Problem mit der GEZ (abgelaufene Befreiung)

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Übrigens die ÖR müssen sich auch finanzieren, wenn auch durch unliebsame Werbung. Und wenn noch mehr keine GEZ zahlen, dann viel Spass. Dann wird die Werbung bestimmt raufgesetzt, um alles zu finanzieren.



    Wenn kein Geld mehr da ist spare ich auch und pumpe nicht meinen Chef an dass er mir mehr geben soll. Diese Mentalität ist ausgesprochen ausgeprägt bei dem Staat. :flop:



    Ausserdem braucht die GEZ keine Kinowerbung zu finanzieren, ebensowenig wie Klinkenputzer zu bezahlen die in Blockwartart von Tür zu Tür rennen und sich mit Titeln belegen und Sachen fordern die jeder rechtlichen Grundlage entbehren.


    Deshalb einfach die Tür aufmachen, Ausweis anschauen, wegwerfen und während der Ablenkung die Tür zu machen.



    Oder aber den Blockwart zu den Zeiten nach Hause bestelllen wenn ich eh nicht da bin - dann freut er sich richtig.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr

    Hinkender Vergleich:
    Ich kann ja auch nicht sagen, dass ich keine KFZ-Steuer zahle, nur weil ich mein Auto nur angemeldet in der Garage stehen lasse. Also melde ich mein Auto ab und fahre dann ab und an mit, wenn es Dunkel ist.


    Herr Dr. ich kann mein Auto aber abmelden und dann zahle ich keine Kfz-Steuer mehr dafür.... Hinkt wohl doch...

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Zitat

    Herr Dr. ich kann mein Auto aber abmelden und dann zahle ich keine Kfz-Steuer mehr dafür.... Hinkt wohl doch...


    Zitat

    Ich kann ja auch nicht sagen, dass ich keine KFZ-Steuer zahlen will, nur weil ich mein Auto angemeldet in der Garage stehen lasse. Also melde ich mein Auto ab und fahre dann ab und an mit, wenn es Dunkel ist.

  • AdministratorDr


    Zitat

    Ein Freund von mir hat einen Fernseher, jedoch weder Kabelanschluss noch Antenne. Er nutzt es nur um DVD zu gucken und Videos abzuspielen. So spart man sich legal die Gebühren :-)


    Falsch! Du und dein Freund kennen die rechtslage nicht! Er muß trotzdem zahlen den er hat ja einen Fernseher. Wofür er den Nutzt ist völlig egal, und ob er eine Antenne oder Kabel oder SAT oder auch nichts hat ist auch irrelevant. Das einzige was zählt ist das hier ein Gerät "bereitgehalten" wird.

  • stimmt leider. Auch wenn man einen TV hat, der aufgrund fehlender Antenne/Kabel keinen einizigen Sender empfangen kann, muss man zahlen. Und genau das finde ich sehr sehr bedenklich! Wo ist die Grundlage dafür? Ich zahle ja auch nicht bei T-D1 Grundgebühren, nur weil ich mit meinen O2-Handy theoretisch deren Netz nutzen könnte.
    Wie wohl die meisten hier, halte auch ich die GEZ für einen sehr fragwürdigen Abzockerverein. Die Doppel-Finanzierung der ÖR-Sender durch Werbung und Gebühren ist zudem auch sehr dubios. Da gab es schon diverse Musterprozesse, die leider allesamt erfolglos waren (logisch, dass man gegen quasi-Staats-Unternehmen wenig Chancen vor Gericht hat).
    Ich kann nur sagen: reinlassen muss man die Bande nicht und von aussen beweisen, dass man einen TV oder ein Radio hat (was natürlich nicht der Fall ist, klar!) können die auch nicht. Und um einen polizeilichen Durchsuchungsbefehl zu erwirken (nur damit dürfen die nämlich gegen meinen Willen in die Wohnung) wird in den meisten Fällen selbst für die GEZ zu aufwändig sein.
    Und wildfremden Menschen im Treppenhaus werde ich weder erzählen, was ich von der "interessanten Sendung im WDR gestern abend" halte noch wie schön die Volksmusiksendungen auf BR1 wieder waren. Das weiss ich nämlich alles gar nicht, da ich weder Radio noch TV habe. Informieren kann man sich bestens im Netz, DVD´s schau ich auf dem Computer, CD´s höre ich mittels Player und Verstärker (natürlich ohne Radio-Teil) und zudem gibt´s gute Zeitungen. Und wenn´s mal doch nicht ohne Lindenstrasse geht, gehe ich halt zu Freunden. Man beweise das Gegenteil! ;)
    Also, Schluss mit dem abGEZocke!



    d@niel

  • Zitat

    Falsch! Du und dein Freund kennen die rechtslage nicht! Er muß trotzdem zahlen den er hat ja einen Fernseher. Wofür er den Nutzt ist völlig egal, und ob er eine Antenne oder Kabel oder SAT oder auch nichts hat ist auch irrelevant. Das einzige was zählt ist das hier ein Gerät "bereitgehalten" wird.


    Um auf der sicheren Seite zu sein hat er sich bei der GEZ informiert. Die Info kam dabei raus und es ist nicht so dass der Fernseher nicht funktioniert, sondern das er absichtlich weder Kabel/Schüssel/Antenne nutzt und nur DVD und Video´s guckt. Daher muss er nur für sein Radio bezahlen !


    Wnn es anders ist, bitte ich um eine Quelle, wo ich ihm das dann mitteilen könnte.

  • :) Auch die privaten SudelTV-Sender und Dudelfunker bekommen Geld von der GEZ.Das Geld wird über die jeweilige Landesmedienanstalt bereit gestellt.
    Leider kann ich bei den Privaten keine Gegenleistung für das Geld erkennen!:rolleyes:

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Um auf der sicheren Seite zu sein hat er sich bei der GEZ informiert. Die Info kam dabei raus und es ist nicht so dass der Fernseher nicht funktioniert, sondern das er absichtlich weder Kabel/Schüssel/Antenne nutzt und nur DVD und Video´s guckt. Daher muss er nur für sein Radio bezahlen !


    Wnn es anders ist, bitte ich um eine Quelle, wo ich ihm das dann mitteilen könnte.


    Lustig hier ;) .
    Da sitzt wieder der vereinte Runkfunkrat in seine gesamten Kompetenz und sinniert über Sinn und Unsinn der Rundfunkgebühren.
    Hier mal der gewünschte Paragraf, ich habe sogar die entsprechenden Stellen markiert. Als definitve Quelle dürfte wohl http://www.gez.de dienen. Interessant ist auch der Geschäftsbericht der GEZ. Lest ihn euch mal durch.

    Zitat


    § 1 Rundfunkempfangsgeräte, Rundfunkteilnehmer
    (1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle bilden.


    (2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.
    ...


    Ansonsten. weitermachen ;).


    cu

  • @AdminDr.: Und ich bleibe dabei, der Vegleich ist nicht ganz richtig.
    Wie wäre es denn wenn Du für Dein Auto ne Autobahnmaut zahlen müßtest obwohl Du überhaupt nie AB fährst? Das wäre genauso ungerecht. Aber vieleicht muß ich so leuten wie Dir noch dankbar sein das Sie den Quatsch auch noch brav hinnehmen und immer bezahlen, ansonsten wäre diese Gebühr wahrscheinlich schon in unermeßlichen höhen geschnellt... und keiner könnte sich das TV schauen in Dtschl. noch leisten und ein Herr Gottschalk wäre auch arm... :D :D :D

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Wie wäre es denn wenn Du für Dein Auto ne Autobahnmaut zahlen müßtest obwohl Du überhaupt nie AB fährst? Das wäre genauso ungerecht.


    Dein Vergleich passt jetzt aber auch nicht.
    Denn Autobahnmaut zahlst Du für Die Strecken, die Du fährst, das entspricht einem pay-per-view bei Kabelsendern

    \/\/olfgangS

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