Wer kennt sich mit den Modalitäten einer Technischen Rückgabe aus?

  • Obwohl in nachfolgendem Text viel von meinem Pocket PC die Rede ist, geht es mir jedoch ausschließlich um die "Technische Rückgabe"



    Ich hoffe, jemand kennt sich damit aus...


    Ich habe im September 2002 einen PocketPC per Internet gekauft. Trotz kleinerer Probleme von Anfang an (irgendwann ging z.B. die Bluetooth-Anwendung nicht mehr) und viel Ärger (man mußte z.B. umständlich ein Betriebsystem-Update selbst durchführen) hatte ich mich mit dem Gerät abgefunden und war soweit "zufrieden".
    Leider ging irgendwann gar nichts mehr, ich sandte das Gerät ein, es kam als "repariert" zurück, wies sofort wieder einen gravierenden Fehler auf (es führte spontan einen Hard-Reset durch, worauf wieder mal alle Daten und Programme weg waren. bevor ich an ein komplettes Backup auch nur gedacht hatte: nach einmal aus- und wieder anschalten), worauf ich es nochmals einsandte (jedesmal ca. 7 €).
    Diesmal wurde das Motherboard getauscht (= praktisch im Wesentlichen komplett neues Gerät), zuerst schien der PPC trotz kleinerer Macken (Touchscreen ließ sich nicht genau justieren, Energieabschaltung bei niedrigem Akkustand geschah ohne Warnmeldungen, Gerät reagierte merklich langsamer auf Eingaben als vorher) soweit zu funktionieren, bis er plötzlich in einer Anwendung hängenblieb und trotz Soft- und Hard-Reset nicht mehr hochzufahren war (blieb immer auf dem Startbildschirm hängen).
    Daraufhin rief ich nochmal den Service an, worauf die mir eine Technische Rückgabe anboten.
    Inzwischen habe ich die Konditionen mitgeteilt bekommen: ich muß das Gerät an den Händler zurückgeben und erhalte den Kaufpreis abzüglich 20% zurück.
    Meine Frage ist: ist das so üblich? Ich habe das Gerät zugegebenermaßen über ca. ein halbes Jahr benutzt und hatte mich damit ausreichend angefreundet, um die Schwächen nicht mehr zu bemerken, aber 20 % Abzug, nachdem ich ja auch noch Ärger und Kosten hatte und die letzten 3 Monate keinen funktionierenden PPC?
    Oder muß ich eher noch froh sein, daß sie mir so weit entgegen kommen?


    Was meint ihr dazu?


    :(


    CUdj.

  • Du hast natürlich, wie bei jedem Kaufvertrag, das Recht eine Wandelung durchzuführen, wenn mehrfache Nachbesserungsversuche scheiterten. Auf 20% Abschlag brauchst du dich nicht einzulassen. Das hätten die vielleicht gerne, widerspricht aber der Rechtslage. Du kannst den Leuten ja anbieten, dass sie nochmals versuchen können eine Reparatur oder den Tausch in ein neues Gerät durchzuführen, ansonsten würdest du auf Wandelung bestehen, d.h. den kompletten Kaufpreis zurückfordern.

  • Das Problem ist, daß ich mittlerweile nicht mehr an dem Gerät interessiert bin, d.h. ich würde ein nochmals nachgebessertes oder gar getauschtes Gerät verkaufen wollen und ich habe Zweifel, daß ich damit ähnlich viel Geld für den PPC bekäme, sogar wenn er absolut neuwertig wäre. Derartige PPCs habe ich jetzt schon in Angeboten für die Hälfte meines damaligen Kaufpreises gesehen.


    :confused:

  • In der Regel müssen bis zu drei Nachbesserungsversuche "geduldet" werden. Wenn also der dritte Versuch fruchtet dann wäre die Wandelung sowieso unproblematisch. Wenn also der Händler auf einen weiteren Nachesserungsversuch besteht, dann musst du dich darauf einlassen. Eventuell läßt aber der Händler dahingehend auch nochmal mit sich reden, da ja inzwischen auch schon eine recht lange Zeit vergangen ist. Du solltest also abwägen, was für dich besser ist, noch ein Nachbesserungsversuch und dann das Gerät mit 50-70% Verlust verkaufen oder 20% Abschlag direkt hinnehmen, oder darauf hoffen, dass auch der dritte Versuch fehlschlägt und du das ganze Geld wiederbekommst.

  • Die ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung sind vorbei. Nach diesen 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muß nachweisen, daß ein Fehler auf eine Mangel zurückzuführen ist, der von vornherein vorhanden war. Denn die Gewährleistung deckt ja ausschließlich Fehler ab, die von Anfang an vorhanden waren, nicht solche, die erst nach dem Kauf auftreten. Dieser kleine, aber feine Unterschied ist vielen Leuten nicht ganz bewußt... ;)


    Innerhalb der 6 Monate hat man keine Probleme, weil eben einfach davon ausgegangen wird, daß jeder Fehler auf irgendwas zurückzuführen ist, was schon von Anfang an war. Nach Ablauf dieser Zeit wirds dann allerdings schwer, jedenfalls dann, wenn sich der Händler auskennt.


    Davon unbenommen bleibt allerdings, daß es auf Reparaturen erneut eine Gewährleistung gibt. D.h. wenn an dem Gerät z.B. im Februar (also innerhalb der 6 Mon.) das Display gewechselt wurde, dann gibts auf diese Reparatur wiederum die gesetzl. Gewährleistung inkl. der genannten Einschränkungen.


    Eine Wandlung ist nach zwei, spätestens drei erfolglosen Reparaturen möglich, wobei es hier dann wiederum keine Rolle spielte, was genau jeweils repariert wurde. Hier wird der Gegenstand als Ganzes betrachtet. Problem ist hierbei dann allerdings IMHO auch wieder, daß wenn das Gerät jetzt wieder defekt ist und der Defekt nicht zufällig gerade eine Sache betrifft, die innerhalb der letzten 6 Monate repariert wurde, der Verkäufer sich dann natürlich auf o.g. Beweislastumkehr berufen kann.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    und der Defekt nicht zufällig gerade eine Sache betrifft, die innerhalb der letzten 6 Monate repariert wurde, der Verkäufer sich dann natürlich auf o.g. Beweislastumkehr berufen kann.


    Nachdem als letztes das Motherboard getauscht wurde, bezieht sich jeder Defekt der unmittelbar danach aufgetreten ist, IMHO direkt auf die Reparatur, weil ja das Gerät so gut wie neu ist.


    Naja, mal sehen. Ich habe die mail des Service-Mannes nochmal gelesen.
    Die Formulierung ist die folgende:


    Zitat

    Leider entsteht ein Abzug auf den Originaleinkaufspreis des Händlers. Der Abzug würde mit Kulanz und Repairzeiten eingerechnet 20% betragen.


    Wie verstehe ich denn das?
    Heißt das ich bekomme nur 80% vom Händlereinkaufspreis erstattet? Oder darf ich hoffen, daß der Händler kulant ist und mir alles wiedergibt?



    Oje :confused:


    dj.

  • Ein größeres Problem ist, dass du dich offenbar bisher immer mit dem Hersteller herumgeschlagen hast.


    Damit hast du dich immer auf Garantie verlassen, dem Händler aber nicht die nach dem Gewährleistungsrecht erforderlichen Nacherfüllungsversuche ermöglicht.


    Problem ist folgendes:
    Um beim Händler vom Vertrag zurücktreten zu können, muss man zwei Nacherfüllungsversuche zulassen. Scheitern diese, kann man vom Vertrag zurücktreten und erhält sein Geld zurück. Wenn ich es richtig sehe, muss der Händler die vom Hersteller unternommenen Reparaturversuche allerdings nicht als Nacherfüllungsversuche von seiner Seite anerkennen, die einen Rücktritt ermöglichen würden.
    Im Falle eines Rücktrittes müsste dir der Händler den Kaufpreis erstatten, wobei es auch hier möglich ist, die Nutzung des Gerätes zu berechnen. Diese wäre in deinem Fall aber sehr gering.


    Der Punkt, in dem du auf Kulanz hoffen musst, ist also das Anerkenntnis der Reparatur durch den Hersteller als eigene Nacherfüllung durch den Händler.


    Tut er dies nicht bleiben dir wieder zwei Möglichkeiten.
    Entweder kannst du das Angebot des Herstellers annehmen, oder aber du lässt den Händler nachbessern.
    Nachteil der Händlernachbesserung ist, dass du nun nachweisen musst, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. Aber das hat BB007 ja schon erläutert.


    Gruß
    Chris

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  • Als das Gerät das erste mal so kaputt war, daß es eingeschickt werden musste, habe ich mich zuerst an den Händler gewandt, der mich selbst an die entsprechende Hotline verwies. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Händler im Nachhinein nochmal an dem Gerät herumbessern will. Er verläßt sich ja anscheinend von Vornherein auf den Hersteller. Also nehme ich an, daß das in Ordnung geht. Tut mir eigentlich Leid für den Händler, die machen eigentlich einen guten Eindruck auf mich.


    dj.

  • Da kommts aber immer darauf an, WER was veranlasst hat. Hat Dich der Händler an die Hotline des Herstellers verwiesen, und hast Du dich dort gemeldet, hat der Händler nix damit zu tun. Du bist direkt mit dem Hersteller in Verbindung getreten, somit bleibt dem Händler sein Recht auf Nachbesserung.
    Hättes Du den PPC beim Händler abgegeben, hätte der zwar wahrscheinlich das gleiche gemacht, naemlich die Hotline angerufen und eingeschickt.


    Im Endeffekt der gleiche Vorgang, aber mit rechtlich ganz anderen Konsequenzen !


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • DaFunk:


    Das hatte ich übersehen. Aber stimmt natürlich - wenn das bisher alles über den Hersteller lief, dann hat er schlechte Karten.


    djangobe:


    Naja, da hat Dich Dein Händler wohl leider etwas übers Ohr gehauen, und das geht durchaus NICHT in Ordnung. Das ist es aber, was viele Händler immer als erstes probieren: Den Kunden an den Hersteller verweisen, der ja auch eine Garantie anbietet. Ist dann für den Händler ja auch schön einfach. Aber wie gesagt - als Kunde hat man dann in genau solchen Fällen wie diesen sehr schlechte Karten, und das wissen die Händler natürlich auch und legen es bewußt genau darauf an.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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