Das ist sicher von Uni zu Uni unterschiedlich. An der FU Hagen konnte man sich noch bis zu 4 Wochen später rückmelden, gegen eine erhöhte Gebüht
Was machen wenn man UNI-Rückmeldefrist verpasst hat?
-
-
-
So als Nachtrag wie die ganze Geschichte ausgegangen ist:
Ich bin gleich am nächsten Montag in die Verwaltung und habe lieb und freundlich nachgefragt.
Antwort: Bezahlen und fertig.
Auf die Rückfrage warum die dann so Panik machen und gleich mit Exmatrikulation drohen hies es nur: Anders würden noch mehr nicht überweisen.Was mich aber am meisten gewundert hat: Vor ein paar Tagen bekam ich dann doch noch eine Zahlungserinnerung.
Also das ganze Gerede von sofortiger Exmatrikulation ist mehr als übertrieben.
bye
m@rtin -
Zitat
Original geschrieben von m@rtin
Also das ganze Gerede von sofortiger Exmatrikulation ist mehr als übertrieben.
gibt anscheinend viele Studenten mit einer tollen Zahlungsmoral, wenn die schon mit Exmatrikulation drohen müssen um die Kohle zu bekommen
Awer da haste ja wieder Glück gehabt :top:
CU
Dennis -
Bei uns gibt es immer 2 Termine! Den ersten hab ich auch verpasst, aber bei Klausuren etc. hat man am Semesterende was anderes zu denken!
Wenn man den zweiten auch verpasst, muss man ne Strafe zahlen! Mehr nicht!Gruß
Mekong -
Zitat
Original geschrieben von Mekong
Wenn man den zweiten auch verpasst, muss man ne Strafe zahlen! Mehr nicht!
Das ist aber von Uni zu Uni unterschiedlich. Bei mir (Erlangen-Nürnberg) wird man bei nicht erfolgter Rückmeldung ohne weitere Ankündigung exmatrikuliert - allerdings kann man gegen diese Exmatrikulation Protest einlegen, der gelegentlich dann auch tatsächlich anerkannt wird (ich hatte einen solchen Fall in meinem Bekanntenkreis).
-
Allgemein ist die Bürokratie an den Unis :flop: Für nen doofen Stempel zum Beispiel renne ich seit 2 Wochen von Büro zu Büro....
-
Ich kenn das so, dass man eine Mahnung bekommt mit letzter Frist. Wenn man die nicht einhält (IMHO ist das nach Ablauf des normalen Rückmeldezeitraums auch teurer) gibt es ein zweites Schreiben, dass einem die Zwangsexmatrikulation mitteilt. Dann kann man nur noch widersprechen und auf Aufhebung des Bescheides bzw. der Exmatrikulation hoffen, wenn man gute Gründe angibt...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!