Ja, ihr habt Recht!
Über die Hotline geht es nicht, also ein normaler Brief muss schon sein.
Aber, wie gesagt, dieser wird dann per SMS bestätigt, so dass man dann sicher sein kann, dass er auch angekommen ist.
Grüße,
Chris2711
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Ja, ihr habt Recht!
Über die Hotline geht es nicht, also ein normaler Brief muss schon sein.
Aber, wie gesagt, dieser wird dann per SMS bestätigt, so dass man dann sicher sein kann, dass er auch angekommen ist.
Grüße,
Chris2711
Widerspruch per Kontaktformular/Email
Bei mir funktionierte es auch ohne Brief.
Erster Anlauf über das Kontaktformular
http://www.vodafone.de/vodafonestars/17076.html
Nach einer Woche und ausbleibender Reaktion nochmal an
mailto:Kontakt@vodafone.com
--
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihr Angebot der Umstellung meines D2-CallYa-Tarifs "Red" in
den Vodafone-CallYa-Tarif "Special".
Leider sagt mir der "Special" nicht zu, daher widerspreche ich der
Umstellung hiermit.
Ich bitte Sie, mir die Beibehaltung meines aktuellen Tarifs D2-CallYa-Red
umgehend zu bestätigen.
Sollten Sie auf einen schriftlichen Widerspruch bestehen, teilen Sie mir
dies bitte umgehend mit; dies würde allerdings nach meiner Einschätzung nur
die beiderseitigen Kosten erhöhen, was sicherlich auch nicht in Ihrem
Interesse ist.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kollegen eine angenehme Woche und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
*Name, Anschrift, D2-Nummer, Kundenkennwort*
--
Am Tag nach der Mail kam die Bestätigungs-SMS.
Grüße,
The Mack
Bei aller Liebe, aber ich muss mich da mal anhängen:
Darf man das laut Bürgerlichem Gesetzbuch überhaupt? Es ist ja kein "Vertrag" in dem Sinne und ich bin auch kein (angehender) Jurist. Aber kann man einseitig die Kondition nachteilig für mich ändern, und mich dann zur einer Aktion auffordern. Nach meinem BGB Verständnis geht das nicht - auch nicht über AGB. Was ist hier bitte die Rechtsgrundlage für diese Änderung?
Selbst im Shop konnt man dies nicht "aufhalten". Ich war länger nicht da, und habe den Brief erst jetzt gesehen. Ich weiß, dass es reicht wenn sowas in meinem "Einzugsbreich" eingegangen ist.... Jura Studenten bitte outen.
ZitatOriginal geschrieben von Flöz
ich hab denen den widerspruch gefaxt. ...
An welche Fax-Nummer? Ist es die 0 21 02 / 98 65 75, an die auch der Universalantrag (Info-Fax 251) gefaxt werden soll?
Gruß
muli
ZitatOriginal geschrieben von Abi99
Bei aller Liebe, aber ich muss mich da mal anhängen:
Darf man das laut Bürgerlichem Gesetzbuch überhaupt? Es ist ja kein "Vertrag" in dem Sinne und ich bin auch kein (angehender) Jurist. Aber kann man einseitig die Kondition nachteilig für mich ändern, und mich dann zur einer Aktion auffordern. Nach meinem BGB Verständnis geht das nicht - auch nicht über AGB. Was ist hier bitte die Rechtsgrundlage für diese Änderung?
Nun, ich denke schon, daß die das dürfen. Ich versuche es mal sehr plastisch darzustellen:
Also, Du bist Prepaid-Kunde und hast somit einen Vertrag mit einem Netzbetreiber zur Erbringung gewisser Leistungen gegen eine entsprechende Bezahlung abgeschlossen. Dieser Vertrag ist ohne eine (für keine Seite) vorgeschriebene Mindestlaufzeit abgeschlossen worden.
Nun, diesen bisherigen Vertrag "kündigt" (Rechtgrundlage dafür ist halt eben die fehlende Mindestvertragslaufzeit bei Prepaid-Verträgen) der Netzbetreiber und bietet Dir gleichzeitig praktisch einen neuen Vertrag zu neuen (für den Kunden teilweise schlechteren) Konditionen an.
Wenn Du nicht weiter reagierst, also schweigst, wird der Netzbetreiber dies als konkludentes Einverständnis zu seinen Plänen interpretieren (ist so ja auch einfacher für ihn) und es kommt dann ein "neuer" Vertrag mit neuen Konditionen und Bedingungen zustande. Man nimmt durch sein Schweigen also das Angebot des Netzbetreibers an.
Der Netzbetreiber gibt Dir jedoch die Möglichkeit (ist er nicht nett ) dieser "Kündigung" innerhalb einer gewissen Frist zu widersprechen und das alte Vertragsverhältnis "so wie es ist/war" fortzusetzen, was Du dann aber ausdrücklich gegenüber Deinem Vertragspartner, also dem Netzbetreiber, erklären sollst.
e-plus hat es ja ganz drastisch gemacht und wirklich nur noch die neuen Tarife angeboten und dem Kunden keine Widerspruchsmöglichkeit gegeben. Wenn man die Umstellung dort nicht wollte, konnte man dort ja ein Sonderkündigungsrecht nutzen (im Prinzip also die Kündigung des Netzbetreibers annehmen).
Du siehst, es ist rechtlich möglich, wenn man es so betrachtet. Es sind halt mehrer Vorgänge auf einmal. Der Netzbetreiber darf, ganauso wie der Kunde es darf, den (Prepaid-)Vertrag kündigen. Und in gewisser Weise hat er das hier halt getan. Das ist für den Kunden vielleicht ärgerlich, da er entweder schlechtere Tarife bekommt oder zumindest für den Widerspruch selbst tätig werden muß, aber rechtlich nicht zu beanstanden.
So, das war zwar etwas unjuristisch dargestellt, aber ich hoffe, das hat etwas Licht ins Dunkel gebracht.
Gruß, Loco!
ZitatOriginal geschrieben von loco.joe
Man nimmt durch sein Schweigen also das Angebot des Netzbetreibers an.
Das darf man aber meines Wissens nur wenn beide Seiten Geschäftsleute sind und nicht einer normaler Kunde. Man kann einem Vertragspartner nicht einfach ein Angebot machen, wo die Annahme fehlt.
Drücke es bitte juristisch aus - so kapiere ich es noch weniger.
ZitatOriginal geschrieben von Abi99
Das darf man aber meines Wissens nur wenn beide Seiten Geschäftsleute sind und nicht einer normaler Kunde. Man kann einem Vertragspartner nicht einfach ein Angebot machen, wo die Annahme fehlt.
Drücke es bitte juristisch aus - so kapiere ich es noch weniger.
Du meinst das KBS (kaufmännisches Bestätigungsschreiben) - das ist nochmal ein bißchen was anderes.
Also es ist hier so (zumindest im Vodafone-Fall):
Der Netzbetrieber hat Dich davon in Kenntnis gesetzt, was er vorhat.
Thomas hat weiter weiter vorne in diesem Thread gepostet, was er von Vodafone bekommen hat:
ZitatFolgende SMS habe ich heute bekommen:
cu
Thomas
Vodafone hat also gesagt, dass sie den Kunden auf den neuen Tarif umstellen werden, sofern er keinen Widerspruch erhebt. Der Kunde war in diesem Fall also dazu angehalten seinen gegenteiligen Willen zu Ausdruck zu bringen, sofern er einen solchen hat. Das Schweigen an sich ist zwar tatbestandlich keine Willenserklärung, steht in seiner Rechtswirkung einer solchen in diesem Fall aber gleich. Die rechtliche Bedeutung des Schweigens liegt hier im Unterlassen des möglichen und auch gebotenen Widerspruchs.
Schweigt der Kunde nun also und setzt den Vertrag nach der Bekanntgabe der veränderten Bedingungen widerspruchslos fort, so kann sich dies für den Netzbetreiber als ein schlüssiges bzw. konkludentes Verhalten seitens des Kunden darstellen. Vodafone kann und wird dies dann dahingehend auslegen, dass der Kunde mit den Änderungen einverstanden ist, dass Angebot zu Fortsetzung des Vertrags zu veränderten Bedingungen also annimmt.
Für alle Juristen unter uns (und die, die es nochmal genauer haben bzw. lesen wollen) sei gesagt, dass das nicht ganz mein eigenes geistiges Werk ist, sondern ist teilweise an Palandt-Heinrichs, 61. Auflage 2002, Einf. v. § 116 Rn. 6 - 8 anlehnt.
Ich hoffe, das war nun juristisch genug.
Gruß, Loco!
Tja, D1 ändert zum 01.10.2003 in den ExtraOne..
Hiermit fangen die die 60 Sec. Takte ein. Is ja lukrativer, wenn noch dazu die Mailbos oder AB drangeht...:confused:
ZitatOriginal geschrieben von loco.joe
Vodafone hat also gesagt, dass sie den Kunden auf den neuen Tarif umstellen werden, sofern er keinen Widerspruch erhebt. Der Kunde war in diesem Fall also dazu angehalten seinen gegenteiligen Willen zu Ausdruck zu bringen, sofern er einen solchen hat. Das Schweigen an sich ist zwar tatbestandlich keine Willenserklärung, steht in seiner Rechtswirkung einer solchen in diesem Fall aber gleich. Die rechtliche Bedeutung des Schweigens liegt hier im Unterlassen des möglichen und auch gebotenen Widerspruchs.
Schweigt der Kunde nun also und setzt den Vertrag nach der Bekanntgabe der veränderten Bedingungen widerspruchslos fort, so kann sich dies für den Netzbetreiber als ein schlüssiges bzw. konkludentes Verhalten seitens des Kunden darstellen. Vodafone kann und wird dies dann dahingehend auslegen, dass der Kunde mit den Änderungen einverstanden ist, dass Angebot zu Fortsetzung des Vertrags zu veränderten Bedingungen also annimmt.
Ich hoffe, das war nun juristisch genug.
Gruß, Loco!
Warum so kompliziert?
VF hat extra für dieses Problem die Punkte 2.2.1 und 2.2.2 in seinen AGB geschaffen.
Siehe : http://www.vodafone.de/infofaxe/203.pdf
Diesen AGB sollte eigentlich jeder CallYa-Vertragsinhaber bei Abschluss durch Unterschrift zugestimmt haben.
Fraglich ist natürlich, wie VFD2 im Ernstfall den Zugang der SMS beweisen
will
Hat eigentlich noch jemand ausser "themack" per email widersprochen?
Ich hab jetzt die 3. Mail an Kontakt@vodafone.com und .de geschickt, und weder eine Bestätigung per SMS, email oder post bekommen:mad:
Gruss Nick
Es bleibt ja nun nicht mehr viel Zeit. Bis wann spätestens muss denn der Widerspruch gegen die Umstellung bei Vodafone eingetroffen sein?
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