Unterhaltszahlung in welcher Höhe?

  • IMHO kannst Du beim Gericht einen Antrag stellen auf kostenlose Rechtsberatung, wenn das Geld nicht reichen sollte. Es müssen aber bestimmte Grenzen eingehalten werden. Ansonsten evtl. auch ProFamilia, etc.


    Geht es denn nur um den Kindesunterhalt oder beinhalten die 170 EUR auch Ausgleichszahlungen für Deine Frau?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • In jeder größeren Stadt gibt es soziale Verbände und Einrichtungen, die einem bei juristischen Problemen kostenlos zur Seite stehen oder zumindest kostenlos beraten und aufklären...

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Prinzipiell kannst du dir beim Jugendamt den von dir zu zahlenden Unterhalt ausrechnen lassen. Allerdings kann man festhalten, das das Jugendamt im Gegensatz zu einem eigenen Rechtsvertreter eher Pro Mutter und Kind entscheidet - also im Zweifelsfalle weniger deine Interessen als die des Kindes in den Vordegrund stellt.


    Gruß iric

  • Danke erstmal für die zahlreichen Antworten und das meine Frage doch noch ernst genommen wurde: :-)


    Wahrscheinlich ist es also besser einen Rechtsanwalt zu finden in der Hoffnung das ich die Kosten dafür bezahlt bekomme.
    Richtig?

    Geht nicht, gibt´s nicht !

  • Die Reihenfolge ist wichtig:


    1. zum Gericht und Beratungsschein holen (dabei wird galube ich summarisch geprüft, ob eine juristische Beratung erforderlich und ob die Kostenerstattung angezeigt ist)
    2. zum RA für die eigentliche Beratung


    Tip: Geh zu einer Rechtsanwältin...

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Zitat

    Original geschrieben von eviltom
    ....Tip: Geh zu einer Rechtsanwältin...


    Wieso das :confused: - ich hätte Anwalt für besser gehalten ??


    (möglichst ein geschiedener Frauenhasser, der aufgrund seines astronomischen Einkommens selber Unterhalt in in ungeahnten Summen bezahlen muss :D)


    Gruß iric

  • Genau deswegen soll er sich lieber objektiv von einer Frau beraten lassen!


    Sollte es tatsächlich vors Familiengericht gehen, habe Anwältinnen die besseren Chancen...

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Intressant zu wissen, aber ich denk mal wenn ich die Wahl habe würd ich auch zu einer Frau gehen, gerade vielleicht weil es ja auch ein Frau betrifft. Ich will ja auch nicht meinem Kind oder Exfrau schaden, ich möchte nur das die Unterhaltzahlung im Verhältnis zu meinem Einkommen steht und ich nicht durch die Unterhaltszahlungen meinen Job aufgeben muss, was sicher nicht im Sinne der Beteiligten wäre.
    Ich werd erstmal auf das Schreiben von der Rechtsanwältin meine Exfrau reagieren und ihr meine Verhältnisse und Bedenken darlegen. Vielleicht beeinflusst ja schon der Lohnzettel vom letzten Monat die Höhe, da die 2 die zur Berrechnung genommen wurde nicht meinem Durschnittsverdienst entsprechen auch wenn es nur 70€ Unterschied sind.
    Sollte es nicht bringen werd ich wohl den Weg doch gehen müssen obwohl ich noch nie dafür war solche Sachen über den Anwalt zu klären, hat ja meine Exfrau den ersten Schritt gemacht, ohne mich darüber vorher zu informieren, hatte nur plötzlich den Brief im Kasten obwohl wir auch tel.

    Geht nicht, gibt´s nicht !

  • Zitat

    Original geschrieben von NickFM03
    Ich wollte nur eine Info haben nicht eine Belehrung, das ist das was ich meinte das man den HG kennen muß um zu urteilen. Ich würde für mein Kind auf der Stasse leben damit es ihm gut geht, nur leider wir es ihm nicht zu gute kommen nur seiner Mutter.


    Sollte Deine Annahme eines unrechtsmäßigen Missbrauches des Kindsunterhalts durch die Mutter begründet sein, solltest Du die Konsequenz ziehen und das Sorgerecht einklagen. Du schreibst ja selbst, dass es Dir um das Wohl des Kindes geht. Alles andere verschlechtert nur die Situation aller Beteiligten.


    Wenn das Gericht Dir in Deiner Argumentation folgt und die Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Mutter bestätigt, wird es entsprechend entscheiden und Dir das Sorgerecht übertragen.


    Allerdings bezweifele ich, ob ein Gericht - im Hinblick auf des geringfügigen Betrages - Deiner Argumentation überhaupt folgen kann. Die Mutter müsste dann schon fahrlässig gegen ihre eigene Fürsorgeverpflichtung dem Kind gegenüber verstoßen. Sollte dem so sein, bist Du Deinem Kind gegenüber erst recht verpflichtet und solltest dies dringend mit Deinem Anwalt besprechen.

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