eBay - Frage zur Gebührenabwälzung

  • Danke für die zahlreichen Antworten. Wirklich super. Irgendwie habe ich trotz intensiver Suche diese "Grundsätze" nirgends findne können, bevor ihr die entsprechenden Texte und Links gepostet habt. Vielleicht sollte ebay das auch noch mal etwas übersichtlicher gestalten.


    Wenn der Verkäufer mir schreibt, dass er Gebühren haben möchte, werde ich ihn freundlich darauf hinweisen, dass ich diese Passage erst zu spät gesehen habe und auf die eBay-Grundsätze verweisen. Hoffe dass er das dann einsieht und das Geschäft trotzdem abwicklet.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Nebelfelsen:


    Genau so würde ich es machen. Wenn der Verkäufer bereits einen fixen Betrag für den Versand genannt hat, kann er diesen im Nachhinein zum Glück nicht mehr anheben im Gegenzug auf den Verzicht auf die ebay-Gebühren. Und die Gebühren mußt Du auf keinen Fall zahlen, selbst wenns groß und fett in der Auktion stand. Ich hatte diesen Fall in den zurückliegenden Wochen schon öfters: Ersteigert bei jemandem, der die Gebühren nach wie vor abwälzt. Auf meinen Hinweis NACH Ende der Auktion, daß ich die Geb. natürlich nicht trage, den Artikel aber natürlich trotzdem will, kam i.d.R. eine Mail, daß er dann eben einfach nicht an mich verkaufen würde. In 4 von 6 Fällen hat dann folgende Mail gereicht, um ihn zu überzeugen:


    Hallo,


    möglicherweise habe ich mich in meiner letzten Mail nicht deutlich genug ausgedrückt. Es geht hier nicht darum, ob ich die Gebühren zahlen will oder nicht. Der Punkt ist, daß Ihre entspr. Klausel von vornherein ungültig war, da sie mit den geltenden ebay-Bestimmungen im Widerspruch stand. Es gab daher für mich keinen Grund, Sie vor Ende der Auktion zu kontaktieren.
    Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder, Sie verkaufen mir den Artikel zum Ersteigerungspreis plus dem bereits genannten Versandkostenpreis von EUR x,xx, oder aber ich werde ebay darüber informieren, daß Sie sich weigern, einen Verkauf abzuwickeln, weil ich als Käufer Ihre Gebühren nicht trage. Faierweise sollte ich darauf hinweisen, daß ebay in solchen Fällen bereits Accountsperrungen dürchgeführt hat.


    Mit freundlichen Grüßen


    Wirkt wunder. Ist nicht (c), kann also gern verwendet werden... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Werde ich in Notfall gerne verwenden, allerdings mit einer kleinen Korrektur, denn durchführen gefällt mir orthographisch besser als dürchführen ;)

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • dürchführen? :confused:


    Hmm, ich glaube, der Letzte, den ich angeschrieben hatte, stammte aus südlichen Gefilden. Schien mir wohl passender so... :rolleyes: :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Auf eBay tummelt sich z.T. ein Volk, das ist nicht mehr normal. Habe auch mal ziemlchen Ärger mit einem gehabt, der die eBay-Gebühren von mir haben wollte, obwohl er das nichtmal in der Auktion erwähnt hatte.


    Nachdem er dann doch darauf verzichtet hat, hat er mir eine negative Bewertung verpasst, obwohl ich das Geld sofort nach Erhalt seiner Mail online überwiesen hatte. Dann musste ich wieder bei ebay reklamieren und die haben dann die Bewertung gelöscht. Aber ärgerlich ist sowas immer.

  • Das hat man aber selten, daß ebay mal eine Bewertung löscht. Glück gehabt, würde ich sagen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Und dann gibts da noch Handyshops, die kackfrech dazuschreiben, das sie keine EBAY-Gebühren mehr nehmen dürfen, und dafür halt eine Versandkostenpauschale von 15 € erheben. Solche Verkäufer braucht die Welt und EBAY nicht! :( :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Und dann gibts da noch Handyshops, die kackfrech dazuschreiben, das sie keine EBAY-Gebühren mehr nehmen dürfen, und dafür halt eine Versandkostenpauschale von 15 € erheben. Solche Verkäufer braucht die Welt und EBAY nicht! :( :flop:


    Naja, dann stehen die 15 € aber fest und daran kann nicht mehr gerüttelt werdne. Ist bei Auktionen mit geringpreisigen Artikeln zwar ärgerlich, aber ich denke, dass solche Regelungen wohl eher bei teureren Artikel Einsatz finden und da helfen Sie zum einen dem Verkäufer, denn der braucht weniger eBay-Gebühren zu zahlen und würde sonst vielleicht (illegalerweise) den Artikel unter einem anderen eBay-Namen höher bieten um auf sein Geld zu kommen...
    Wenn 15€ deutlich drinn stehen habe ich nichts dagegen, dann weiß ich ja, was auf mich zukommt.

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