Was machen wenn man UNI-Rückmeldefrist verpasst hat?

  • Ich habe eben voller Schrecken festgestellt. Die Rückmeldefrist wäre zwischen dem 02.06.03 bis zum 27.06.03 gewesen.
    Jetzt habe ich den Studienbeitrag in Höhe von 146,49 noch nicht bezahlt. :(
    Was tun?
    Hilfe!


    bye
    m@rtin

  • Krass,


    was ist der Beitrag hoch!


    Bei uns löbt es so, dass man dann eine Mahngebühr in Höhe von 13 Euro zahlen muss und alles ist in Butter.

    Dennis Thomsen

  • An der Uni fragen ??? ;)


    I.d.R. kann man den Beitrag auch später bezahlen (dann fallen aber zusätzliche Gebühren an).

    mfg supersiggi

  • Danke für diese aufmunternden Worte. Ich habe schon fest mit meiner Exmatrikulation gerechnet.
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    Edit: Wie läuft das jetzt weiter? Am Montag gleich in die Uni und fragen oder jetzt gleich online überweisen?

  • Gleich am Montag zum Imma-Amt, da Du die Höhe der nachzuzahlenden Gebühr ja nicht zu kennen scheinst. Die geben Dir unter Umständen auch gleich nen Überweisungsträger.


    Gruß
    Martin

    >Doggentreiber

  • Ist mir auch mal passiert. Wenn es nur ein paar Tage sind, kein Problem. Ansonsten Exmatrikulation ;) Ich habe gehört, dass die nicht nochmal extra nachfragen oder noch einen Brief schreiben...

  • @all: Denkt ihr das das noch hinhaut? Oder habe ich diese Semester verspielt?
    jonasm: Du redest von "ein paar Tagen drüber". Sind bei mir ja fast 14 Tage. Ob das noch hinhaut?

  • Also gleich überweisen würd ich auf keinen Fall. An der TU München z.B. muß man erstmal einen "Entschuldigungsbrief" an den Dekan schreiben.


    Gruß


    Seven


    Edit: Wo studierste denn? Muß doch irgendwo was zu finden sein.

  • Ich studiere an der Uni Kaiserslautern.


    Ich habe eben etwas gefunden.


    "
    § 11
    Rückmeldung


    (1) Die Studierenden, die ihr Studium an der Universität in dem bisherigen Studiengang fortsetzen wollen, haben sich durch Zahlung des Studentenwerks- und Studentenschaftsbeitrages innerhalb des festgesetzten Rückmeldezeitraumes (Zahlungseingang bei der Landeszentralbank, Mainz) für das folgende Semester zurückzumelden. § 13 EinschrO. bleibt unberührt. Eine verspätete Rückmeldung ist nur bis zum Ablauf der von der Abteilung für Studienangelegenheiten festgesetzten Nachfrist (Ausschlussfrist) möglich.
    (2) Die Rückmeldung wird durch Aufnahme in die Liste der Studierenden des Folgesemesters vollzogen. Die Studierenden erhalten als Bestätigung der Rückmeldung einen Studierendenausweis und ein Stammdatenblatt.
    "

  • Hallo!


    Erstmal, ganz locker bleiben!


    Und nicht online oder sonstwie überweisen!
    Am Montag früh gleich anrufen oder (noch besser) direkt hingehen, und der Dame (ich gehe mal davon aus, daß es eine Dame ist) "voller Sorge" beichten was passiert ist (das Geld solltest Du gut sichtbar natürlich in der Hand halten, und damit "rumwedeln", dann ist sie vielleicht eher bereit, es anzunehmen, wenn Du es [offensichtlich] eh schon dabei hast.. Hat bei mir auch funktioniert ;) ).


    Wenn Du sehr reuevoll und nett zu der Dame bist, dürfte es keine Probleme geben.


    Ich will Dir hier jetzt nichts versprechen, aber ich habe das selbst schon zwei- oder dreimal machen müssen :rolleyes: , allerdings mit maximal einer Woche Verspätung, und es hat immer geklappt.


    Wenn Du Dir noch sicherheitshalber eine rührende Geschichte zurechtlegst, wie viel Du arbeiten mußtest (o.ä.), wie Du es dabei leider versäumt hast, zu zahlen, und versprichst, daß es Dir nie wieder passieren wird, hast Du schon ganz gute Chancen! :)


    Gruss und viel Erfolg!



    EDIT:


    Unterschätze nicht die Macht der Damen im Sekretariat! Wenn Du ihnen sympathisch bist, kannst Du einiges machen, das nicht paragraphenkonform ist! ;)


    Mit anderen Worten - wenn Du gut rüberkommst, hast Du kein Problem - außer, Du hast es mit einem Drachen zu tun, was ich Dir natürlich nicht wünsche. :)


    EDIT 2:


    Strafgebühren habe ich kein einziges Mal zahlen müssen.

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