E-Plus hat T-Mobile eine einstweilige Verfügung zustellen lassen. In dieser EV wird es T-Mobile untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes anzukündigen:"10 Jahre T-Mobile". E-Plus begründet ihren Antrag damit, dass diese Aussage irreführend sei, da T-Mobile nicht erst 10 Jahre, sondern bereits länger am Markt tätig sei. Abzustellen sei für den Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft und somit der Geburtstagsfeier nicht auf den Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft das erste mal als wirtschaftlich selbständiges Unternehmen das operative Geschäft aufgenommen habe (1.Juli 1993), sondern vielmehr auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Eintragung der DeTeMobile Deutsche Telekom Mobilfunk Gmbh ins Handelsregister.
E-Plus begründet die Relevanz der Irreführung damit, dass die Feier eines "runden" Geburtstages aus werblicher Sicht interessanter sei und für das Publikum einen höheren Aufmerksamkeitswert besitze, als ein Hinweis auf einen Geburtstag außerhalb des im Wirtschaftsleben sonst üblichen 5 - bzw. 10-Jahresrythmus.
An dieser Argumentation bestehen aus unserer Sicht starke Zweifel. Wir prüfen derzeit alle rechtlichen Möglichkeiten, schnellstmöglich gegen diese EV vorzugehen.Es muss sichergestellt werden, dass die verbotenen Darstellungen in unseren Werbemitteln nicht mehr verwendet werden bzw. sofort zurückgezogen werden.
Quelle: T-Mobile D (intern)