ZitatOriginal geschrieben von pons
Die werden sich wohl daraus halten.
aber über die läuft ja der Vertrag muss ich das dann über handybude machen, weil bei denen steht das Handyverträge nur über den eigentlichen anbieter (mobilcom) gehn ?
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ZitatOriginal geschrieben von pons
Die werden sich wohl daraus halten.
aber über die läuft ja der Vertrag muss ich das dann über handybude machen, weil bei denen steht das Handyverträge nur über den eigentlichen anbieter (mobilcom) gehn ?
handybude nicht erreicht
ok, nun da ich handybude nicht erreiche, der versuch hier:
liebe handybude.de, ich habe verträge mit apple iphone 3gs 16gb bestellt. Seit dem 14.09. - ware bestellt, abgabe an versand....
eigentlich sollte das handy sofort geliefert werden (habe bildschirmabzüge). inzwischen ist die ampel auf rot und ca. 15 werktage.
wann bitte bekomme ich mein handy.
email - keine antwort (habe übrigens auch in den spamordner geschaut)
2 x fax mit sendebeleg - keine antwort
2 x telefon, danke für den hinweis des AB - ihre email-adresse war mir bekannt
wie wäre es jetzt mit einer antwort? das 32gb ist angeblich sofort lieferbar - kommen sie doch ihren kunden etwas entgegen..
ZitatOriginal geschrieben von ae2005
aber über die läuft ja der Vertrag muss ich das dann über handybude machen, weil bei denen steht das Handyverträge nur über den eigentlichen anbieter (mobilcom) gehn ?
Handybude ist der Vermittler und an den musst du dich halten.
pons
ZitatOriginal geschrieben von ae2005
ja wollte ich ja darauf kam nur ein Ausschnitt aus der agb und das dies bei onlineverträgen nicht geht.
Hatte auch schon an Mobilcom-debitel geschrieben aber von denen warte ich auch noch auf eine Antwort
Du kannst bei online Verträgen immer zurücktreten bzw. den Kauf wiederrufen. Lass dich nicht veräppeln.
Schick eine Mail an Handybude mit folgendem Satz:
Hiermit möchte ich den Kauf vom ... wiederrufen. Meine Kundennummer lautet... usw.
Kommt dann noch ein Päckchen oder eine Rechnung einfach kommentarlos zurückgehen lassen.
Wer nicht will der hat schon. Es gibt mehr als einen online Shop. Schau dich mal hier im Forum um...
NexX92: 2 Mails erhalten, 2 Mails beantwortet. Sie lügen schon wieder! Was wollen Sie "im guten" klären, wenn die reguläre Lieferzeit noch nicht einmal vorbei war! Änderungswunsch habe ich Ihnen bereits bestätigt, bitte fragen Sie nicht zum xten mal das Gleiche, wenn die Antwort darauf schon gegeben wurde.
ae2005: 2005130368? Kommunikation siehe Mail, Geräte sind erst am Freitag bei uns eingetroffen, am 30.09. hatten wir Sie über die Lieferverzögerung auf Ihre Anfrage hin informiert. Antwort bitte wie bisher per Mail.
alex23de: Keine Überprüfung ohne Auftragsnummer möglich.
MfG
Handybude.de
Auftragsnummer: 2005128834
Hallo,
Gerät ist seit dem 11.09. auf roter Ampel mit "ca. 15 Werktagen". Bestellung ist vom 14.09., sollte daher schon zu sehen gewesen sein. Evtl. weil Antrag am 11.09. erstellt und erst 3 Tage später eingereicht wurde.
Derzeit kein Liefertermin für 3GS 16GB, was am Markt als B-Ware angeboten wird, bieten wir unseren Kunden nicht an. Wir haben noch 32GB lagernd, kann für 54 € Zuzahlung angeboten werden. Bezahlung per Überweisung mit Screenshoot und es kann morgen rausgehen.
Alternativ iPhone 4 16GB lagernd, 196 € Aufpreis.
MfG
Handybude.de
ZitatOriginal geschrieben von Handybude.de
Gerät ist seit dem 11.09. auf roter Ampel mit "ca. 15 Werktagen". Bestellung ist vom 14.09., sollte daher schon zu sehen gewesen sein. Evtl. weil Antrag am 11.09. erstellt und erst 3 Tage später eingereicht wurde.
Das wäre aber eine leicht suboptimale Lieferbarkeitsanzeige, falls ich obiges richtig verstanden haben sollte. Es zählt also nicht die Lieferbarkeit zum Zeitpunkt der Online-Bestellung ("Blockung"), sondern derjenige nach Versand, Laufzeit, Ankunft und Verarbeitung der schriftlichen Unterlagen? Man soll also darauf hoffen, daß nach besagter Verarbeitung noch der gleiche Lieferbarkeitsstatus herrscht? Und wenn nicht? Dann soll man sich damit entweder zufriedengeben oder stornieren oder wie oder was? Es sollte und muss auf jeden Fall die Lieferbarkeitsanzeige zum initialen Bestellzeitpunkt gelten, alles andere wäre für die Katz. Da sind Missverständnisse und Ärger wie der aktuelle ja vorprogrammiert, ohne daß auch nur ihr selbst etwas davon hättet.
Nichts für ungut, es ist ja auch nicht auszuschliessen, daß ich's falsch verstanden habe.
Toi! Toi! Toi! (-:=
Hallo,
schon richtig verstanden und das Problem auch erkannt. Nur haben wir keinen Einfluss, wann der Kunde das Angebot letztendlich durch Zusenden seiner Antragsunterlagen annimmt, dann gilt imho das zu dem Zeitpunkt auf der Webseite gültige Lieferbarkeitsdatum (und dann ist auch erst der Vertragsschluss).
Hier in dem Fall sind es "nur" 3 Tage. Wir haben Kunden, die schicken Anträge erst nach 2 Wochen zurück, einige erst nach 2 Monaten und können dann eben nicht mehr erwarten, dass die Lieferzeit von vor 2 Wochen gilt.
Um dies zu umgehen gibt es eine online Lieferbarkeitsabfrage, wo der Kunde ja schon erkannte, dass das Gerät zum Zeitpunkt seiner Bestellung dann nicht mehr ab Lager lieferbar war.
MfG
Handybude.de
sie haben post.
54,- euro soeben bezahlt.
mfg
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