PrepaidKarten günstig am Leben halten ?

  • Zitat

    Original geschrieben von strassl
    So gut ich mich erinnern kann war die Karte bis zum 21. Januar 05 gültig vor der Aufladung.


    Na dann passts doch. Plus 9 Monate ist der 21.10.2005

    r=3,16 km


    prepaidinfo.de Prepaidtarife, Roamingpreise, Preise und Einstellungen für MMS und WAP, Übernahmeformulare

  • So, mein Guthaben geht noch bis morgen.Wann verfällt das nun genau.Morgen oder erst am 2 Dezember?


    :edit


    F&E ;)

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    ... Wann verfällt das nun genau ...


    Wann ist es denn nun verfallen? Oder wird jetzt bei der Abfrage über *102# eine Guthabengültigkeit von 1 Jahr angegeben?


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Wann ist es denn nun verfallen? Oder wird jetzt bei der Abfrage über *102# eine Guthabengültigkeit von 1 Jahr angegeben?


    Gruß


    muli


    Interessant wäre auch zu wissen, ob o2 (redet Trauma überhaupt von Loop?) Anfang Januar gemäß Loop-AGB den Anschluss deaktiviert....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Wann ist es denn nun verfallen? Oder wird jetzt bei der Abfrage über *102# eine Guthabengültigkeit von 1 Jahr angegeben?


    Gruß


    muli


    Am 10.12. hatte ich dann ein Guthaben von 0,00€.Eigentlich ist sowas unverschämt.Wenn ich mein Geld zur Bank bringe,verfällt es ja auch nicht irgendwann.Ist für mich nicht nachvollziehbar.Ist eigentlich Diebstahl was die da betreiben.Schließlich hat man ja mal Geld ausgegeben um die Karte zu laden.
    Kann man gegen sowas nicht rechtlich vorgehen?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Hallo,


    auch Prepaid ist ein (juristischer) Vertrag, den du unterschrieben hast oder in den du durch Übernahme der Nummer eingetreten bist. Auch hierfür gelten AGBs und das BGB.


    Falls dir die Konditionen nicht behagen, hättest du auf das Zurverfügungstellen der Dienstleistung Telefonnr. und Möglichkeit des Telefonierens verzichten sollen/müssen.


    Vor Abgabe einer Unterschrift immer alle AGBs lesen - gerade auch wenn sie umfangreich sind. So viel Zeit muss sein. In diesem Stadium ist vielleicht noch etwas verhandelbar!


    Wer Augen hat der lese - vor seiner eigenen Unterschrift die AGBs.

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Trotzdem Diebstahl für mich ;) .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • ... ich würd's als genehmigten Diebstahl bezeichnen.


    Gewisse kriminelle Energie steckt schon drin, wenn man's eng sieht, da hast du recht.



    Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Trotzdem Diebstahl für mich ;) .

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Trotzdem Diebstahl für mich ;) .



    Diebstahl ist es, selbst wenn es widerechtlich sein sollte, ganz bestimmt nicht...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Diebstahl ist es, selbst wenn es widerechtlich sein sollte, ganz bestimmt nicht...


    Wie würdest du ews sonst bezeichnen.Mundraub?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

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