Ich wuste nicht das es sowas gibt, wen dan sind wir auch alle kriminell
Darf man als Deutscher Ausländische Fahrzeuge fahren?
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nö!Und deswegen kaufe ich mir als nächstes 'n Skoda Octavia...
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Original geschrieben von SirShagalot
[...] (in meinem geschilderten Fall ging es ja um ein Tschechisches Fahrzeug).
... wie ich ja in dem anderen Posting geschrieben hatte, ging es um ein Fahrzeug mit tschechischem Kennzeichen, welches in Deutschland von jemandem mit Wohnsitz in Deutschland privat gefahren wurde...Gruß
Sir -
Da ich ab und an auch ein PKW mit belgischem Nummernschild fahre, welches nicht auf meinem Namen angemeldet ist, hatte ich vor vielen Jahren bei der deutschen Polizei nachgefragt und wegen der dort unterschiedlichsten Antworten noch einen ADAC-Rechtsexperte zu Rate gezogen. Dieser belegte, dass ich das Fahrzeug tatsächlich nicht für eine längere Zeit auf deutschen Strassen fahren dürfte. Fälle nannte er, wo tatsächlich Nachbarn die Polizei angerufen hätten, wenn das ausländische Fahrzeug in einer regelmässigen Zeit vor dem Haus parkte, im Fachjargon wohl als genauer, regelmäßige Standort im Bundesgebiet bezeichnet wird. Der regelmäßige Standort ist der Ort, von dem Fahrzeuge ("aus der Ruhe") zum Fahren eingesetzt und nach Fahrtende wieder ("zur Ruhe ") abgestellt werden. Nebenbei nannte er den für mich über alles erhabenen Tipp, falls ich angehalten werde: Eine schriftiche Erlaubnis des PKW-Eigentümers, dass das belgische Fahrzeug zwecks Transports (z.B. Umzug) von mir gefahren werden darf. Wie bürokratisch die Sache ist belegt die Suche, wobei ich auf ein Thread im Forum verkehrsportal.de gestossen bin. Dort wird ein Beitrag der Zeitschrift "Polizeispiegel" und eine Passage aus dem Buch "Internationaler Straßenverkehr" wiedergegeben. Demzufolge ist die Benutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs durch einen Inländer dann steuerunschädlich, wenn sie aussschließlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughaters/Fahrers erfolgt (z.B. Probefahrt durch eine Reparaturwerkstatt, oder in meinem Falle durch die bestätigte Transportfahrt), oder sich der Fahrer/Halter während der Fahrt mit im Fahrzeug befindet.
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Zitat
Original geschrieben von Pegasus
meines wissens darfst du als deutscher in deutschland kein auto fahren welches nicht in deutschland angemeldet ist, weil das als steuerhinterziehung gilt!
im notfall würde ich einfach mal bei der zuständigen kfz-zulassungsstelle bzw. finanzamt nachfragen.
greetz
PegasusDas wiederum würde ich nicht tun! Aber wenn Du es nur leihen willst -> "Wo kein Kläger ist ist auch kein Richter" oder so ähnlich.
Könnte mich aber bei unserem Zulssungsdienst mal Schlau machen, wenn Du es so genau wissen möchtest. Dann bitte PN!
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Ich bin zwar unwissend auf dem Gebiet, aber wäre es vielleicht möglich, das niederländische Auto für die Dauer der Benutzung in Deutschland und im Urlaub mit einem deutschen Tages- oder Saisonkennzeichen zu versehen?
Oder muß man für sowas der Eigentümer des Fahrzeugs sein?
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Ein Freund von mir wurde mal wegen Steuerhinterziehung bestraft, weil er das Auto seiner slowakischen Freundin (mit slowakischen Kennzeichen) benutzt hat. Ich wäre also bei so etwas sehr vorsichtig.
Wenn die Halterin mit im Fahrzeug gesessen wäre und er sie quasi nur beim Fahren abgelöst hätte, wäre das anders gewesen. Ebenso, wenn man z.B. von einer international tätigen Autovermietung ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen erhält, das sich wegen einer Einwegmiete zeitweise in Deutschland befindet.Das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen zu benutzen ist ebenso riskant, denn um Kurzzeitkennzeichen benutzen zu dürfen, muss das Fahrzeug stillgelegt sein. Wird zwar von den meisten Zulassungsstellen nicht überprüft, kann aber im Falle einer Kontrolle Schwierigkeiten bereiten (auch hinsichtlich Steuerhinterziehung!)
Außerdem dürfen Kurzzeitkennzeichen strenggenommen nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten verwendet werden. Die Grenzen sind zwar fließend, aber ein Risiko besteht allemal.
Ich habe neulich auf der Zulassungsstelle erst einen Fall mitbekommen, wo der Besitzer einer Kfz-Werkstatt bösen Ärger am Hals hatte, weil er seine roten Händlerkennzeichen jahrelang für private Fahrten mit einem Oldtimer verwendet hat. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung über mehrere Jahre, das dürfte ziemlich teuer werden.
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Wen das echt so ist wird es Zeit das das geaendert wird, wen schon irgendwo ordentlich bezahlt wird, sollen die das auch schaffen
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Der gesunde Verstand ist im Steuerrecht sowieso nie gefragt.
Wir hatten vor einigen Jahren ein Projekt in Utrecht, was ja bekanntlich in den NL liegt. Der Firmenpassat sollte nach dorthin umgemeldet werden, damit die niederländischen Partner damit auch fahren duften. Mit dt. Nummernschild durften die nicht. Ging nicht, weil dann unsere Kollegen damit nicht mehr nach Deutschland hätten reinfahren dürfen.
Diesen Schwachsinn schaffen also nicht nur die Deutschen, sondern auch andere angeblich zivilisierte Länder. Wir hatten wegen dem Problem sogar ein Anwaltsbüro eingeschaltet, aber eine rechtlich einwandfreie Lösung gab es da auch nicht.
Von den von T39 beschriebenen Ausnahmen abgesehen ist es erstmal grundsätzlich untersagt, mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug im Inland zu fahren.
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Zitat
Original geschrieben von Stefan ...Ist es doch so, werde ich heute noch mein Visum für Italien beantragen.
Stefan
Na den n mach mal Sollte mich wundern, wenn Du eins kriegst - die gibts in Schengenland doch nich mehr, oder? :cool:
Wobei, wenn man so nebenbei mitkriegt, was alles verboten ist... :eek:
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