Neonleuchten im Auto: Fragen dazu

  • Hallo


    habe mir heute beim Media-MArkt zwei Neonleuchten fürs Auto gekauft. Beide waren im Sonderangebot, je 10,00€. Ich wollte schon seit langer Zeit in mein Auto (Volvo 440) Neonlichter einbauen. Aber nicht wie gewöhnlich außen am Auto, sondern unter den Sitzen. Ist mal was anderes. Hab die Leuchten dann eingebaut und provesorisch an den Zigarettenanzünder angeschlossen. Die Neonleuchten sind so eingebaut, dass sie mich nicht beim Fahren blenden und, und dass sie auch nicht nach vorne leuchten. Die Leuchten sind so eingebaut, dass sie fast nur nach hinten Leuchten.



    Daher meine erste Frage:


    müssen die Neonleuchten beim TÜV eingetragen werden?


    Ein Freund, der Automechaniker ist, meinte, dass man die Leuchten im Innenraum einbauen darf, aber nur so, dass sie nicht den Fahrer blenden. Sie müssten nicht beim TÜV angemeldet werden.



    Nun meine zweite Frage:


    Ich würde die Neonlichter gerne so einbauen, dass sie nicht ständig leuchten. Ich würde sie gerne an die Elektronik des Autos anschließen und dann mit einem kleinen Ein-/ Ausschalter regeln. BEi unserem neuen Mercedes hat der Mercedeshändler gesagt, wenn man an der Elektronik am Auto rummacht verliert man sämtliche Garantie und Versicherungsschutz. Stimmt das? Und wie kann ich die Neonlichter einbauen, dass ich nichts befürchten muss?


    Wäre nett, wenn Ihr mir helfen könntet, da ich mich nicht ganz so gut auskenne und wenn Ihr mir vielleicht Tipps geben könntet, worauf ich beim Einbauen achten muss.


    Vielen Dank


    Stefan Frank


    P.S. Würde die Lichter auch sofort beim TÜV anmelden. Möchte nicht umbedingt gegen das Gesetz verstoßen!

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • neon eintragen lassen geht sowieso nicht ...
    entweder sie sind erlaubt, weil sie den fahrer nicht blenden ooder halt nicht.


    du muss bei den neons beachten das der spannungsinverter im zigarettenanzünderadapter eingabaut ist ... das heißt du darfst nicht einfach das kabel abschneiden und an 12v hängen. du musst den stecker öffnen, die kontakte gegen kabel ersetzen das ganze wieder isolieren, schalter dazwischen und dann am besten an den stromanschluss des autoradios hängen . dort sind veränderungen auf jeden fall erlaubt !!!

  • Ist wohl so oder so nicht erlaubt da gewisse Beleuchtungen nicht während des Fahrens aktiviert sein dürfen.


    Also wenn dann nur wenn das Auto parkt und die Türe offen ist und dergleichen. Solang das ganze paßt passiert deiner Versicherung erstmal gar nichts. Ich schätze mal Garantie wirst du bei einem Volvo 440 eh nicht mehr haben und seine Versicherung verliert man so leicht auch nicht (Kasko vielleicht aber Haftpflicht ist schwer "loszuwerden" da müssen sie dir nachweisen das das Teil eben für den Unfall verantwortlich war und ob ohne der Unfall vermeidbar gewesen wäre).


    Zum anschließen gibt es ja mehrere Stromleitungen im Auto. Such dir eine Dauerstrom Leitung wie z.B. Zigarettenanzünder oder von den Fensterhebern in der Tür oder ähnliches und klemm da einfach ein Kabel an mit einem Schalter sollte kein Problem sein wenn man sich ein bisschen auskennt und ein Multimeter hat.

  • Moin,
    leider ist eine solche Beleuchtung nicht erlaubt.

    Zitat


    ...Doch diese Zusatzlampen sind verboten. Denn durch Umbauten wie lackierte Standlichtbirnen oder die Neonröhren im Fußraum können der Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden: "Es lenkt ab, wenn man so einen Wagen hinter sich hat", sagt Roger Eggers vom TÜV Nord Straßenverkehr in Hannover. Problem: Das verbotene Zubehör darf zwar nicht montiert, aber verkauft werden.


    Deshalb soll die Polizei jetzt härter durchgreifen, mehr Bußgelder verhängen. Wer erwischt wird, muss 15 bis 35 Euro zahlen. Zudem soll der TÜV bei der Hauptuntersuchung alle verbotenen Lichter löschen. "Seit 1. Mai gelten solche Beleuchtungseinrichtungen als erheblicher Mangel", sagt TÜV-Experte Roger Eggers...


    Gesetzeslage Bei Autolampen gilt: vorn weiß, hinten rot, an den Seiten gelb. Ausnahme: die Blinker. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlaubt am Auto nur weißes Licht, um die Straße zu beleuchten (§ 50 StVZO). Auch die Begrenzungsleuchten (Standlicht) müssen weiß sein (§ 51 Abs. 1 Satz 4 StVZO). Gefärbte Standlichter (mit Kappen oder lackiert) sind verboten. Derselbe Paragraf schreibt vor, dass der niedrigste Punkt der Begrenzungsleuchten zudem mindestens 35 Zentimeter über der Fahrbahn liegen muss. Damit ist auch die so genannte Unterflurbeleuchtung nicht erlaubt...


    Der passende Link.


    cu

  • Hallo,


    also das mit der Stromleitung hab ich verstanden. Das ist kein Problem.


    Vielleicht sollte ich heute mal beim TÜV vorbeifahren und nochmals nachfragen. Ich habe heute von einem Bekannten gehört, wenn die Lichter ans Auto angeschlossen werden, müssen sie so montiert werden, dass sie nicht während der Fahrt leuchten, sondern nur im stehenden oder im ruhenden Zustand. Vor einigen Monaten habe ich das mal an einem Auto gesehen, das vor mir gefahren ist. An einer roten Ampel war das Lauflicht an, und wenn er losgefahren ist, hat es sich ausgeschalten. Ich denke, dass dies relativ kompliziert ist zu montieren.


    Und wenn ich die Lichter nicht einbauen darf, lass ich es lieber sein.


    Wir sind gestern Abend gefahren und das hat echt super ausgesehen in der Nacht. So richtig romantisch. Meinen Freunden und Freundinnen hat es allen gefallen. Wäre echt schade, wenn ich das nicht einbauen dürfte.


    Danke für eure Beiträge.


    MFG


    Stefan Frank

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • Zitat

    Original geschrieben von Mr.Kane
    aber ich kenne niemanden der wegen innenbeleuchtung schonmal angehalten worden ist.
    ich wurde auch schon wegen blauem standlicht an meinem alten wagen angehalten ... mehr als "das sollten sie ändern" gabs da aber auch nicht !


    das teil ist ja geil


    Ugh ich hoffe das war ironisch gemeint weil das Ding ist wohl einfach nur billig. Zum Glück schützt uns der Tüv in Deutschland vor einigen derben Geschmacksverletzungen im Gegensatz zur USA.

  • Zitat

    Original geschrieben von D3xt3r
    Ugh ich hoffe das war ironisch gemeint weil das Ding ist wohl einfach nur billig. Zum Glück schützt uns der Tüv in Deutschland vor einigen derben Geschmacksverletzungen im Gegensatz zur USA.


    Leider aber nicht vor intolerantem Unsinn...


    Zum Thema:


    Ein Bekannter von mir hat ein beleuchtetes VW-Zeichen mit einem Schalter und bis auf zig Verwarnungen noch keine Probleme gehabt...

  • Hi!


    Also dann möchte ich auch mal kurz zu der Sache beisteuern, da der Thread bis jetzt ja noch nicht gerade vor Sachlichkeit strotzt :rolleyes:


    (den Link von General Cluster in Ehren, aber er stammt von der Autoblöd...)


    Folgende Sachen:


    -Die Lampen sind erlaubt, wenn sie nicht nach außen oder in das Blickfeld des Fahrers strahlen. (Ich habe bei mir auch blaue LEDs , die den fußraum hinten in einem dezenten Blauton ausleuchten, diese strahlen allerdings auch nur in den Fußraum)


    Ganz verboten ist die Sache sicher nicht, oder sollte jeder Mercedes mit Lichtpaket dadurch seinen Versicherungsschutz verlieren? Dieser besitzt nämlich genau diese Fußraumleuchten, allerdings in einem dezenteren Orange.


    Der Versicherungsschutz geht nur flöten, wenn bauliche Veränderungen (Bremse, Motor, Räder, etc.) vorgenommen und nicht genehmigt wurden, optische Veränderungen im Innenraum beeinflussen diesen nicht.


    Das du bei einem neuen Mercedes die Garantie verlierst, wenn du an der Elektrik rumfummelst stimmt so auch nicht ganz, du verlierst nur die Garantie auf Sachen, die durch deine Bastelei kaputt gegangen sind (Elektronikfehler, etc.)



    MfG
    Upprcalypse


    P.S: Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann mach dir einen Wechselschalter, wo du zwischen türkontaktgesteuert und an/aus wechseln kannst, bei einer Kontrolle kannst du immer noch sagen, dass eine Tür nicht richtig zu war. Denn Einstiegsleuchten, welcher Art auch immer sind ausdrücklich genehmigt! :D

    KN-Bug? -> PN :)

  • man kann sie schon eintragen lassen (unterbodenbeleuchtung als Ausstiegslampen) diese müssen dann aber so installiert sein das man sie nur einschalten kann wenn das auto steht. Falls es da irgendeinen Schalter gibt mit dem sich die Lampen auch während der Fahrt einschalten lassen erlischt die Betriebserlaubnis!

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

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