Als ob ich es heraufbeschworen hätte: Nachdem ich meiner Frisöse erzählt hatte, da0 vor 5 Wochen der Fensterheber auf der Fahrerseite meines Golf IV kaputt gegangen ist, hat sich heute der Fensterheber auf der Befahrerseite auf die selbe Weise verabschiedet. Ein Knall, und dann hat sich die Scheibe nicht mehr bewegt und ich mußte mit offenem Fenster rumfahren. Der Motor des Hebers läuft noch, scheinbar ist das gleiche Plastikteil abgebrochen wie damals auf der anderen Seite.
Der letzte Defekt wurde von VW auf Kulanz repariert, mir blieb es also erspart, die ca. 160€ zu bezahlen. Von daher sollte ich ja eigentlich guter Hoffnung sein, auch dieses Mal um die Bezahlung herumzukommen. Allerdings gibt es einen, hoffentlich nicht entscheidenden, Unterschied: Die EZ war am 27.06.2000, also war das Auto damals noch nicht 3 Jahre alt, jetzt ist diese Frist ja verstrichen. Von daher würde ich gerne wissen, ob jemand von euch weiß, ob die Möglichkeit besteht, das VW nochmal auf Kulanz repariert. Der Heber auf der Beifahrerseite war übrigens beim Vorbesitzer (einem Freund von mir) schon einmal defekt.
Ciao,
Sascha