..muss (FH) Dipl. Betriebswirt mit auf die Visitenkarte

  • Zitat

    Original geschrieben von indiana1212
    Das ist doch vollkommen egal ob da ein FH oder sonst was steht. Wer will denn das vorschreiben.


    Dass es dazu wahrscheinlich kein Gesetz gibt ist klar (evtl. Betrug?)


    Einen Ehren-Doktortitel wuerde man aber doch auch als solchen angeben, oder?


    Und was hier gemeint ist, ist, dass es div. Titel/Gräder/was auch immer von verschiedenen Einrichtungen gibt - UNI, FH, BA etc.
    Und wenn mir jetzt jemand eine Karte ohne Angabe der Bildungseinrichtung gibt, gehe ich von der Uni aus. Wenn er jetzt dann aber 'nur' FH hat, komme ich mir - als evtl zukuenftiger Arbeitgeber o.ä. - blöd vor.


    Und deshalb sollte man das meiner Meinung nach schon mit angeben..

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von indiana1212

    Entweder ohne Titel also nur mit namen oder als Dr. xxxxxx oder nur Name oder Name und darunter Allgemeinarzt zum Beispiel.


    Vielleicht steh ich auch grad auf dem Schlauch und wir reden hier aneinander vorbei.


    Ein wenig stehst Du schon auf dem Schlauch: Ein Titel (Dr. Prof, usw) ist kein akadem Grad( Diplom-Betriebswirt, usw). Ein Grad ist gleichzeitig auch eine Berufsbezeichnung.
    Um einen Titel zu erlangen muß man idR bereits einen Studiengang abgeschlossen haben und damit bereits einen akad.Grad erworben haben.


    Und man braucht keinen Doktortitel um Arzt zu sein. Nicht alle Ärzte sind Doktoren. Dazu muss man eine Dissertation schreiben. Der Doktortitel ist eigentlich mehr Zierde.;)

    Let the young fight the wars.

  • Zitat

    Original geschrieben von Doc-b
    Ein wenig stehst Du schon auf dem Schlauch: Ein Titel (Dr. Prof, usw) ist kein akadem Grad( Diplom-Betriebswirt, usw). Ein Grad ist gleichzeitig auch eine Berufsbezeichnung.


    Jaaaa. Jetzt. War echt am Schlauch gestanden. Nun ist mir das klar. Wenn eine Bezeichung dann vollständig (FH etc.) oder gar nicht.


    Nun bin auch ich geläutert.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Und wisst ihr, dass Ärzte, egal welche, nicht so ein aufwendiges Verfahren haben, um den Titel zu erwerben, wie Philosophen, Politikwissenschaftler oder Ernährungswissenschaftler?! Ärzte können einfach so mehr oder weniger während des Studiums an ihrer Doktorarbeit schreiben...
    Meine Schwester, sie hat ihr Diplom schon, macht gerade ihren Doktor in Ernährungswissenschaften und hat einen Vertrag über 3 Jahre bekommen. 3 Jahre in denen sie Seminare leiten muss, Doktorarbeit schreiben muss und ziemlich viel für den Professor arbeitet....


    Komisch, dass Doktortitel von Ärzten in der Gesellschaft so viel anerkannter sind....


    Gruß
    Mekong

    Ein Hund denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...sie müssen Götter sein!"


    Eine Katze denkt: "Sie füttern mich, sie pflegen mich, sie kümmern sich um mich...
    ...ich muss ein Gott sein!

  • Ob das FH drasuf muss oder nicht ist bundesländerspezifisch. So muss es afaik bei einem Abschluss in NRW nicht drauf, in den (meisten?) anderen Ländern schon.
    Entsprechens müsste in der Prüfungsordnung stehenm oder auch auf Deiner Diplomurkunde

    \/\/olfgangS

  • Zitat

    Original geschrieben von WolfgangS
    Ob das FH drasuf muss oder nicht ist bundesländerspezifisch. So muss es afaik bei einem Abschluss in NRW nicht drauf, in den (meisten?) anderen Ländern schon.
    Entsprechens müsste in der Prüfungsordnung stehenm oder auch auf Deiner Diplomurkunde


    Na ja, so ähnlich, ich denke, Du mußt es so verwenden, wie es auf der Diplom-Urkunde draufsteht. Zu meiner Zeit (Abschluss 1990) war es so, daß ich es mir aussuchen konnte, ob ich's mit oder ohne "FH" haben wollte (Zitat der Prüfungsamt-Mitarbeiterin: "das wollen Sie natürlich nicht, oder?"). Ich hab' mich dann tatsächlich für ohne entschieden. Vorher und / oder später war's wohl Pflicht. Und heute wird an der selben FH, die sich allerdings inzwischen "Hochschule Niederrhein" nennt, sogar der "Diplom-Kaufmann (FH)" verliehen.


    Thomas

  • Zitat

    Original geschrieben von Doc-b
    Ein wenig stehst Du schon auf dem Schlauch: Ein Titel (Dr. Prof, usw) ist kein akadem Grad( Diplom-Betriebswirt, usw). Ein Grad ist gleichzeitig auch eine Berufsbezeichnung.


    Auch wenn es ein wenig offtopic ist:
    - Fürst, Graf, Prinz, etc. sind Titel
    - Dr., Dr.-Ing., Dipl-Ing., etc. sind akademische Grade
    - Prof. ist eine Funktionsbezeichnung


    "Professor" ist somit kein akademischer Grad, wie häufig falsch angenommen wird. Daher kann man auch schreiben "Prof. Dr. Müller", ohne daß diese Bezeichniung eine Wiederholung in sich wäre. Andererseits käme niemand auf die Idee, sich "Dr.-Ing. Dipl-Ing." zu nennen, da der Dr.-Ing.-Grad den Dipl.-Ing.-Grad bereits beinhaltet.


    Der "Doktor" ist daher der höchste akademische Grad, den man in Deutschland erlangen kann.


    Um wieder ontopic zu kommen:
    Es muß der akademische Grad so geführt werden, wie er auf der Abschlußurkunde vermerkt ist. Steht dort "Dipl.-Ing. (FH)" muß dieser Titel auch so geführt werden - und zwar immer. Ich persönlich habe in den letzten 2 Jahren noch keine Abschlußurkunde einer FH gesehen, auf der der Abschlußgrad ohne "... (FH)" eingetragen gewesen wäre.


    Die Version von Thomas2000 kann ich nicht bestätigen, allerdings hatte ich 1990 auch noch nichts mit diesem Thema zu tun.


    Viele Grüße!
    J

  • Interessantes Thema.
    Da hätte ich doch gleich mal zwei Fragen dazu.


    Können die hier genannten Grade und Titel einem auch irgendwie aberkannt werden ? Wenn ja, in welchen Fällen ?


    Welche Titel und Grade werden in Ausweis o.ä. eingetragen ?!


    :rolleyes: :)

    - O2 Genion S*

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    - O2 Free Unlimited Max (KV)

    :)

  • Die Voraussetzungen bzgl. der Aberkennung des Grades/Titels sind in der entsprechenden Hochschulordnung nachzulesen, nach der der Titel verliehen wurde. Also bei einem Dr. in der Promotionsordnung.


    In der Regel wird dies bei groben Schnitzern bei der Erlangung der Verleihungsvoraussetzungen wie Täuschung, Drohung, Bestechung der Fall sein.



    gruss,
    altobelli

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