Darf man als Deutscher Ausländische Fahrzeuge fahren?

  • Ich habs noch nicth so ganz verstanden ... ich darf ein ausländisches Auto in Deutschland nur bewegen wenn der Eigentümer mir den Fahrauftrag dafür erteilt oder neben mir im Wagen sitzt ? Was ist bei ausländischen Firmenwagen ?


    Kann man evtl. was mit einer doppelten Staatsbürgerschaft (die ja in Deutschland zumindest früher die Ausnahme war) tricksen ?


    Welches Land bietet sich denn am besten an ? Wenig bis keine Steuern und kein TÜV beispielsweise ? Was versteht man unter der 3 Monatsklausel ? Wer hat die Beweispflicht ? Darf hier ein ausländischer PKW gefahren werden wenn ich ihn nur immer schön woanderst hinstelle, er also über Nacht nicht immer am gleichen Ort steht ?


    Es muss doch irgendwelche Gesetzeslücken geben ?

  • - update -


    Moin!
    Ich hab jetzt nochmal eine konkrete Frage. Leider wusste ja bisher keiner so richtig die genaue Grundlage, vielleicht ist das mittlerweile anders:


    Meiner Schwester (Deutsche, wohnhaft in der Schweiz, aber noch in Deutschland gemeldet) wurde vor ein paar Tagen mit dem Auto meiner Eltern (schweizer Kennzeichen) die Einreise nach Deutschland verweigert.


    Daß das so zu sein scheint, wurde hier im Thread ja auch schon geschildert, aber was ist die Grundlage? Das Steuerding (siehe: http://www.telefon-treff.de/sh…09573&highlight=schweizer) kann es doch nicht sein, schließlich wird ja kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet!?


    Die Frage ist also, ob das geschilderte Problem daran lag, daß sie noch in Deutschland gemeldet ist bzw. was passiert, wenn ich (natürlich in D gemeldet, da hier wohnhaft) das Auto meiner Eltern in Deutschland bewege - und vor allem, was die Grundlage für die verhinderte Einreise war und wie man das umgehen kann (oben schrieb ja jemand von "audrücklicher Weisung durch den Fahrzeughalter" o.ä.).


    Ehrlich gesagt ist es etwas schwierig, da einigermaßen durchzusteigen, wenn keiner (die Grenzer wollten auch nichts genaueres sagen) die genaue (und nachvollziehbare) Gesetzeslage kennt und nennen kann. :confused:

  • Zitat

    Meiner Schwester (Deutsche, wohnhaft in der Schweiz, aber noch in Deutschland gemeldet) wurde vor ein paar Tagen mit dem Auto meiner Eltern (schweizer Kennzeichen) die Einreise nach Deutschland verweigert


    Haben die denn keine Begründung an der Grenze genannt? :confused:

  • Keine, die meiner Schwester weitergeholfen hätte, bzw. die sie jetzt noch stichhaltig erinnert. Ich war ja nicht dabei.


    Sie haben wohl noch eine Weile diskutiert, weil sie nur grenznah mit Freunden etwas trinken gehen wollte (Kennzeichen BS und sie wollte nach Lörrach), aber da war nichts zu machen.

  • Hallo,


    als stiller Mitleser melde ich mich jetzt auch mal an.


    Andi


    ich hatte das gleiche Problem. Bin Deutscher in der Schweiz mit Schweizer Nummer und wollte mit meinen Auto nach Konstanz. Dort wurde mir mit den Hinweis auf Steuerhinterziehung die Einreise verweigert. Selbst die Aufenthaltsbewilligung und der Schweizer Führerschein haben den Zöllner nicht davon überzeugen können. Allerdings gibt es in Konstanz ja mehrere Übergänge und dort ging es ohne Probleme.


    Andreas

  • Was meinst du mit wohnhaft in der Schweiz, aber in Deutschland gemeldet? Kann ich das dann so verstehen, daß aus Sicht der dt. Behörden, deine Schwester in Deutschland wohnt und ihren Lebensmittelpunkt hat? Dann darf sie - wie der Thread ja beschreibt - ein Auto mit ausländischen Kennzeichen tatsächlich nicht in Deutschland führen... und ja, das liegt an dem "Steuerding". Für die Behörden ist es dann irrelevant, wenn sie "nebenbei" in der Schweiz wohnt - ausschlaggebend ist, wo sie steuerpflichtig ist, also mehr als die Hälfte des Jahres verbringt.


    So gesehen hätten sie sie tatsächlich nicht über die Grenze lassen dürfen. Falls sie in Deutschland mit der Karre erwischt wird, kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen.


    Ausnahmen gibt es m. W. schon... hab die aber nicht parat. Irgendwas mit im "ausdrücklichen Auftrag" (Werkstattfahrt, Krankentransport des Fahrers, etc.) - nagelt mich da aber nicht fest.

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • So, jetzt habe ich nochmal kurz recherchiert. Das Prolem ist tatsächlich der Umstand gewesen, daß sie noch in Deutschland gemeldet ist, denn:


    Zitat

    [...] Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;


    § 3 Nr. 13 KraftStG


    Edit:


    Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    ... und ja, das liegt an dem "Steuerding". Für die Behörden ist es dann irrelevant, wenn sie "nebenbei" in der Schweiz wohnt - ausschlaggebend ist, wo sie steuerpflichtig ist, also mehr als die Hälfte des Jahres verbringt.


    Mich irritierte an dem "Steuerding" die Begründung eines regelmäßigen Aufenthaltes, der zitierte Umstand allerdings war mir nicht bewusst.


    Sie wohnt ganz regulär in der Schweiz, aber ist halt dummerweise in D noch nicht abgemeldet.


    Im Klartext: ich darf mit dem Auto meiner Eltern nicht nach Deutschland fahren!?

  • Bei den "normalen Steuern" ist es ja auch so, daß bei mehreren Wohnorten der Ort zählt, an dem man mehr als die Hälfte vom Jahr verbringt. Da werden z. T. wirklich die Tage gezählt - Boris Becker hatte sich da ja mal "verzählt". ;)


    Wenn ich nun in der Schweiz wohne, dort arbeite/meiner Ausbildung nachgehe, dort steuerpflichtig bin und den Großteil des Jahres dort verbringe (also Hauptwohnsitz dort), darf ich natürlich (und muss ich sogar) mein Auto mit schweizer Kennzeichen führen. Wenn ich dann Deutschland besuche darf ich das natürlich auch mit meinem in der Schweiz angemeldeten Fahrzeug! Besuch natürlich nur, wenn man nicht länger als die Hälfte vom Jahr in Deutschland verbringt (zusammengezählt). Hierbei ist die Nationalität des Fahrers egal.


    Um das nochmal klar zu machen: jemand, der in Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat, darf kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen fahren! Da geht es tatsächlich dann um "Steuerhinterziehung". Den Behörden ist es dann auch egal, ob man versichert ist oder nicht - das ist ein anderes Thema. Es gibt da nur ganz wenige Ausnahmen (Dienstfahrten, Überführungsfahrten, etc.), auf die man sich normalerweise nie herausreden kann.


    Wie gesagt, die betreffenden Threads (3 sind es ja, afair) studieren - ich habe das im Bekanntenkreis schon öfter miterleben müssen, wo es Probleme gab (schwedische Kennzeichen, schweizer Kennzeichen, dänische Kennzeichen und tschechische Kennzeichen). Da ist schon alles mögliche passiert - von der mündlichen Ermahnung des Dorfpolizisten, bis zu einem Strafverfahren und Sozialstunden (19-jähriger) sowie einer Nachschulung.


    Kurz gesagt: wenn deine Eltern zu Besuch sind... verkneif es dir!

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Kurz gesagt: wenn deine Eltern zu Besuch sind... verkneif es dir!


    Mit dem Wissen - danke für die umfassende Aufklärung ;) - versteht sich das von selbst, aber ich bin schon etwas erstaunt, daß das so an einem vorbeigeht. Oder ist das meiner selektiven Wahrnehmung geschuldet, weil mich die Thematik bisher nicht so betraf?

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