inklusive dem strittigen Betrag vom Konto ab.
Sollte man dann gleichzeitig mit dem Widerspruch gegen die Abrechnung die Einzugsermächtigung widerrufen, und dann die Restrechnung direkt an Viag überweisen?
In D. hat immer der den Vorteil, der das Geld schon hat. Der andere kann dann mühsam beweisen (und oder klagen).
Re: Wie gehe ich beim Einspruch vor?
Hi,
ZitatOriginal geschrieben von Heinz Ketchup
Auch bei einem Einspruch buchen die ja weiterhin automatisch die Gesamtrechnung inklusive dem strittigen Betrag vom Konto ab.
Sollte man dann gleichzeitig mit dem Widerspruch gegen die Abrechnung die Einzugsermächtigung widerrufen, und dann die Restrechnung direkt an Viag überweisen?
ja genauso soll man es machen. Am Besten ein Fax an die Kundenbetreuung, in der man vorrechnet, wieso man nur einen Teil überweist. Die melden sich dann schon.
Gruß
Seby
Hi,
hier nochmal ein anderer Scan von einem anderen Mitglied.
Es scheint sich wohl nicht um Einzelfälle zu handeln.
Schon ziemlich dreist von dem Laden...
Gruß
Seby
ZitatOriginal geschrieben von seby
hier nochmal ein anderer Scan von einem anderen Mitglied.
Es scheint sich wohl nicht um Einzelfälle zu handeln.
Sind das wirklich alles LOOP-Nummern, auf die umgeleitet wurde?
Naja, die Zielnummern fingen jedesmal mit 0179 an, das ist ja das entscheidene. Sollten also netzinterne RUL sein...
Seby
ZitatOriginal geschrieben von seby
Naja, die Zielnummern fingen jedesmal mit 0179 an, das ist ja das entscheidene.
Schon, aber ich stelle mir die Frage, ob hier z.B. gezielt LOOP-RULs auf´s Korn genommen werden (wegen *jehova*) oder allgemein netzinterne RULs zwecks der "Erweiterung" der Homezone. Die besonders langen "Gespräche" fanden ja auch an Sonntagen statt ...
Ich bin selbst nicht bei O2 und kenne mich daher auch nicht so mit deren Rechnungen aus.
Aber wenn ich das richtig verstehe, dann handelt es sich bei den Verbindungen, die unter Homezone:Anrufumleitungen aufgeführt sind doch wohl um RULs aus der Homezone heraus auf einen netzinternen Mobilfunkanschluss, der laut Preisliste kostenfrei ist.
In diesem Fall hat O2 wohl schlechte Karten, diese Forderungen vor Gericht durchzusetzen. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, kann es ja mal darauf ankommen lassen. Vielleicht wacht O2 dann endlich auf und schließt ankommende RULs von Easy-Money aus.
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