Darf man als Deutscher Ausländische Fahrzeuge fahren?

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    (...)In diesem Fall ist es auch völlig egal, ob du versichert bist mit dem Fahrzeug, weil es wie gesagt um die Steuer geht.


    Gruß
    Sir


    Aber wie kann jemand Steuern mit einem Fahrzeug hinterziehen, das ihm nicht gehört und auch nicht auf ihn zugelassen ist? Besteht ein eigenes Fahrzeug was auf ihn zugelassen ist, von ihm genutzt und versteuert wird, durfte die ganze Sache doch schon erledigt sein. Oder?


    Ich weiss, dass die deutschen Gesetze unlogisch und inkonsequent sind - aber so unlogisch kann ich es mir fast nicht vorstellen...


    BTW: Hauptsitz in der Schweiz mit deutscher Niederlassung. Probleme gab es mit den schweizer Fahrzeugen aber noch keine.


    Stefan

  • Du hinterziehst deshalb Steuern (im Sinn des Gesetzes) weil du quasi eine Leistung in Anspruch nimmst (Straßen, Infrastruktur, etc) hier in Deutschland für die alle anderen brav Steuern zahlen. Wenn du also als Einwohner Deutschlands ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen bewegst (privat), müßtest du quasi dafür zahlen, dies machen zu dürfen -> KFZ Steuer. Dabei ist es offenbar egal, ob für das Fahrzeug woanders Steuern gezahlt werden, da man mit Wohnsitz Deutschland auch verpflichtet ist, hier die KFZ Steuer zu zahlen, wenn man steuerpflichtig (durch führen eines Fahrzeuges) ist. Würde mir auch lieber aussuchen dürfen, wo ich die Steuer zahle. ;)


    Ehrlich gesagt, bin ich durch die Logik noch nicht ganz durchgestiegen, deshalb kann ich es nicht so genau erklären, aber glaub mir, daß es so ist! Der Freund von mir, der das Auto mit den tschechischen Kennzeichen gefahren hatte, als er von der Polizei angehalten wurde, mußte sogar zur Jugendkriminalitätsberatung (wie auch immer das offiziell heißt). Wird jetzt auch Sozialstunden ableisten (nicht wenige).


    Vor Jahren ist das gleiche meinem Vater passiert. Mein Bruder war aus Schweden zu Besuch mit seinem Auto. Mein Vater kurz gefahren (ist nicht aus der Garage rausgekommen), wurde angehalten und mußte dann tatsächlich ca. 50 DM Verwahrnungsgeld zahlen (im Nachhinein hat er wohl Glück gehabt, daß die Polizei es dabei belassen hat). Das Unlogische daran ist, dass man in Schweden mehr Steuer zahlt und es sich somit für niemanden in Deutschland lohnen würde sowas mit krimineller Absicht zu machen. ;)


    Im übrigen interessiert mich die genaue Rechtslage auch, da ich trotz allem, was ich schon miterlebt habe, immer noch nichts genaues weiß.


    Gruß
    Sir


    €dit: es ist völlig egal, ob man ein Auto hier zugelassen hat (und die Steuer dafür zahlt) oder nicht. Es geht einzeln betrachtet um die Steuerpflicht, für ein Fahrzeug, daß von einem mit Wohnsitz in Deutschland geführt wird (offensichtlicherweise darf man ein Fahrzeug führen, für das in Deutschland Steuern gezahlt werden - auch wenn es jemand anderes tut).

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • *dass man in Dänemark auch kein ausländisches Fahrzeug führen darf*


    die dänen dürfen keinen deutschen wagen fahren, andersrum geht das schon. (aber ich denke das hast du gemeint)

    the one, you love to hate...
    warum denkt eigentlich jeder das ich ein netter kerl bin? selbst meine mutter sagt, ich bin ein arschloch.... *g*
    ! Alle macht dem Volk!!!

  • Ich glaub nicht das das ganze normal so streng Betrachtet wird. Nehmen wir mal an, z.B. jemand aus Nordeutschland macht in der Schweiz am Bodensee Urlaub, und mietet sich dort ein Auto. Dann möchte er aber eine Tour rund am den See machen, dann wird er doch sicher mit dem Auto auch auf der deutschen und österreichischen Teil damit fahren dürfen.


    SirShagalot: Das was deinem Kumpel passiert ist ist schon merkwürdig, wenn es privat war wäre imho da nichts auszusetzen. Auf jeden Fall würde ich ihm einen guten Anwalt empfelen, notfalls hätte er aussagen sollen, er war damit auf Probefahrt wegs Kaufintresse oder Problembehebung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    SirShagalot: Das was deinem Kumpel passiert ist ist schon merkwürdig, wenn es privat war wäre imho da nichts auszusetzen. Auf jeden Fall würde ich ihm einen guten Anwalt empfelen, notfalls hätte er aussagen sollen, er war damit auf Probefahrt wegs Kaufintresse oder Problembehebung.


    War nichts zu machen. Er war sich im ersten Augenblick auch keiner Schuld bewußt. Es war alles völlig privat. Rechtsschutz hat auch nichts sagen können, da der Vorwurf völlig korrekt war. Für den Steuerfall des Autos ist es ja auch nicht interessant, ob das Auto im Ausland privat oder geschäftlich registriert ist, so oder so wurde dafür hier keine KFZ-Steuer gezahlt. Für die Versicherung ist das natürlich was anderes. :)


    Die haben das ganze schon recht Ernst genommen, schließlich wurde anhand dieser Jugendkriminalitätsberatung sein familiäres Umfeld, seine Vergangenheit und sein Umfeld geprüft, ob da grundsätzliche kriminelle Neigungen zu erkennen seien. :rolleyes:


    Bei Mietwagen sieht das ganze dann natürlich IMHO anders aus. Kenn mich da nicht so aus, aber falls man ins Ausland fahren will, muß man da nicht evtl. etwas mehr zahlen? Wenn nicht, wird es da bestimmt irgendeine Regelung geben.


    daywalker: natürlich meinte ich dass die Dänen keinen ausländischen (nicht-dänisch zugelassenen) Wagen fahren dürfen. ;)


    Gruß
    Sir

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  • Angenommen der Besitzer/Halter/Ständige Fahrer des ausländischen Fahrzeuges sitzt mit im Auto und ich fahre. Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass dies keinen Verstoß darstellt. Ist es doch so, werde ich heute noch mein Visum für Italien beantragen.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Angenommen der Besitzer/Halter/Ständige Fahrer des ausländischen Fahrzeuges sitzt mit im Auto und ich fahre. Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass dies keinen Verstoß darstellt. Ist es doch so, werde ich heute noch mein Visum für Italien beantragen.


    Wir haben hier nie von gesundem Menschenverstand geredet, sondern von der Gesetzeslage! ;) Kann mir auch nicht vorstellen, daß das in dem Fall einen Verstoß gleichkommt.


    Wie gesagt, wäre hierzu wirklich mal die genauen §§ interessant. Vielleicht gibt es hier ja einen §-Wälzer unter uns. ;)


    Gruß
    Sir

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  • Lohnt es sich eigentlich?


    Wie hoch sind denn eigentlich die Kosten für Steuer und Versicherung eines Wagens im Ausland (Standard-PKW, z.B. Golf :D ? Mal angenommen, man studiert dort und kauft sich dort ein Auto und läßt es dort auch zu (geht natürlich nur, wenn man dort auch gemeldet ist). Mich würden speziell die Nachbarländer Polen, Tschechei, Österreich, Schweiz, Frankreich interessieren.

  • Ich bin jetzt ehrlich gesagt total irritiert. Jetzt wollte ich mir von einem bekannten das Auto leihen, der ja wie schon gesagt in Holland wohnt. Ich leihe es mir, weil ich einen Kleinwagen fahre, und ich mehr Platz für den Urlaub brauche.
    Und mit dem Wagen wollte ich jetzt nach Belgien fahren.


    Jetzt blicke ich überhaupt nicht mehr durch :confused:


    Darf ich das jetzt, oder eher nicht? Ich hinterziehe ja keine Steuern, indem ich mir sein Wagen leihen und nach Belgien fahre und Urlaub mache. Ich sehe da eigentlich kein Problem, da ich ja auch "theoretisch" mit meinem Auto fahren könnte (wäre es größer).


    Besten Dank zwar für eure Antworten, aber irgendwie weiß da wohl keiner was abgeht, oder ? :confused:


    Gruß,
    Dominik

  • In dem Fall dürfte es kein Problem sein, da du ja nicht in Belgien wohnst (belgisches Recht sieht da bestimmt nichts vor, da du dort nicht steuerpflichtig bist). Wie gesagt, hinterziehst du ja damit nicht hier in Deutschland Steuern. Zumindest so wie ich das alles verstanden habe. Voraussetzung bleibt, dass du damit nicht in Deutschland fährst - kann es allerdings nicht 100%ig für EU bestätigen (in meinem geschilderten Fall ging es ja um ein Tschechisches Fahrzeug).


    Da es wie du gemerkt hast hier keiner 100%ig sagen kann, würde ich mich allerdings auf jeden Fall mal informieren (ADAC, Anwalt, etc. mal anrufen). Wollte mit meinen "Schauergeschichten" niemanden erschrecken, sondern nur zur Vorsicht raten! ;)


    Wenn du dich dann sachgerecht schlau gemacht hast, glaube ich, daß es einige Leute hier (incl. mir) interessieren würde, wie die genaue Rechtslage ist. :)


    Gruß
    Sir

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