ZitatOriginal geschrieben von faceman
Ich habe immer gedacht, ich könne die Suche bedienen.....
Das nächste Mal klappts hoffentlich besser ;).
Threads zusammengeführt.
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ZitatOriginal geschrieben von faceman
Ich habe immer gedacht, ich könne die Suche bedienen.....
Das nächste Mal klappts hoffentlich besser ;).
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ZitatOriginal geschrieben von liebeliebeliebe
Es gibt nun einfach mal sowas wie eine Gewohnheitsklausel.
Gibt es nicht! Die Gebühr steht auf der Preisliste und ist somit Vertragsbestandteil. Denkbar ist natürlich, dass die Rechtsprechung irgendwann einmal z.B. aus AGB-rechtlichen Gründen solche Klauseln untersagt - tut sie bisher aber nicht.
ZitatOriginal geschrieben von liebeliebeliebe
Ich überweise ihnen den Betrag von 59 Euro UND sie buchen es mir ab!!!
Die Lastschrift hätte ich dann aber zurückgegeben!
ZitatOriginal geschrieben von liebeliebeliebe
Ich habe noch nie unberechtigt Gutschriften bekommen, komme jetzt aber schon auf 300 Euro!!! Inkl. KundenwerbenKunden
Erzählst Du den geworbenen Kunden eigentlich, welche Probleme man mit der Rechnungslegung bei E-PLUS hat ?
Alexander
ZitatOriginal geschrieben von Ray
Kleine Zwischenfrage:
berechnet eplus auch Gebühren bei Zahlung mit Kreditkarte?
Nein, mit meiner AMEX hat es nix gekostet!
:eek: Du hast kein Vertrauen in eplus bezüglich Lastschriftverfahren? :eek:
Sollte ich vielleicht auch auf Überweisung umstellen?
Wie die rechtliche Seite aussieht kann ich Dir nicht sagen, aber daß die Gebühr von 1,50,- schon seit ca. 1996 in den Tarifbroschüren steht, sollte Dir eigentlich bekannt sein
Zitat
2. Bei der BGH-Entscheidung bezüglich t-mobile ging es AFAIK darum, dass die Rechnungslegung so rechtzeitig erfolgen muss, dass man für ausreichende Deckung des Kontos sorgen kann. Grundsätzlich wurde eine Verpflichtung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung nicht für unzulässig erklärt.
Alexander
Stimmt so. Es ging darum, dass T-Mobile die Beträge eingezogen hat, zeitgleich mit der Rechnungslegung, also bevor die Rechnung beim Kunden war. Dies hat der BGH für unzulässig erklärt. Die Rechnung muss vor Abbuchung beim Kunden sein und dieser muss Zeit haben die entsprechende Deckung auf seinem Konto zu veranlassen.
Alles in allem ist aber die Lastschrift als einzige Zahlungsart rechtens. Wenn auch noch Überweisung, etc. angeboten werden, die Zusatzkosten verursachen dürfen dafür auch zusätzliche Gebühren erhoben werden.
wenn das so ist dann ists in ordnung bei mir war das aber halt mit der eplus rechnung eben so dass ich die rechnung mitunter gleichzeitig mit der abbuchung erhielt, danke für deinen fundierten posting,
sebastian
Kann ich bei E-Plus wirklich meine normalen Monatsrechnungen mit meiner Kreditkarte (Visa) bezahlen?
Ein Kundenbetreuer sagte mir bei Vertragsabschluss, dass man nur das Handy per Kreditkarte bezahlen kann.
Kannst Du mich drauffestnageln definitv kannst du mit kreditkarte zahlen. sonst ruf doch an 1000 und lass dir gleich formular schicken
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