Zwangsumstellung CallYa 'Red' --> 'Special' zum 01.09.2003

  • hirschi


    Innerhalb eines Monats nach Zugang des "Angebots" in den neuen Tarif zu wechseln.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Re: hirschi


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Innerhalb eines Monats nach Zugang des "Angebots" in den neuen Tarif zu wechseln.


    Ich hätte den Thread mal komplett lesen sollen.:o Jetzt ist alles klar, danke.;)
    Edit: Ich habe vor, per Einschreiben der Umstellung zu widersprechen. Mache ich das per Einwurf- oder per Übergabeeinschreiben? Worin besteht der Unterschied? Viele Fragen und nur noch wenig Zeit.:)


  • Warum so kompliziert? Weil Abi99 mich darum gebeten hat!


    Das mit den AGB-Auszügen hätte ich auch posten können, aber er hat ja auf der Seite vorher ausdrücklich angezweifelt, dass das über AGB's möglich ist. Deshalb habe ich versucht, es ohne Bezug auf die AGB's zu erklären.


    Den Zugang der SMS werden sie im Zweifel wohl kaum nachweisen können. Aber AKAIK reicht eine Veröffentlichung im Amtsblatt der RegTP, oder? (Da kann ich mich irren!)


    Das Problem dürfte auch sein, dass einige Prepiad-Karten gar nicht auf den aktuellen Nutzer registriert sind. Da könnte Vodafone Briefe schreiben, so viel sie wollen, es wäre immer einer dabei, der sagt, ihm hätte keiner was gesagt. Okay, persönliches Pech, da er ja eigentlich zur Registrierung verpflichtet ist. Aber so ist es halt für Vodafone billiger... ;)


    Ich bin auch ziemlich sicher, dass viele so eine Umstellung gar nicht bemerken werden. Es gibt genug Leute, die telefonieren einfach und wenn sie dann alle paar Tage mal ihr Guthaben abfragen, dann überlegen sie ganz kurz, ob es ungefähr passen könnte, was ja auch in den neuen Tarifen noch oft "ungefähr" der Fall sein wird. Viele rechnen das gar nicht genau nach. Und genau darauf hofft Vodafone sicher auch...


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Hab ne CallYa von Alphatel. Wider Spruch per Mail (hotline@alphatel.de) und Fax (06181 / 412 120) an Alphatel geschickt. --> Keine Reaktion


    Vorsichtshalber Widerspruch per Mail an Vodafone (Kontakt@vodafone.com) geschickt. --> keine Reaktion


    2x Anruf bei Alphatel-Hotline (0180 / 3745547). 2x Auskunft: Widerspruch angenommen, Tarif "Red" bleibt bestehen, Bestätigung per SMS/Mail/Post erfolgt nicht, da zu aufwändig. Widerspruch wurde an Vodafone weitergeleitet.


    Vorsichtshalber Anruf bei Vodafone-CallYa-Hotline (0172 / 22 911). Auskunft: Keine Zuständigkeit, da Karte von Fremdunternehmen (Alphatel) und daher kein Zugriff.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das so rechtlich zulässig ist, dass ich keine Bestätigung kriege. Kann ich mich auf die mündliche Aussage verlassen? Wer kennt sich da aus? Sollte ich zusätzlich doch noch per Einschreiben widersprechen?

    LG Asterix

  • loco:


    Ja, ist immer wieder verwunderlich, wie erstaunt manche Leute auf die AGB reagieren, die _sie_ bei Vertragsschluss eigentlich gelesen haben sollten und welchen _sie_ zugestimmt haben :D


    Die VFD2-CallYa-AGB sollten einer Inhaltskontrolle eigentlich auch standhalten...


    Die Möglichkeit, AGB und deren Änderungen im Amtsblatt der RegTP zu veröffentlichen, wurde IMHO abgeschafft.
    Welcher Otto-Normal-Verbraucher hat auch Zugang zum Amtsblatt?


    VFD2 schickt seine AGB/Änderung auf Anfrage (per SMS :D ) zu....


    AsterixausW:


    Hab das gleiche Problem wie Du. Auch ne Alphatel CallYa und keinerlei Reaktion. Anprechpartner für dich ist im jeden Falls Drillisch Alphatel.


    Aber auch für meine beiden echten VFD2 CallYa bislang keine Reaktion auf emails:mad:


    Muss wohl doch nen Brief aufsetzen....


    Gruss Nick

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Ja, da hast Du schon recht. Und in der Regel sind die AGB's auch ziemlich wasserdicht, da sich da sicher immer einige Juristen in den Firmen recht lange recht viele Gedanken drüber gemacht haben, um das mit Rechtssprechung und Gesetz in Einklang zu bringen.


    Was das Amtsblatt der RegTP betrifft bin ich wohl nicht mehr auf dem neusten Stand... Aber kann man das nicht auch online auf der Homepage der RegTP einsehen?


    Wieviele SMS die Vodafone AGB's wohl ausmachen? Da wird sicher sogar mein 7650 schwach und das kann verdammt lange SMS empfangen... :D


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Wahrscheinlich ist mein editierter Beitrag übersehen worden, daher nochmal die Frage: Ich habe vor, per Einschreiben der Umstellung zu widersprechen. Mache ich das per Einwurf- oder per Übergabeeinschreiben? Worin besteht der Unterschied? Viele Fragen und nur noch wenig Zeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Wahrscheinlich ist mein editierter Beitrag übersehen worden, daher nochmal die Frage: Ich habe vor, per Einschreiben der Umstellung zu widersprechen. Mache ich das per Einwurf- oder per Übergabeeinschreiben? Worin besteht der Unterschied? Viele Fragen und nur noch wenig Zeit.


    Das ist "Jacke wie Hose", würde ich mal sagen.
    Ein Einwurfeinschreiben wird vom Briefträger dokumentiert, dass der Einschreibbrief in den Empfängerbriefkasten eingworfen wurde.
    Beim Übergabeeinschreiben muss vom Empfänger der Sendung oder auch einer bevollmächtigten Person, der Erhalt durch Unterschrift bestätigt werden.


    Einen Beleg bekommt man in beiden Fällen und hat somit auch einen Nachweis in den Händen, falls bei den Firmen "mal was verloren geht".
    :)

    - O2 Genion S*

    - O2 Free M Boost (50% KV)

    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Danke, dann werde ich mich wohl für das Übergabeeinschreiben entscheiden. Sonst guckt bei Vodafone vielleicht jemand erst "zufällig" nach Ablauf der Widerspruchsfrist in den Briefkasten!?:rolleyes: :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Das ist "Jacke wie Hose", würde ich mal sagen.
    Ein Einwurfeinschreiben wird vom Briefträger dokumentiert, dass der Einschreibbrief in den Empfängerbriefkasten eingworfen wurde.
    Beim Übergabeeinschreiben muss vom Empfänger der Sendung oder auch einer bevollmächtigten Person, der Erhalt durch Unterschrift bestätigt werden.


    Einen Beleg bekommt man in beiden Fällen und hat somit auch einen Nachweis in den Händen, falls bei den Firmen "mal was verloren geht".
    :)


    Edit: Ups, :gpaul: Du meinst mit "Beleg" wahrscheinlich den Einlieferungsbeleg. Das stimmt natürlich. Ganz schön heiss heut:D


    Nö.


    Sowohl beim Einwurfeinschreiben als auch beim Übergabeeinschreiben bekommst du im Postamt nur einen Nachweis, dass eine Brief von X am Tag Y um Uhrzeit Z an A geschickt wurde. Also nur einen Einlieferungsnachweis, mehr nicht.


    Der Unterschied besteht darin, dass ein "normales" Einschreiben nur gegen Unterschrift des Empfängers/Ehepartner/Empfangsbevollmächtigten ausgehändigt wird, das Einwurfeinschreiben aber "einfach so" in den Briefkasten/Postfach des Empfängers eingeworfen wird.


    Eine (schriftliche) Zustellbestätigung gibts nur mit der Option Rückschein (+ ~ 1,80€) . Und die geht nur bei "normalem" Einschreiben, nicht beim Einwurfeinschreiben.


    Es gab/gibt? auch noch die Option "Eigenhändig", d.h. das Einschreiben wird nur an den Empfänger selbst oder an eine besonders bevollmächtigte Person gegen Unterschrift ausgehändigt.
    Kostete natürlich auch extra, und geht nicht bei Einwurfeinschreiben...



    Ansonsten kann man, egal welches Einschreiben, online tracken. Geht aber nur bei Vollmond:D


    Für den CallYa-Widerspruch, also besser gesagt als Beleg für den fristgerechten Widerspruch, sollte das Einwurfeinschreiben ausreichen.
    Ist auch das Günstigste der Familie.



    So, back to topic:


    Hab heute Nachmittag eine Bestätigungs-SMS für meinen Widerspruch per email auf meine VFD2-CallYa bekommen. Aber bisher nur auf eine von 2en.


    Alphatel ist weiter still.


    Gruss Nick:gpaul:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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