es gibt auch Menschen die 1989 in Scharen die untergehende DDR verließen, heute sagen die selben daß es gar nicht so schlecht war in der DDR... Genauso verhält es sich mit den Wiener Taxifahrern. Wann hast Du mit diesen gesprochen? Vor 2 oder 3Jahren? Wieviele fuhren von denen schon 1986 Taxi, W124? Klingelt es jetzt bei Dir?
Schwarze Rücklichter am PKW, eine Frage
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§53d Nebelschlussleuchten (StVZO)
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Quelle: http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php3
Direkt zum Thema Nachrüsten habe ich zwar keine Angaben gefunden, aber wenn generell die NSL Pflicht ist, dann logscherweise ja eigentlich auch bei Fahrzeugen, wo diese durch irgendwelchen baulichen Veränderungen unbrauchbar gemacht wurde.
Sag ich jetzt mal so... -
Zitat
Original geschrieben von Benz-Driver
1990
Die E-Klasse (W124) erhält Bestnoten im auto motor sport Crashtest.aktuell
http://www.autocrashtests.de/unterseiten/am_fr_55_obere.htmNachdem die Sache mit der NSL geklärt ist kann man ja hierüber weiterdiskutieren: Die Seite sagt doch nichts weiter aus, als dass der W124 neben vielen anderen Autos auch recht gut abschneidet. Ist sicher ein - gemessen am Baujahr ordentliches Auto - aber ist eben nicht mehr ganz Up-to-date.
Allerdings: auch ich würde lieber einen W124 fahren als einen Golf 3 oder 4 Unter einer Bedingung: der 124er darf keine schwarzen Rückleuchten haben
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Zitat
Original geschrieben von gumi
Die NSL ist seit 1979 Pflicht an allen mehrspurigen KfZ in D. Wer keine dran hat muß nachrüsten.Dem stimme ich nicht zu!
Mein Auto ist BJ90 und hat keine NSL! Ich muß auch keine nachrüsten! Wenn die NSL ab 1979 Pflicht gewesen wäre, dann dürfte mein Auto gar nicht auf der Straße fahren, weil es ja keine NSL hat! Und wenn jetzt jemand nach 13 Jahre zu mir kommt und meint ich muß eine NSL nachrüsten, dann kann das wohl nicht sein!Hier die (richtigen) Daten:
Tag der EZ:
Ab 1. Januar 1981 Rückfahrscheinwerfer
Ab 1. Januar 1991 NebelschlußleuchteBin noch auf der Suche nach eine Quelle. Muß aber in der STVZO drinstehen! Im Internet ist nicht die komplette STVZO mit allen Beiblättern einzusehen!
Zu den Reflektoren:
Jedes Fahrzeug muß hinten mit 2 Reflektoren ausgestattet sein! Wenn diese nicht in anderen Rückleuchten (schwarz, weiß, ...) integriert sind, müssen extra Reflektoren angebracht werden!
Bei uns sind die Polizisten sehr scharf auf nicht angebrachte Reflektoren! Gibt bis zu 3 Punkte wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis!
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@ gumi
Ich fahre einen alten Renault 4 von '85 ; der hat auch keine Nebelschlußleuchte, na und? Beim letzten TÜV-Termin hat das jedenfalls keiner bemängelt...............
Ich meine hier gilt der Bestandsschutz. Wer ab Werk eine Nebelschlußleuchte am Auto hat (oder eben hatte!), dann muß diese Leuchte auch funktionieren. Wer keine hat, braucht auch keine. -
Des hab ich doch ganz am Anfang schon mal gesagt:
Wenn das Auto vorher eine NSL hatte, dann muss es diese auch beibehalten.
Und auch Rücklichter und Rückfahrscheinwerfer sind PFLICHT!, irgendwer hatte geschrieben das es nicht so wäre, Blödsinn.Zum Thema Sicherheit: Lies dir mal Ergebnisse des ADAC durch, in denen 10-15Jahre alte Auto gecrasht wurde, die verlieren bis zu 45% Ihrer ursprgl. Crash-Sicherheit und je älter und je mehr km ein auto hat umso eklatanter wird dies.
Und träumen werde ich von einem W124 sicherlich nicht mehr.
Ich hatte mal einen Jahr lang einen E400 (Facelift W124)
und bin mit meinem heutigen Audi ganz zufrieden. -
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Meine Güte, hier kämpft ja jeder gegen jeden!:D
Ich habe das immer so gehandhabt: Katzenaugen ankleben (für die Polizei), und wenn ein TÜV-Termin ansteht, einfach solange die Original-Rückleuchten wieder einbauen! -
Zitat
Original geschrieben von victor
@ gumiIch fahre einen alten Renault 4 von '85 ; der hat auch keine Nebelschlußleuchte, na und? Beim letzten TÜV-Termin hat das jedenfalls keiner bemängelt...............
Renault 4 & TÜV??
Da der Platz für Anmerkungen auf den Mängelbericht begrenzt ist, muss man eben Prioritäten setzenSCNR
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