Steinschlag auf Autoscheibe von Teilkasko bezahlen lassen?

  • Ahhrgh...


    Euer persönlicher Versicherungs- und Vorsorgeberater klärt auf:


    ZUM STEINSCHLAG (ist nicht geschrien, soll nur der Übersichtlichkeit dienen)


    Das Risiko "Glasbruch" ist natürlich nur in der Zeit versichert, in welcher der Teilkaskoversicherungsvertrag besteht. In Deinem Fall könnte also der Vorbesitzer den Schaden melden und regulieren lassen. (Dass die Schadenmeldefrist wahrscheinlich längst abgelaufen ist interessiert normalerweise niemanden).
    Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Die Scheibe ist reparierbar:
    Die Versicherung verzichtet bei Reparatur auf die Einbehaltung der Selbstbeteiligung. Super für den Kunden.
    oder
    2. Die Scheibe ist nicht reparierbar:
    Die Scheibe wird ausgetauscht und der Vorbesitzer zahlt die Selbstbeteiligung. Die wird er wohl von Dir wiederhaben wollen. Was er wahrscheinlich nicht weiß, daß dann die Rentabilität seines Vertrages belastet wird und im u.U. eine Kündigung droht wenn er bereits mehrere Schäden hatte.


    Die Teilkaskoversicherung hat keine Schadenfreiheitsklassen (=Prozente). Du kannst also auch nicht in den Prozenten steigen.
    Die Aussage, daß bei einer SB von 0,00 Euro der Beitrag nur geringfügig höher ist als bei einer SB von z.B. 150 oder 500 Euro muß ich leider wiedersprechen. Frag Deinen Versicherungsberater nach den Prämienunterschieden. Teilkaskoschäden entstehen meiner Erfahrung nach recht häufig. Ein Verzicht auf eine SB kann sich also rechnen.
    Übrigens: Glasbruch ist unabhängig von der Schadenursache versichert!


    ZUR VOLLKASKO:
    Grundsätzlich kann man jeden Vollkaskoschaden regulieren lassen und anschließend zurückkaufen. Bis zu einem Regulierungsbetrag von 500 Euro ist die Versicherung sogar verpflichtet das dem Kunden anzubieten.
    Den Schaden selbst zu tragen kann sich aus zwei Gründen rechnen: Erstens haben die meinsten Vollkaskoversicherungsverträge ohnehin eine recht hohe SB und zweitens erfolgt nach dem Schadenfall eine Herunterstufung der SF-Klassen. Das bedeutet, daß die Prozente steigen. Das bedeutet, daß ihr schadenfreie Jahre verliert und diese euch wieder "erfahren" müßt. In der zwischenzeit zahlt man natürlich auch eine höhre Prämie.


    Dies passiert nur bei dem sogenannten "Freischuß" nicht. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherungsvertrag in Schadenfreiheitsklasse 23 eingestuft ist, also nach 23 oder mehr schadenfreien Jahren. Das sind 35 % des Grundbeitrages. Kommt es zum Schadenfall in der Vollkaskoversicherung sinkt die Schadenfreiheitsklasse auf 18 (nagelt mich jetzt nicht fest, es könnte auch 19 sein). Die Schadenfreiheitsklasse 18 hat aber immernoch 35%. Also entsteht keine höhere Prämie!


    Gruß
    castellohimself
    Versicherungsfach- und Kaufmann im Außendienst des blauen Adlers

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