Das Einwurfeinschreiben ist die sicherste Sache im Bereich Fristen! Der Brief wird vom Briefträger eingeworfen und dieser dokumentiert Datum/Uhrzeit des Einwurfs. Dies bedeutet, der Brief gilt als in diesem Zeitpunkt zugegangen! Diese Methode wird gerne von Gerichten angewandt (billiger als PZU = Postzustellungsurkunde). Einen Nachweis, dass der Brief eingeworfen wurde, kann man nachträglich von der Post gg. Gebühr fordern, ein (teurer) Rückschein ist also nicht unbedingt notwendig.
Beim Übergabeeinschreiben wird der Brief "nur" übergeben, d.h. bei bei Abwesenheit des Empfängers wird nur ein Benachrichtigungszettel in den Briefkasten gelegt. dies gilt NICHT als Zugang. Wenn der Empfänger die Sendung dann nicht abholt, hat man Pech gehabt. Das Gleiche gilt, wenn der Empfänger die Annahme verweigert.
Also ich (als Jurist) verschicke wichtige Fristsachen nur per Einwurfeinschreiben...