Kennt jemand die Formel, nach dem man die Bonität laut Basel II berechnen kann

  • Hallo Ihr,


    hat jemand von Euch so weit Einblick, dass er mir sagen kann wie sich die Formel laut Basel II zusammensetzt. Oder ob es da überhaupt eine Formel gibt.
    Wie man also im Ranking bei AAA für sehr gute, bis hin zu C für sehr schlechte Bonität bewertet wird. Ich weiss nicht, ob es dafür eine Formel gibt, oder wie sich das zusammensetzt.


    Vielleicht kann mir da ja einer weiterhelfen.


    Danke
    Sina

  • Hab was ergooglet :)


    Wie sich ein Rating tatsächlich zusammensetzt wird wahrscheinlich auf ewig ein Geheimnis von Moody´s und Co. bleiben...!


    -Andi-

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  • Danke erstmal.


    genau das habe und kenne alles ich schon ;)


    Ich wollte halt wissen, ob es hier vielleicht einen Bänker gibt, der das Geheimnis von Moody´s und Co. kennt.


    Danke
    Sina

  • Zitat

    Original geschrieben von sina



    Ich wollte halt wissen, ob es hier vielleicht einen Bänker gibt, der das Geheimnis von Moody´s und Co. kennt.


    Das glaube ich kaum. Den sonst könnten die Ratingagenturen doch gleich dichtmachen. Oder glaubst Du Coca-Cola verrät seine Rezeptur, oder Pfizer erzählt der ganzen Welt, wie sie Viagra machen?


    Wohl kaum ;)


    -Andi-

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  • Und weiß wenigstens jemand, was für Faktoren und Zahlen alles eine Rolle spielen bei der Berechnung.


    Danke
    Sina

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Ist das Ranking auch fuer Personen oder nur fuer Wertpapiere ?


    Dieses ist imho nur für Wertpapiere. :)

  • Mädels, bewertet wird immer nur die Bonität des Emittenten eines WP, also seine Möglichkeit die von ihm ausgegeben WPs zurückzuzahlen. :)


    Aber gut das wir drüber gesprochen haben :D


    -Andi-

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  • nuja, Basel II is aber mehr als nur die Bonität eines WP-Emittenten, sondern vielmehr als Kriterium für die Zinsgestaltung bei der Kreditvergabe. Je besser die Bonität, desto geringer der Zins... aber wie genau das nun berechnet wird... keine Ahnung

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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