ZitatOriginal geschrieben von mANoLo27
... , und dann wird beim Betreiber des Services nachgefragt, welcher Kunde diese Nr. gebucht hat und und und. ...
Und wenn dieser Betreiber den Namen herausgeben würde, hätte er zumindest bei mir sofort den Landesdatenschutzbeauftragten und den Bundesdatenschutzbeauftragten am Hals. Des weiteren würde ich prüfen ob ggf. auch ein strafrechtlicher Verstoß vorliegt und würde dies ggf. bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. So einfach wie Du Dir dies vorstellst, ist das also nicht.
Gruß
muli