Darf man als Deutscher Ausländische Fahrzeuge fahren?

  • Meine Frage bezieht sich auf folgendes. Neulich hab ich gehört, dass Niederländer kein Fahrzeug fahren dürfen, dass ein Deutsches Kennzeichen besitzt.


    Grund: In den Niederlanden gibt es eine Luxussteuer und einige sind übergegangen sich ein Fahrzeug in D zu kaufen und dort zu melden. In den NIederlanden gilt dies als Steuerhinterziehung.


    Jetzt meine Frage:
    Darf ich wiederrum ein in den Niederlanden gemeldetes Fahrzeug führen ?


    Wie sieht es mit anderen Fahrzeugen aus? Im Netz konnte ich dazu nichts finden.


    Gruß,
    Dominik

  • Die Frage ist, wer der Halter des Fahrzeugs sein soll. Du wirst es nicht sein können, da Du ja keinen Wohnsitz in NL hast. Wenn Du es auf Deinen Onkel in NL zulassen würdest, könnte das durch Denunziation durch Nachbarn etc. auffliegen und zumindest für Deinen Onkel in NL Probleme geben. Bliebe nur die Möglichkeit mit der Briefkastenfirma, aber das wird juristisch kompliziert, weshalb ich dazu auch keine Ahnuing habe.


    Sollte es denn viel bringen ?


    Gruss
    Jens

  • bin mir nicht ganz sicher wie das in deutschland ist
    aber ich kann dir sagen wie das in das in griechenland ist (glaube das es eu weit gleich ist)


    du dürftest ein auto mit ausländischen nummernschildern fahren wenn
    1. das auto auf jemanden angemeldet ist der im jeweiligen (eu) land lebt
    2. das fahrzeug muß nach spätestens 6 monaten nachweislich aus deutschland raus (datumswechsel zwischen rein und raus ist muß)



    wie gesagt
    das ganze ohne gewähr weil ich es auf griechenland beziehe und glaube das es in der eu einheitlich geregelt ist

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Vielleicht ist das falsch rübergekommen, sorry:rolleyes:


    Es geht sich um folgendes. Ein Bekannter ist Niederländer und er wohnt auch in Holland. Jetzt möchte ich mir ein Auto von ihm leihen, (er sammelt Oldtimer) und jetzt wollte ich fragen, ob ich das darf eben aus dem Grund hier

    Zitat

    Grund: In den Niederlanden gibt es eine Luxussteuer und einige sind übergegangen sich ein Fahrzeug in D zu kaufen und dort zu melden. In den NIederlanden gilt dies als Steuerhinterziehung.


    Ich will nur wissen ob ich das als Deutscher wiederrum darf, also ein Holländisches Auto fahren ?

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ich will nur wissen ob ich das als Deutscher wiederrum darf, also ein Holländisches Auto fahren ?


    Klar darfst du, sonst könnte man sich im Urlaub ja nicht mal ein Auto mieten. Auch ein Niederländer darf ein deutsches Auto fahren, aber er darf nicht Eigentümer sein.

  • Ja darfst du! Nur musst du es nach 3 Monaten auf deinem Namen (Landkreis) ummelden.
    Aber das Problem hast du ja nicht?!

  • Zitat

    Original geschrieben von UHT
    Ja darfst du! Nur musst du es nach 3 Monaten auf deinem Namen (Landkreis) ummelden.
    (...)


    Warum sollte er das müssen? Er ist in dem Fall weder Halter noch Eigentümer des Fahrzeuges. Fahrzeuge Ausleihen oder zur Nutzung überlassen bekommen kann jeder so lange und so oft wie er will.


    Bestes Beispiel: Aussendienstmitarbeiter meines Ex-Arbeitgebers, wohnt in Holland, fährt seit 5 Jahren einen Geschäftswagen mit deutschem Kennzeichen. Probleme hat er deswegen selbstverständlich nicht bekommen.


    Anderes Beispiel: Die Eltern eines Kumpels arbeiten beide in der Schweiz und fahren schweizer Geschäftswägen - keinerlei Beanstandungen.



    Stefan

  • meines wissens darfst du als deutscher in deutschland kein auto fahren welches nicht in deutschland angemeldet ist, weil das als steuerhinterziehung gilt!
    im notfall würde ich einfach mal bei der zuständigen kfz-zulassungsstelle bzw. finanzamt nachfragen.



    greetz


    Pegasus

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan


    Anderes Beispiel: Die Eltern eines Kumpels arbeiten beide in der Schweiz und fahren schweizer Geschäftswägen - keinerlei Beanstandungen.


    Das schon, allerdings dürftest Du Dir nicht das Auto ausleihen, um damit zu fahren. Wie das innerhalb der EU ist weiss ich nicht wirklich, aber das das mit der Schweiz so ist, weiss ich ziemlich sicher.
    Ein sehr guter Bekannter von mir is Schweizer und hat demzufolge auch ein Auto mit Schweizer Zulassung. Er wohnt (auch) in DE, und hat ne Firma die sowohl hier als auch in CH ne Niederlassung hat.
    Und da is naemlich immer das Problem, "wenn mal wieder kein anderes Auto da is" und ich nehm seins, dass ich im audrücklichen Auftrag von dem unterwegs sein muss um keine Probleme, soviel ich weiss mit dem Zoll, zu bekommen.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Kann dir 100%-ig sagen, daß du mit nicht-EU Autos hier nicht fahren darfst. Ist einem Bekannten letztens passiert, der sich ein Auto von Besuchern aus der Tschechei geliehen hat. Lange Geschichte - kurzes Fazit: er ist 18 und muß jetzt wohl eine empfindliche Geldstrafe und / oder Sozialstunden in Kauf nehmen. Das ganze landete sogar beim Staatsanwalt. Wie gesagt, wg. "Steuerhinterziehung". Familie spielt dabei keine Rolle. Einziger Ausweg: Fahrzeug ist als Firmenfahrzeug zugelassen, ist nicht länger als 3 Monate am Stück hier und der Fahrer ist Mitarbeiter - allerdings ist das ganze rechtlich auch nicht so ganz einwandfrei, wenn es hauptsächlich in Deutschland genutzt wird (speziell privat).


    Problem ist auch, daß die sich weder bei der Polizei noch bei der KFZ-Steuerstelle hinreichend genug auskennen, um eine verlässliche Auskunft zu erhalten. Ich wäre an deiner Stelle extrem vorsichtig mit dem ausleihen eines Fahrzeuges mit ausländischen Kennzeichen. Wg. der Luxussteuer weiß ich z.B. dass man in Dänemark auch kein ausländisches Fahrzeug führen darf (wäre schließlich mit der Nähe zu Schweden / Deutschland sehr verführerisch bei fast 200% Zulassungssteuer in Dänemark). Denke deshalb daß man sich zumindest nicht unbegrenzt einen Wagen aus dem Ausland ausleihen darf, sonst würden es beispielsweise in Dänemark alle machen (auch wenn das Fahrzeug dann alle 3 Monate mal wieder "nach Hause" muß). Genaueres erfährst du wohl wirklich nur bei einem Experten. Vielleicht kann dir der ADAC was verbindliches sagen oder dir sagen, wer es wissen muß.


    In diesem Fall ist es auch völlig egal, ob du versichert bist mit dem Fahrzeug, weil es wie gesagt um die Steuer geht.


    Gruß
    Sir

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


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