Hornissennest - wie entfernen (lassen)?

  • Naja, selbst die "Rettung" von Katzen aus Bäumen kostet AFAIK eigentlich nichts... ;) Falls aber der Besitzer des Hundes diesen animiert, natürlich schon. Dass bei Fehlalarmen und Vorsatz abkassiert wird, ist doch klar - dient allein schon der Abschreckung. Bei solch nicht akuten Sachen wie Wespennest kommt´s wahrscheinlich auf zwei Dinge an: Zum einen, ob eine Gefahr (z.B. Wespennest im Rolladenkasten des Babyzimmers) besteht und zum anderen, wie Pleite die jeweilige Kommune ist... ;)

  • Okay, in dem von mir angesprochen Fall war folgendes:


    Ein Bekannter hatte in einem kleinen Ort einen Unfall mit einem Motoradfahrer. Der Bekannte war schuld, allerdings von einem Unfall zu sprechen wäre schon übertrieben. Beim Rückwärtsfahren ist das Auto an das hinter ihm stehende Motorrad und dieses ist dann in Zeitlupe umgefallen inkl. Fahrer drauf. Jeder von euch kennt das wahrscheinlich oder hat es schon einmal gesehen wenn man ein kippendes Motorad halten will und es kippt und kippt und kippt:rolleyes:
    Personenschaden: Null
    Sachschaden: Naja


    die beiden Unnfallgegner einigten sich auf Polizei zu verzichten, das Motorrad war auch noch problemlos fahrbar und die Sache wäre um ein Haar vergessen worden.


    Aber auf einmal rasten 4 Feuerwehr Autos mit Blaulicht an (22 Mann), Polizei und Rettungsdienst (hat bei uns nichts mit der Feuerwehr zu tun).
    Irgendjemand muss den Notruf gewählt haben und eine abenteuerliche Geschichte erzählt haben.


    Rettungsdienst und Polizei sind wieder abgerückt (nennt sich beim Rettungsdienst Fehlfahrt und kostet keinen Cent), nur die Feuerwehr blieb dort.
    Von 22 Feuerwehrleuten stiegen zwei aus, der Rest blieb sitzen.


    Gemacht wurde nichts, der Autofahrer und der Motorradfahrer fuhren nach Hause und jetzt kommt's.


    4.500 Euro Rechnung der Feuerwehr (22 Mann a XX und 4 verschieden Autos und Verdienstausfall da freiwillige Feuerwehr)


    Das ganze ging bis vor das Oberverwaltungsgericht und dort wurde dann die Rechnung von 4.500 Euro auf 2.300 Euro gekürzt.


    m@rtin

  • Zitat

    Original geschrieben von m@rtin
    ... ...
    4.500 Euro Rechnung der Feuerwehr (22 Mann a XX und 4 verschieden Autos und Verdienstausfall da freiwillige Feuerwehr)...


    Erzähl' hier keinen Stuss. Eine Feuerwehr, insbesondere eine freiwillige Feuerwehr, kann keine Rechnung stellen! Ich habe dies oben schon erläutert. Wenn, dann war es eine Rechnung der Gemeinde für einen Feuerwehreinsatz. Und wenn die ganze Geschichte vom OLG entschieden wurde, dann hat dies IMHO auch seine Richtigkeit.


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Erzähl' hier keinen Stuss....


    Ganz ruhig, ich habe dir in keinster Weise irgendwas gemacht; atme mal tief durch. :)
    Ich glaube dir das auf's Wort das die Rechnung nicht von der FW kommt.
    Aber für einen Laien macht es keinen Unterschied ob die Rechnung von der FW, der Gemeinde oder von wem auch immer kommt.


    Zitat

    Original geschrieben von muli
    ...und wenn die ganze Geschichte vom OLG entschieden wurde, dann hat dies IMHO auch seine Richtigkeit...


    Lustigerweise kenn ich die Geschichte aus erster Hand, sprich mein Vater war der betreffende Anwalt. Und da ich vor einigen Jahren Zivi im Rettungsdienst war kenn ich auch recht gut die Abrechnungsmethoden dort. Also haben einige Leute, unter anderem ein Leitstellendisponnent sich abends mal zusammen gesetzt und die ganze Sache mal ein wenig durchgesprochen.


    Das Problem, ist u.U. nicht richtig rübergekommen, besteht nicht aus der Rechtmässigkeit der Forderung an sich. Allerdings muss die Frage gestattet werden warum 4 FW Fahrzeuge zu einem Motoradunfall kommen, Egal wie schlimm der Unfall auch hätte sein können, warum 4 Fahrzeuge und damit 22 Mann und damit 22 x Verdienstausfall.


    Desweitern ist das Problem warum jemand einen Ferwehreinsatz bezahlen muss der nicht mal die FW gerufen hat. Überleg mal was man da seinem "geliebten" Nachbarn für Kosten aufhalsen könnte.


    Desweiteren hat die Rechnung für die FW den Posten "Absicherung der Unfallstelle" (das Auto war in der nächsten Querstrasse und das Motorrad auf dem Bürgersteig) und den Posten "Erstversorgung" enthalten. Lustigerweise musste der Rettungsdienst keine Erstversorgung machen trotz früherem Eintreffen.


    Kleine Sache am Rande: Die betreffende freiwillige FW kam aus zwei verschiedenen Orten. Gehört aber irgendwie logistisch zusammen. Allerdings können diese definitiv auch getrennt alamiert werden.
    Ob allerdings das Unfalldatum 1. Mai und das vorhandensein vieler FWler auf dem Festplatz was mit diesem Arbeitseifer und dem Bemannen aller Fahrzeuge zu tun hat konnte nicht geklärt werden ;)


    Immerhin hat das Gericht die Rechnung ja schon mal um die Hälfte gestrichen, also war wohl nicht alles so ganz "logisch" an diesem Einsatz :D


    m@rtin

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