ZitatOriginal geschrieben von mws55
[...] Dafür schaut aber der Gutachter schon lange so genau hin [...]
Wenn man das weiss kann man ja vorher schnell das Birnle tauschen. Beim TÜV alle zwei Jahre würde das schon gehen.
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ZitatOriginal geschrieben von mws55
[...] Dafür schaut aber der Gutachter schon lange so genau hin [...]
Wenn man das weiss kann man ja vorher schnell das Birnle tauschen. Beim TÜV alle zwei Jahre würde das schon gehen.
Klar, die Hellseher haben Hochkonjunktur und sehen inzwischen schon die täglichen Unfälle voraus.
ZitatOriginal geschrieben von mws55
Der Polizei ist das ja auch völlig piepsegal. Dafür schaut aber der Gutachter schon lange so genau hin. Und die Versicherung freut sich dann, auch wenn das im Ösiland laut dem Benz-Driver komplett anders aussieht.
Das ist auch so. Ich habe mich eingehend mit dem Direktor einer großen österr. Versicherung unterhalten: die Versicherung ist immer in der Argumentationspflicht, das heißt, wenn ein nicht zugelassenes Bauteil nachweislich nicht unfallursächlichlich ist, muß die Versicherung auf jeden Fall ihrer Pflicht nachkommen. Beispiel: nicht eingetragenes Fahrwerk in Verbindung mit Stadtunfall bei Tempo 50 - Versicherung muß zahlen! Es ist rechtlich nicht haltbar, daß eine Versicherung aufgrund eines nicht eingetragenen Bauteils, welches nicht unfallursächlich ist, die Zahlung verweigert oder Regress stellt. Das ist ganz klar geregelt. Wenn das bei Euch in D anders sein sollte, dann seid Ihr arm dran.
IMHO ist das auch bei uns in DE so. Eine nicht zugelassene Standlicht-LED-Birne kann IMHO unmöglich unfallverusachend sein. IMHO kann sich die Versicherung selbst dann nicht damit herausreden wenn das Fahrzeug geparkt war und ein Unfallbeteiligter behauptet das Fahrzeug nicht gesehen zu haben. Denn wenn das Fahrzeug abgestellt und ausgeschaltet ist brennt überhaupt kein Licht am Fahrzeug. Und wenn ein Autofahrer im fliessenden Verkehr, z.B. an der Ampel oder im Stau, das Standlicht benutzt anstelle der "korrekten Beleuchtung" dann ist ihm ohnehin nicht zu helfen, egal ob zugelassene Birne oder nicht. Die Versicherung kann nicht immer die Schadensregulierung verweigern.
Übrigens:
Standlicht = "Parklicht"? Sprechen wir hier überhaupt von ein und dem selben?
Ja, das sind die Begrenzungsleuchten, falls ein Hauptscheinwerfer ausfällt. Damit der Gegenverkehr in der Nacht nicht glaubt, es handelt sich um ein Motorrad.
Ich glaube ich habe da etwas verwechselt. Laut wikipedia ist Standlicht etwas anders als Parklicht.
Aber dennoch bleibe ich bei meiner Meinung dass eine nicht zugelassene Standlicht-Birne nicht zum Verlust des Versicherungschutzes führt. Die Haftpficht müsste IMHO trotzdem zahlen. Anderenfalls müsste man bei Nutzung einer nicht zugelassenen Birne eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Selbst wenn der Unfallgegner vom Standlicht geblendet wurde kann man IMHO wohl kaum von grober Fahrlässigkeit sprechen. Wer sich das gefallen lässt ist selber schuld.
Bei den Kasko-Versicherungen könnte das anders sein.
Wir sollten mal die Kirche im Dorf lassen. Nur weil da "nicht zugelassen laut StVZO" auf den Verpackungen steht muss das nicht immer zwangsläufig zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Laut StVZO darf im Starßenverkehr auch im Innenraum der Fahrzeuge nichts blau leuchten. Wenn man sich daran halten würde wären 98% aller Autoradios unzulässig, denn viele haben eine blaue oder blau einstellbare Beleuchtung im Display und/oder in den Bedienelementen.
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