habe einen d2-classic vertrag bei drillisch/alphatel aus August 1994. 1996 und 1998 wurde ein neusubventioniertes Handy gekauft. Immer schön nach Ablauf der 24 Monate. 2000 kein Handykauf und somit Verlängerung um 12 Monate. August 2001 auch kein Handykauf, also wieder Verlängerung um 12 Monate, aber im Oktober 2001 Anruf bei der Hotline und neues Handy ausgewählt. Verlängerung um 24 Monate, unterschrieben und fertig war die Sache. Jetzt wollte ich den Vertrag zu Ende Oktober 2003 kündigen. Da rechnen die mir vor:
Oktober 2001 plus 24 Monate = Oktober 2003
Restlaufzeit im Zeitpunkt der Handysubventionierung: 10 Monate
Also, Kündigung erst August 2004 möglich.
Ich dachte die 12 monatige Verlängerungszeit wird von der 24-monatigen überlagert. EIne Addition halte ich für verboten. Derartige (Mobilfunk-)Verträge dürfen doch nur auf max. 24 Monate abgeschlossen werden.
Wie ist die Situation für mich? Komme ich zum Okt. 2003 'raus?
Bitte keine Belehrungen, dass Providerkunden irgendwann mal bitter den gang zum Provider statt zum NB gebreuen werden. Ich sage nur Wechselgebühr 116 EUR;-((
Lars