Ich habs noch nicth so ganz verstanden ... ich darf ein ausländisches Auto in Deutschland nur bewegen wenn der Eigentümer mir den Fahrauftrag dafür erteilt oder neben mir im Wagen sitzt ? Was ist bei ausländischen Firmenwagen ?
Kann man evtl. was mit einer doppelten Staatsbürgerschaft (die ja in Deutschland zumindest früher die Ausnahme war) tricksen ?
Welches Land bietet sich denn am besten an ? Wenig bis keine Steuern und kein TÜV beispielsweise ? Was versteht man unter der 3 Monatsklausel ? Wer hat die Beweispflicht ? Darf hier ein ausländischer PKW gefahren werden wenn ich ihn nur immer schön woanderst hinstelle, er also über Nacht nicht immer am gleichen Ort steht ?
Es muss doch irgendwelche Gesetzeslücken geben ?