Hallo
habe mir heute beim Media-MArkt zwei Neonleuchten fürs Auto gekauft. Beide waren im Sonderangebot, je 10,00€. Ich wollte schon seit langer Zeit in mein Auto (Volvo 440) Neonlichter einbauen. Aber nicht wie gewöhnlich außen am Auto, sondern unter den Sitzen. Ist mal was anderes. Hab die Leuchten dann eingebaut und provesorisch an den Zigarettenanzünder angeschlossen. Die Neonleuchten sind so eingebaut, dass sie mich nicht beim Fahren blenden und, und dass sie auch nicht nach vorne leuchten. Die Leuchten sind so eingebaut, dass sie fast nur nach hinten Leuchten.
Daher meine erste Frage:
müssen die Neonleuchten beim TÜV eingetragen werden?
Ein Freund, der Automechaniker ist, meinte, dass man die Leuchten im Innenraum einbauen darf, aber nur so, dass sie nicht den Fahrer blenden. Sie müssten nicht beim TÜV angemeldet werden.
Nun meine zweite Frage:
Ich würde die Neonlichter gerne so einbauen, dass sie nicht ständig leuchten. Ich würde sie gerne an die Elektronik des Autos anschließen und dann mit einem kleinen Ein-/ Ausschalter regeln. BEi unserem neuen Mercedes hat der Mercedeshändler gesagt, wenn man an der Elektronik am Auto rummacht verliert man sämtliche Garantie und Versicherungsschutz. Stimmt das? Und wie kann ich die Neonlichter einbauen, dass ich nichts befürchten muss?
Wäre nett, wenn Ihr mir helfen könntet, da ich mich nicht ganz so gut auskenne und wenn Ihr mir vielleicht Tipps geben könntet, worauf ich beim Einbauen achten muss.
Vielen Dank
Stefan Frank
P.S. Würde die Lichter auch sofort beim TÜV anmelden. Möchte nicht umbedingt gegen das Gesetz verstoßen!