Gebühr für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren bei E-Plus ?

  • Zitat

    Original geschrieben von faceman
    Ich habe immer gedacht, ich könne die Suche bedienen.....

    Das nächste Mal klappts hoffentlich besser ;).


    Threads zusammengeführt.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von liebeliebeliebe
    Es gibt nun einfach mal sowas wie eine Gewohnheitsklausel.


    Gibt es nicht! Die Gebühr steht auf der Preisliste und ist somit Vertragsbestandteil. Denkbar ist natürlich, dass die Rechtsprechung irgendwann einmal z.B. aus AGB-rechtlichen Gründen solche Klauseln untersagt - tut sie bisher aber nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von liebeliebeliebe
    Ich überweise ihnen den Betrag von 59 Euro UND sie buchen es mir ab!!!


    Die Lastschrift hätte ich dann aber zurückgegeben!

    Zitat

    Original geschrieben von liebeliebeliebe
    Ich habe noch nie unberechtigt Gutschriften bekommen, komme jetzt aber schon auf 300 Euro!!! Inkl. KundenwerbenKunden


    Erzählst Du den geworbenen Kunden eigentlich, welche Probleme man mit der Rechnungslegung bei E-PLUS hat ? :)


    Alexander

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • faceman


    :eek: Du hast kein Vertrauen in eplus bezüglich Lastschriftverfahren? :eek:


    Sollte ich vielleicht auch auf Überweisung umstellen? :D



    Wie die rechtliche Seite aussieht kann ich Dir nicht sagen, aber daß die Gebühr von 1,50,- schon seit ca. 1996 in den Tarifbroschüren steht, sollte Dir eigentlich bekannt sein ;)

  • Zitat


    2. Bei der BGH-Entscheidung bezüglich t-mobile ging es AFAIK darum, dass die Rechnungslegung so rechtzeitig erfolgen muss, dass man für ausreichende Deckung des Kontos sorgen kann. Grundsätzlich wurde eine Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht für unzulässig erklärt.


    Alexander


    Stimmt so. Es ging darum, dass T-Mobile die Beträge eingezogen hat, zeitgleich mit der Rechnungslegung, also bevor die Rechnung beim Kunden war. Dies hat der BGH für unzulässig erklärt. Die Rechnung muss vor Abbuchung beim Kunden sein und dieser muss Zeit haben die entsprechende Deckung auf seinem Konto zu veranlassen.
    Alles in allem ist aber die Lastschrift als einzige Zahlungsart rechtens. Wenn auch noch Überweisung, etc. angeboten werden, die Zusatzkosten verursachen dürfen dafür auch zusätzliche Gebühren erhoben werden.

  • Kann ich bei E-Plus wirklich meine normalen Monatsrechnungen mit meiner Kreditkarte (Visa) bezahlen?


    Ein Kundenbetreuer sagte mir bei Vertragsabschluss, dass man nur das Handy per Kreditkarte bezahlen kann.

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