T610 über eBay - Ohne Garantie

  • Hi,


    ich weiß nicht, ob ich das hier nun posten darf, hoffe, ihr jagt mich nicht gleich wieder fort und könnt mir bissl weiterhelfen.


    Da ich kein T610 mit Branding haben wollte, habe ich beim Preisvergleich aufgegeben und bei einigen e***-Angeboten nachgefragt und wurde irgendwann für 316 Teuros fündig - dachte ich.


    Auf Nachfrage hieß es, dass es kein Branding hat und tata: T-Mobile *würg*
    Er meinte, dass kann man ja wegmachen, aber Branding ist Branding, nech? Ich forder jetzt von dem Wertminderung. *frinz*


    Jetzt aber das Problem: Eine Rechnung gab es auch nicht! Ich Blödel habe ja nicht darauf geachtet, dass dieser BeM (Böser e*** Mensch) nichts von einer Rechnung erwähnt hatte (weder dass sie fehlt, noch das sie nicht fehlt). Er meint, er habe es aufgrund eines Updates nur ohne Rechnung... Es ist leider aber ein Rauschgerät und das muss ich dann reparieren lassen! :(
    Wisst ihr, ob ich reparieren lassen kann und dabei die eigentliche Garantie in Anspruch nehmen kann? Wenn nicht, habt ihr eine Ahnung, was das kostet? Ist es außerdem irgendwie möglich die T-Mobile Software durch die Original SE zu ersetzen?


    Danke schon mal für eure Hilfe! :)


    Datt Nuke

  • Re: T610 über eBay - Ohne Garantie


    Zitat

    Original geschrieben von HBNuke
    Wisst ihr, ob ich reparieren lassen kann und dabei die eigentliche Garantie in Anspruch nehmen kann?


    Ohne Rechnung wirst du leider ein Problem haben. Damit die Reparatur auf Garantie erfolgt brauchst du eine Rechnung. Das gilt auch Software Updates. Wie teuer die Reparatur sein wird, kann ich dir leider nicht beantworten.


    Zitat

    Ist es außerdem irgendwie möglich die T-Mobile Software durch die Original SE zu ersetzen?


    Ist IMHO leider nicht möglich, weil das Branding meines Wissens in einem Bereich liegt, der nicht nicht geflasht werden kann.


    P.S.: Herzlich Willkommen bei TT. :)

  • Also ich hab meines Tauschen lassen und sie wollten keine Rechnung dafür. Weil das Gerät ja definitiv noch in der Garantie zeit ist!


    Nur falls es ein Gerät ist was vom laster gefallen ist - glaube ich eigentlich nicht, aber wäre ja nicht undenkbar - dann könnte es beim service probs geben.

  • Vereinzelt soll es wirklich mit der Reparatur über den Service-Point ohne Rechnung klappen.. hab es aber bisher auch "nur gehört" ..ich würde das Handy an den Betrüger einfach zurückschicken und das Geld von der Bank zurückbuchen lassen.. wenn ihm das nicht passen sollte muss er sich drum kümmern.. und da hast Du ja dann immer noch seine E-Mail's deren Inhalt Du ihm entgegenhalten kannst.. da hat er kein Chance..

  • Dieser Irrglaube, man könne eine erfolgte Überweisung von der Bank zurückbuchen lassen, stirbt wohl nie aus... :rolleyes:;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Also:


    1. Wäre mal interessant, die Auktion zu sehen. Wenn der Verkäufer dort nicht explizit eine Gewährleistung für das Teil ausgeschlossen hat, dann ist er, auch als Privatverkäufer, zu einer Gewährleistung gemäß BGB verpflichtet. Also genau so, als hätte man es im Laden gekauft. Das Rauschproblem könnte man dann also auch bei ihm reklamieren.


    2. Die Reparatur kann auch über w-support.com erfolgen, ohne daß man einen Kaufnachweis hat. Solange ein Gerät gemäß Herstellungsdatum in der Herstellergarantie ist, reparieren die ohne Kaufnachweis.


    3. Wenn Dir der Verkäufer schriftlich, also per Mail, zugesichert hat, daß das Gerät frei von Providerbrandings sei, so kannst Du das Gerät natürlich zurückgeben. Über eine Wertminderung würde ich hier nicht diskutieren, zumal man in der Frage, inwieweit diese Brandings tatsächlich eine Wertminderung darstellen, durchaus geteilter Meinung sein kann. Fakt ist aber, daß das Gerät ganz klar nicht so ist wie beschrieben.
    Notfalls mit Anwalt drohen.


    Sebastian: Nein, dieser Irrglaube wird wohl so alt werden, wie es Banken geben wird... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Welcher Irrglaube? Innerhalb der 6 Wochen Frist sollte das klappen.. wer länger wartet hat natürlich Pech gehabt.. für ebay sollte es aber genügen!

  • Zitat

    Original geschrieben von 2400Hz


    Welcher Irrglaube?

    Der Irrglaube, man könne eine Überweisung zurückbuchen lassen. :rolleyes:



    Zitat

    Original geschrieben von 2400Hz


    Innerhalb der 6 Wochen Frist sollte das klappen..

    Die sechs Wochen gelten nur bei Lastschriften, nicht bei Überweisungen. Eine Überweisung kann man nicht zurückbuchen lassen.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von 2400Hz
    Welcher Irrglaube? Innerhalb der 6 Wochen Frist sollte das klappen.. wer länger wartet hat natürlich Pech gehabt.. für ebay sollte es aber genügen!


    Du kannst eine getätigte und bereits beim Zahlungsempfänger verbuchte Überweisung nicht zurückbuchen lassen, es geht nicht.


    Anders wäre es, wenn Du das Geld hättest per LS von Deinem Konto abbuchen lassen. Und diese 6 Wochen-Regel wird wohl weiterhin auch ncoh in den Köpfen rumspuken. Auch diese ist so nicht mehr anwendbar, näheres dazu in den AGB Deiner Bank ;)


    BTW: ich bin Bankkaufmann, also glaubt´s mir einfach :)


    -Andi-

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  • *seufz*


    Die 6-Wochen-Freist gilt ausschliesslich für Zahlungen per Lastschrift und nicht für Überweisungen.


    Letztere kann die Bank nur abfangen, solange sie dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurden.



    EDIT: Drei auf einen Streich. Aber ich sollte an meiner Geschwindigkeit arbeiten :D.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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